Eine Frau mit Tasse in der Hand sitzt auf ihre Sofa und lächelt

Energiemarkt.

Informationen zur aktuellen Lage

Die Energiebranche ist im Wandel. Daher werden auch gesetzliche Bestimmungen oder die Rahmenbedingungen des Energiemarkts stetig angepasst. Wir informieren Sie über aktuelle Veränderungen und Ihre Rechte auf dem Energiemarkt.

Aktuelle Infos und Anpassungen auf dem Energiemarkt

EEG-Umlage endgültig abgeschafft

Seit 01. Januar 2023 ist die EEG-Umlage – die Umlage zur Finanzierung der erneuerbaren Energien in Deutschland – endgültig abgeschafft. Stromkundinnen und -kunden müssen seitdem keine EEG-Umlage mehr zahlen, was sich auch positiv auf Ihre Stromrechnung auswirkt. Mehr Informationen finden Sie in unserem Magazinartikel zur Abschaffung der EEG-Umlage.

Energie in öffentlichen und privaten Gebäuden einsparen

Am 1. September 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) in Kraft getreten. Sie galt bis zum 28. Februar 2023. Die Verordnung enthält Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen und privaten Gebäuden, Informationspflichten für Gas- und Wärmelieferanten sowie für Vermieter zu Energieverbrauch und -kosten gegenüber ihren Kundinnen und Kunden beziehungsweise Mieterinnen und Mietern. Wir als Ihr Gas- und Wärmelieferant sind gesetzlich verpflichtet, Sie über mögliche Kosteneinsparungen durch Reduzierung des Gas- oder Wärmeverbrauches zu informieren. Praktische Energiespartipps finden Sie in unserem Magazinbeitrag.

Gasbeschaffungsumlage 2022 zurückgenommen

Die Bundesregierung hat die beschlossene Gasbeschaffungsumlage am 29. September 2022 zurückgenommen. Wir haben die zum 1. Oktober 2022 in der Grundversorgung angekündigte Preiserhöhung um den Anteil reduziert, der auf die Gasbeschaffungsumlage entfallen wäre. Das sind 2,419 Cent pro Kilowattstunde ohne Umsatzsteuer in der Grundversorgung. Die aktuellen Konditionen in der Grundversorgung finden Sie auf unserer Website. Auch die zum 1. November 2022 für Laufzeit- und sonstige Sonderverträge angekündigte Preiserhöhung haben wir um den Anteil reduziert, der auf die Gasbeschaffungsumlage entfallen wäre. Das sind, inklusive des für Oktober berücksichtigten Nachholeffektes für die Gasbeschaffungsumlage, 3,205 Cent pro Kilowattstunde ohne Umsatzsteuer.

Welche Informationen gibt es zum Notfallplan Gas?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die im Notfallplan Gas vorgesehene Alarmstufe ausgerufen, nachdem Russland die Gasflüsse deutlich reduziert hatte. Mittlerweile fließt kein Gas mehr über Nord Stream 1. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der dazu veröffentlichten Pressemitteilung und den FAQ des Ministeriums. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jeden Donnerstag im Lagebericht eine Einschätzung zur Gasversorgung.

Ist die Energieversorgung in Deutschland gesichert?

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jeden Donnerstag in ihrem Lagebericht eine Einschätzung zur Gasversorgung. Eine Gasmangellage im vergangenen Winter konnte zwar verhindert werden. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen bleibt auch ein sparsamer Gasverbrauch wichtig. Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. Dazu zählen vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger, um die Nachfrage nach Erdgas zu drosseln. Haushaltkundinnen und -kunden sowie Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

Wie unterstützt GASAG einkommensschwache Haushalte?

Sollten Kundinnen und Kunden aufgrund hoher Energiepreise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt der Kundenservice der GASAG auf unterschiedlichen Ebenen. Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen können vereinbart werden, ebenso wird zu Energiesparmöglichkeiten beraten. GASAG ist langjähriges Mitglied im Fachforum Energiearmut und wird dieses Engagement vor dem Hintergrund steigender Energiepreise intensivieren. Zudem tauscht sich der Kundenservice – bei Vorlage einer Vollmacht – auch direkt mit den Jobcentern und Bezirksämtern aus, um staatliche Unterstützung unmittelbar zu sichern. Damit Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es wichtig, dass sich betroffene Kundinnen und Kunden beim Kundenservice melden. Wichtige Hinweise bei Zahlungsverzug finden Sie hier.

Was ist das Energiesicherungsgesetz (EnSiG)?

Das Energiesicherungsgesetz, in der Langfassung „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung“ stammt ursprünglich aus dem Jahr 1975. Es wurde im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise eingeführt, um „lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall zu sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist“ und dieser Zustand ohne staatliches Eingreifen nicht geändert werden kann. Auf dieser Basis hat beispielsweise die Bundesregierung einige in Deutschland tätige Import- und Speichergesellschaften unter Zwangsverwaltung gestellt.

Durch die Änderung des EnSiG zum 20. Mai 2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, zum Beispeil zur verpflichtenden Bevorratung mit Erdgas. Ebenfalls neu ist ein Preisanpassungsrecht für „betroffene Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette“, wenn eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland offiziell festgestellt wird. Voraussetzung dafür ist die im Notfallplan Gas vorgesehene Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung der Reduzierung durch Verkündung im Bundesanzeiger.

Was ändert sich durch das Ende der Preisbremsen?

Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, gilt für Sie ab 01.01.2024 wieder der vertraglich vereinbarte Preis.