Informationen zum Härtefallfonds Energieschulden Berlin.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Berliner Härtefallfonds Energie und wie kann ich die Unterstützung erhalten?
- Wo muss der Antrag gestellt werden?
- Welche Nachweise des Energieversorgers werden bei Antragsstellung benötigt?
- Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragsstellung?
- Ich habe den Antrag gestellt und eine Eingangsbestätigung erhalten
- Wo erhalte ich Hilfe zur Energieschuldenberatung?
- Kontaktdaten unserer Dienstleister
Was ist der Berliner Härtefallfonds Energie und wie kann ich die Unterstützung erhalten?
Es ist seit dem 09. Januar 2023 möglich Onlineanträge zur einmaligen Übernahme von Energieschulden im Service-Portal des Landes Berlin zu stellen. So sollen Sperren verhindert oder zügig aufgehoben werden. Der Fonds steht allen Haushalten bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze zur Verfügung, die ihre Energieschulden nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können und von Energiesperren bedroht sind
Weiterführende Informationen zum Härtefallfonds Energieschulden, wie z.B.
- Merkblatt zur Antragsstellung
- Einkommensgrenzen für den Härtefallfonds finden Sie hier: Härtefallfonds Energieschulden - Berlin.de
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden:
Härtefallfonds Berlin - Kostenübernahme beantragen
Für die Antragstellung werden einige Dokumente zum Nachweis der Berechtigung benötigt. Diese sind unter „Erforderliche Unterlagen“ aufgeführt und müssen bei Antragsstellung vollständig vorhanden sein und als Anlage beigefügt werden.
Welche Nachweise des Energieversorgers werden bei Antragsstellung benötigt?
Erforderliche Unterlagen vor Sperrung (nach Sperrandrohung bzw. Terminankündigung zur Sperrung)
- Vertrag bzw. Begrüßungsschreiben des Versorgers
- Mahnschreiben mit Sperrandrohung bzw. Terminankündigung zur Sperrung
Sperrtermin bereits verstrichen und Klageandrohung bereits erhalten
- Vertrag bzw. Begrüßungsschreiben des Versorgers
- Klageandrohung
Als Nachweis benötigen Sie nun eine aktuelle Forderungsaufstellung von uns, da hier bereits weitere Kosten als in der Terminankündigung ausgewiesen, entstanden sind. Für die Anforderung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Sperrung ist bereits erfolgt und es soll eine Wiederinbetriebnahme erfolgen
- Vertrag bzw. Begrüßungsschreiben des Versorgers
- Sperr-Rechnung
Kosten für die Wiederinbetriebnahme: Sie benötigen hierfür eine aktuelle Forderungsaufstellung von uns, in der wir die Kosten der Wiederinbetriebnahme berücksichtigen. Für die Anforderung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Wichtig: Sie befinden sich bereits in der gerichtlichen Bearbeitung auf Einstellung der Gasversorgung und haben Post vom Gericht oder Anwaltskanzlei AWS Rechtsanwälte Ahcin Wesel Sittner Partnerschaft mbB, Berlin, erhalten oder wir haben bereits die Forderung zum Einzug an eines unserer Inkasso-Dienstleister übergeben, dann benötigen Sie zwingend von dort eine aktuelle Forderungsaufstellung. Nur so stellen Sie sicher, dass im Antrag alle erforderlichen Kosten zur Wiederinbetriebnahme berücksichtigt werden und die vollständige Kostenübernahme erfolgt. Die Kontaktdaten unserer Dienstleister finden Sie auf den Ihnen vorliegenden Schriftverkehr. Alternativ haben wir diese unten auf der Webseite nochmals aufgeführt.
Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragsstellung?
Ich benötige noch Unterlagen der GASAG für die Antragstellung:
Gerne stellen wir Ihnen erforderliche Unterlagen erneut zur Verfügung. Die Unterlagen können Sie gerne über unser Kontaktformular anfordern. Wir sichern Ihnen eine kurzfristige Übersendung per E-Mail zu.
Ich benötige Hilfe beim Ausfüllen des Online-Antragsformular:
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Antrages. Bitte kommen Sie hierzu in unser Kundencenter Am EUREF-Campus 23-24. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne den Antrag zu stellen. Bitte bringen Sie dafür alle erforderlichen Unterlagen mit.
Weitere Unterstützungsangebote zur Antragstellung des Härtefallfonds finden Sie auch bei der Sozialberatung, den öffentlichen Bibliotheken und den Stadtteilzentren. Telefonische Hilfe erhalten Sie unter der Behördennummer 115.
Ich habe den Antrag gestellt und eine Eingangsbestätigung erhalten
Ich möchte nun die Sperrung vermeiden
Um die Sperrung zu vermeiden, benötigen wir die Eingangsbestätigung, die Sie nach Antragstellung erhalten. Nur mit Vorlage dieser Eingangsbestätigung vermeiden Sie vorerst die Sperrung. Die Eingangsbestätigung übergeben Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Ich wünsche eine Wiederinbetriebnahme nach Sperrung
Die Wiederinbetriebnahme nach Sperrung kann erst nach Zahlungseingang bzw. nach Vorlage des Bewilligungsbescheids beauftragt werden. Sobald Ihnen dieser Bewilligungsbescheid zugegangen ist, leiten Sie diesen bitte umgehend über unser Kontaktformular an uns weiter.
Wo erhalte ich Hilfe zur Energieschuldenberatung?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit über die Immanuel Beratung eine für Sie kostenlose aber auf ihre finanzielle Situation abgestimmte Energieschuldenberatung durchführen zu lassen.
Gerne vereinbaren wir für Sie mit der Immanuel Beratung einen Termin. Bitte rufen Sie uns hierzu in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 18.00 Uhr unter 030/7872-1130 an.
Oder Sie melden sich direkt bei der Immanuel Beratung unter 0173/1843874 und vereinbaren einen Beratungstermin.
Weitere Informationen zur Immanuel Beratung finden sie hier.
Alternativ können Sie sich z.B. auch an die Verbraucherzentrale Berlin e.V. wenden 030 214 85-202.
Kontaktdaten unserer Dienstleister
AWS Rechtsanwälte Ahcin Wesel Sittner Partnerschaft mbB, Berlin
nur telefonische Sprechzeiten:
Telefonnummer: 030 3199 66-10
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13-15 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten per E-Mail an:
coeo Inkasso GmbH
Kieler Str. 16, 41540 Dormagen
Telefonnummer: 02133 2463-888
riverty services GmbH
Gütersloher Str. 123, 33415 Verl
Telefonnummer: 05246 9051 620
Montag - Freitag 8:00 - 20:00 Uhr
Samstag: 9:00-18:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten per E-Mail an: