Handwerker arbeitet am Erdgas-Hausanschluss

Ihr neuer Erdgas-Netzanschluss.

Der Erdgas-Netzanschluss beim zuständigen Netzbetreiber

Den Erdgas–Netzanschluss erhalten Sie vom zuständigen Netzbetreiber. Hier in Berlin ist das die NBB Netzgesellschaft Berlin – Brandenburg mbH.
Zu Ihrem Netzanschluss geht es hier.

Unser Tipp: Beantragen Sie Ihren Netzanschluss rechtzeitig vor Baubeginn.

Der direkte Weg zum Erdgas-Netzanschluss

Das Kundenanschlussportal der NBB hilft Ihnen, Ihre Anfragen und die Fortschritte zur Herstellung von neuen bzw. die Änderung von bestehenden Anschlüssen oder von Erschließungen im Blick zu behalten. Nutzen Sie für Ihre Anfrage ganz einfach das

Kundenanschlussportal der NBB. Die NBB benötigt Unterlagen, wie:

  • Pläne
  • Vollmachten
  • Skizzen oder Fotos
  • vertragsrelevante Angaben

Diese können Sie einfach digital einreichen und verfolgen die Bearbeitung des Vorgangs bequem mit denen im Portal hinterlegten Statusmitteilungen. Sie werden zu jeder Statusänderung von uns informiert. Die vollständige Kommunikation und alle vertragsrelevanten Unterlagen stehen im Serviceportal der NBB zur Verfügung.

Informationen zum Erdgas-Netz in Berlin

Allgemeine Informationen

Seit 2006 ist der Netzbetrieb organisatorisch vom Energievertrieb getrennt. Das Erdgas-Netz in Berlin betreibt die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG.

Als Kunde schließen Sie mit Ihrem Energieanbieter einen Vertrag über die Energieversorgung ab, zum Beispiel über die Belieferung mit Erdgas. Zu Ihnen nach Hause kommt das Erdgas über das lokale Leitungsnetz. Den reibungslosen Betrieb des Netzes sichert nicht Ihr Anbieter, sondern der zuständige Netzbetreiber.

Der Netzbetreiber sorgt für die sichere Erdgas-Versorgung und die kontinuierliche Erneuerung der Netze und Anlagen. Die Leitungen des Netzbetreibers nutzen dann verschiedene Anbieter, zum Beispiel die GASAG.

Hintergrund

Am 12.07.2005 trat das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft (BGBl. Teil I, S. 1953 vom 12.07.2005). Als Kernelement enthält dieses Gesetz Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) nimmt die Regulierungsaufgaben wahr.

Die GASAG setzte als kommunaler Gasversorger die Anforderungen aus den neuen gesetzlichen Regelungen selbstverständlich zeitnah um. Ergebnis der Neuerungen war die Ausgründung des GASAG-Netzbetriebes zum 01.01.2006 zur NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG.

Gleichbehandlungsbericht

Als Energieversorgungsunternehmen veröffentlichen wir an dieser Stelle für Sie unseren rechtlich vorgegebenen Gleichbehandlungsbericht.