Büro mit vier Personen die vor PCs sitzen und arbeiten

Abrechnung für Geschäftskunden.

Bequem, günstig, umweltschonend und sicher

Weniger Aufwand, Kosten und Papier

Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz die Verpflichtung zur E-Rechnung zwischen Unternehmen eingeführt. Dabei muss nun seit dem 01.01.2025 jedes Unternehmen in der Lage sein, Rechnungen in einem E-Rechnungs-Format zu empfangen. Desweiteren muss die Rechnung konform zur EU-Norm EN16931 sein. In Deutschland sind das die Formate XRechnung und ZUGFeRD 2. Ab dem 01.01.2027 wird die Pflicht zur E-Rechnung auf den Versand ausgeweitet, sodass bis auf wenige Ausnahmen alle Rechnungen in elektronischer Form vorliegen müssen.​

Gern beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Umstellung.​

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Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

In unseren FAQs finden Sie hilfreiche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen, um Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen.

FAQ zu Allgemeinen E-Rechnungen

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, lesen Sie gerne unsere FAQs zu den Rechnungsformaten XRechnung, Peppol und Leitweg-ID.

FAQ zum ZUGFeRD

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, lesen Sie gerne unsere FAQs zu dem Rechnungsformat ZUGFeRD.

FAQ zur Allgemeinen Rechnungslegung

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, lesen Sie gerne unsere FAQs bezüglich der Rechnungslegung.

FAQ zum CO2-Preis

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, lesen Sie gerne unsere FAQs zum CO2-Preis.

FAQ zum CO2-Kostenteilungsgesetz

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, lesen Sie gerne unsere FAQs zum CO2-Kostenteilungsgesetz.