Ansicht von Berlin mit Blick auf die Oberbaumbrücke und Fluss Spree-Panorama

UNSER GRUNDVERSORGUNGSTARIF FÜR BERLIN.

Jetzt in die Gas-Grundversorgung wechseln

Die Grundversorgung mit Gas stellt sicher, dass alle Haushalte in Berlin kontinuierlich mit Gas versorgt werden. In die Grundversorgung gelangen Sie automatisch, wenn Sie keinen Gasvertrag abschließen oder wenn Ihr aktueller Gasvertrag ausläuft und Sie keinen neuen Gasanbieter wählen. Unser Grundversorgungstarif GASAG | ERDGAS Komfort steht allen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden im GASAG Grundversorgungsgebiet offen. Der Wechsel ist einfach: Indem Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Energieunternehmen kündigen, wechseln Sie automatisch in den GASAG Grundversorgungstarif. Wenige Tage nachdem ihr alter Vertrag ausgelaufen ist, heißt GASAG Sie willkommen.

Unser Grundversorgungstarif: GASAG | ERDGAS Komfort

Mit Bestabrechnung

Dank Bestabrechnung legen wir Ihrer Abrechnung automatisch die Preisstufe unseres Grundversorgungstarifs zugrunde, die unter Berücksichtigung Ihres individuellen Jahresverbrauchs an Gas die günstigste ist.

Ohne Mindestvertragslaufzeit

Bleiben Sie flexibel: Ihr GASAG Grundversorgungstarif hat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Auf Wunsch können Sie darum schnell und problemlos Ihren Gastarif oder auch Ihren Energieanbieter wechseln.

Mit Sicherheit

Auf uns und unser Know-how können Sie sich verlassen: Mit Erdgas von GASAG stehen Sie als Berlinerin oder Berliner seit mehr als 175 Jahren auf der sicheren Seite – in guten wie in schlechten Zeiten.

Jetzt Tarif berechnen

Preisinformationen für die Grundversorgung

Bis 31. März 2024 gelten in der Gas-Grundversorgung folgende Preise:

Preise gültig bis 31.03.2024

Grundpreis pro Monat

Arbeitspreis pro kWh

Es findet eine Bestabrechnung statt.

€ brutto

ct brutto

Jährlicher Verbrauch bis 15.000 kWh

8,56 €

10,77 ct

Jährlicher Verbrauch 15.001 bis 96.000 kWh

13,91 €

10,35 ct

Jährlicher Verbrauch ab 96.001 kWh

22,47 €

10,24 ct

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier:

Die ermäßigte Umsatzsteuer auf Gas wird planmäßig zum 1. April 2024 von 7 Prozent wieder auf 19 Prozent angehoben. Mit der Anhebung des Steuersatzes wird sich der Brutto-Arbeitspreis für Gas ab 1. April 2024 um 11,2 Prozent erhöhen.

Ab dem 1. April 2024 gelten in der Gas-Grundversorgung folgende Preise:

Preise gültig ab 01.04.2024

Grundpreis pro Monat

Arbeitspreis pro kWh

Es findet eine Bestabrechnung statt.

€ brutto

ct brutto

Jährlicher Verbrauch bis 15.000 kWh

9,52 €

11,98 ct

Jährlicher Verbrauch 15.001 bis 96.000 kWh

15,47 €

11,51 ct

Jährlicher Verbrauch ab 96.001 kWh

24,99 €

11,39 ct

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Gemäß Paragraf 5, Absatz 3 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) steht Kundinnen und Kunden im Fall der Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Rechtliche Grundlagen für die Grundversorgung

Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und den ergänzenden Bedingungen der GASAG AG zur GasGVV.

Weitere Informationen zu Grundversorgungsverträgen der GASAG AG

  • Bei einem Gasgrundversorgungsvertrag handelt es sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag“. Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt für Sie als Kundin oder Kunde anfällt.
  • Die Jahresverbrauchsabrechnung erstellen wir jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung.
  • Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenzentrum einzahlen.
  • Bei Versorgungsstörungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Das ist im Grundversorgungsgebiet der GASAG AG die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 030 7872-72. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von Paragraf 6, Absatz 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet GASAG nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Einen Lieferantenwechsel ermöglicht GASAG zügig und unentgeltlich.
  • Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von Paragraf 5, Absatz 2 der GasGVV.
  • Ihren Grundversorgungsvertrag können Sie als Kundin oder Kunde jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können Sie unter gasag.de/privatkunden abrufen.
  • Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter gasag.de/beschwerdemanagement.

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Häufige Fragen zur Grundversorgung

Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?

Wichtige Information vorab: Die Grundversorgung ist nur für Haushaltskunden möglich. Sonstige Letztverbraucher können nur in der Ersatzversorgung oder in der Anschlusslieferung beliefert werden. Folgende Ausnahme für Haushaltskunden gilt: Haushaltskunden, deren Gasversorger von einer Bilanzkreisschließung oder Kündigung des Netznutzungsvertrages („Belieferungsstopp“) betroffen sind, werden für die Dauer von drei Monaten in der Ersatzversorgung beliefert. Anschließend erfolgt automatisch die Belieferung in der Grundversorgung zu den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Konditionen, sofern kein anderer Vertrag abgeschlossen wird. Während der Belieferung in der Ersatzversorgung ist ein Wechsel in einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung auch vor Ablauf der drei Monate möglich.

Definition von Haushaltskunden
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.

Sie wohnen im Versorgungsgebiet der GASAG und möchten in die Grundversorgung wechseln
Damit wir Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefern können, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger kündigen. Wenn Sie Ihre Kündigung bereits vorgenommen haben und in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Wir heißen Sie wenige Tage nach dem genannten Kündigungsdatum in der Grundversorgung willkommen.

Ab wann kann ich den Wechsel zu GASAG beantragen?

Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für GASAG entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.

Was brauche ich für meinen Wechsel zu GASAG?

Für einen Wechsel zu GASAG benötigen wir nur folgende Daten:

  • Name & Anschrift
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Ihren bisherigen Lieferanten (nur bei Lieferantenwechsel)

Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese Informationen auf Ihrer letzten Rechnung. Sollten Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gern nachreichen.

Wie lange dauert ein Wechsel zu GASAG?

Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.

Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In unserem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.

Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?

Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.

Muss ich beim Wechsel zu GASAG meinen bestehenden Strom-/Gasvertrag selbst kündigen?

Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen.

Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.

Was bedeutet der neue CO₂-Preis für mich als Erdgas-Kunden von GASAG?

Durch die CO2-Bepreisung haben sich seit Januar 2021 die Kosten für die Erdgasbelieferung erhöht.

Der CO2-Preis wirkt sich für Erdgas-Kunden von GASAG in einem höheren Arbeitspreis aus. Auf den Grundpreis hat der CO2-Preis keinen Einfluss, da dieser nicht vom Verbrauch abhängig ist.

Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?

Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.

Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.

Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.

Auf Wunsch mit Onlineservice MEINE GASAG

Mit dem Gasanbieter-Wechsel erhalten Sie automatisch den Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenkonto im Onlineservice MEINE GASAG. Die Kommunikation zu Ihrem Gasvertrag kann anschließend über die Postbox in Ihrem Konto erfolgen. Managen Sie sich einfach selbst – und das wann immer und wo Sie möchten. Ihr persönliches Konto bietet Ihnen viele Möglichkeiten:

Eine Frau sitzt auf dem Bett und liest auf ihrem Laptop
  1. Kontaktdaten ändern: Ihr Name hat sich geändert oder Sie sind umgezogen? In Ihrem persönlichen Kundenkonto können Sie Ihre Kontaktdaten jederzeit ganz unkompliziert ändern.
  2. Zählerstand erfassen: Nutzen Sie einfach Ihr Kundenportal MEINE GASAG, um Ihren Zählerstand schnell, digital und sicher zu übermitteln.
  3. Abschlag anpassen: Sie möchten Ihre Abschlagszahlungen anpassen, weil sich Ihr Energieverbrauch verändert hat? Auch das erledigen Sie ganz einfach online.
  4. Rechnungen einsehen und herunterladen: Mit MEINE GASAG haben Sie jederzeit Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen. Sie bekommen eine E-Mail, wenn neue Dokumente vorliegen.
Zum Onlineservice

Ausgezeichnet: GASAG

Umweltfreundlich, transparent und fair – wir von GASAG reden nicht nur, wir machen auch. Das bestätigen unabhängige Institute und Verbände. Die Test- und Prüfkriterien unserer Siegel und Prüfzeichen sind unter gasag.de/siegel zu finden.