Die Zukunft ist jetzt.
Berlins Energie wird grün.Informationen zur aktuellen Lage
die ermäßigte Umsatzsteuer auf Gas und Wärme wurde planmäßig zum 01.04.2024 von 7% wieder auf 19% angehoben. Mit der Anhebung des Steuersatzes hat sich der vertraglich vereinbarte Brutto-Arbeitspreis für Gas und Wärme ab 01.04.2024 um 11,2% erhöht.
Aktuelle Lage
Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage
Ende der Energiepreisbremsen
Hier finden Sie alle Informationen zum Ende der Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme gültig ab dem 1. Januar 2024.
Härtefallfond Energieschulden Berlin
Alle wichtigen Informationen zum Härtefallfond
Service und Informationen zu Preisanpassungen
Die wichtigsten Informationen und FAQ zu aktuellen Preisanpassungen in Berlin
Smart Energiesparen mit GASAG DEALS
Häufigste Fragen
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.
Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.
Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
- Name & Anschrift
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ihren bisherigen Lieferant (nur bei Lieferantenwechsel)
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollen Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen, die sie unter "Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?" finden.
Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil z. B. Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.