Eine Frau mit Tasse in der Hand schaut lächelnd auf ihren Laptop

GASAG-FAQ.

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen und Produkten. Navigieren Sie sich über das Inhaltsverzeichnis zu dem Themenabschnitt, der Sie interessiert.

FAQ zum Thema Kundenservice

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unserem Kundenservice und Ihrer Vertragsverwaltung.

Wer liest meinen Zählerstand ab?

Ihr Netzbetreiber liest einmal jährlich Ihren Zählerstand ab oder fordert Sie zur Mitteilung Ihres Zählerstandes auf. Dieser wird uns im Anschluss automatisch übermittelt. Nicht immer ist der Zeitpunkt dieser Ablesung und der der Rechnungserstellung identisch. Damit wir dennoch eine aktuelle Rechnung für Sie erstellen können, kann es vorkommen, dass auch wir Sie um Angabe Ihres Zählerstandes bitten. Am einfachsten können Sie uns diesen über den Onlineservice MEINE GASAG mitteilen.

Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Ein aktueller Zählerstand wird zur Jahresrechnung sowie zum Vertragsbeginn und -ende benötigt. 
Am einfachsten können Sie uns diesen über den Onlineservice MEINE GASAG mitteilen.

Soll ich meinen Zählerstand bei einer Preisanpassung ablesen?

Nein, das ist nicht notwendig. Wenn Sie es jedoch wünschen, können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich jederzeit mitteilen. Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE GASAG

Wie wird mein Zählerstand für die Abrechnung geschätzt?

Wenn uns kein Zählerstand vorliegt, müssen wir den Verbrauch für die Jahresabrechnung schätzen. Die Schätzung wird auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs durchgeführt. Möchten Sie den tatsächlichen Zählerstand nachträglich abgeben, können Sie das jederzeit über unseren Onlineservice MEINE GASAG tun. Anschließend erhalten Sie eine korrigierte Rechnung.

Wie kann ich meinen mitgeteilten Zählerstand ändern?

Sie selbst können einen bereits mitgeteilten Zählerstand nicht ändern. Kontaktieren Sie uns dazu bitte über das Kontaktformular und teilen Sie uns darüber Ihren korrekten Zählerstand mit.

Bei wem sollen digitale Stromzähler installiert werden?

In allen Haushalten sollen die bisherigen Stromzähler bis 2032 durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden. Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben.

Wo befindet sich mein Gaszähler oder Stromzähler?

Meistens ist der Gaszähler direkt in der Wohnung zu finden. In manchen Wohnanlagen sind Gaszähler – wie Stromzähler – auch im Treppenhaus verbaut. Hier können Sie Ihren Vermieter oder Hausmeister nach dem genauen Ort befragen. Sollten Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, finden Sie den Gas- und den Stromzähler meist im Keller oder im Wirtschaftsraum.

Wo finde ich meine Gaszähler- oder Stromzähler-Nummer?

Die Zählernummer ist direkt auf Ihrem Zähler zu finden. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt.

Wie lese ich den Zäherstand aus?

Lesen Sie die Zahlen von links nach rechts. Die Ziffern vor dem Komma reichen für die Erfassung des Zählerstandes aus. Am einfachsten können Sie uns diesen über den Onlineservice MEINE GASAG mitteilen.

Wie teile ich Ihnen meinen Zählerstand mit?

Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über unseren Onlineservice MEINE GASAG eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum.

Was bedeutet Turnusablesung?

In der Regel erhält man einmal jährlich eine Rechnung. Hierfür benötigen wir den aktuellen Zählerstand. Die Ablesung zu dieser Turnusabrechnung (Jahresabrechnung) bezeichnen wir als Turnusablesung.

Was bedeutet Zwischenablesung?

Der Zählerstand kann nicht nur direkt vor der nächsten Jahresrechnung, sondern auch zu einem gewünschten Termin abgelesen werden. Wir bezeichnen diesen Zählerstand als Zwischenablesung.

Wo kann ich meine abgelesenen Zählerstände sehen?

Die bereits erfassten Zählerstände finden Sie in Ihrem Onlineservice MEINE GASAG oder auf Ihrer Rechnung.

Wer ist mein zuständiger Messstellenbetreiber?

Ihr Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber, wenn Sie als Anschlussnutzer keine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben. Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen. Wenn Sie jedoch noch nie Ihren Messstellenbetreiber gewechselt haben, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb Ihres Zählers verantwortlich. In Berlin ist der Stromnetzbetreiber die Stromnetz Berlin GmbH in 11511 Berlin (Telefon: 030-492 02-00 Telefax: 030-492 02-0100, E-Mail: info@stromnetz-berlin.de, Internet: www.stromnetz.berlin).

Was ist ein digitaler Stromzähler und was ein Smart Meter?

Ein digitaler Stromzähler speichert die Stromverbrauchsdaten und stellt diese auf einem Bildschirm dar. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem mechanischen Stromzähler gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind auch schon moderne Messeinrichtungen installiert.
Wird dieser digitale Stromzähler um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Diese kommen künftig vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz.

Wer trägt die Kosten für den intelligenten Zähler, den Einbau und die Wartung?

Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer – also der Haus- oder Wohnungseigentümer – hierfür die Kosten.

Wie kann ich die Höhe meiner Abschlagszahlungen ändern?

Geben Sie Ihren Wunsch-Abschlag direkt im Onlineservice MEINE GASAG ein. Wir prüfen, ob der gewünschte Abschlagsbetrag sinnvoll ist, denn der Abschlag sollte immer im Verhältnis zu Ihren jährlich zu erwartenden Gesamtkosten stehen.
Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie sich zudem eine Empfehlung für die Abschlagshöhe einholen. Dazu benötigen Sie lediglich einen aktuellen Zählerstand. Der Service berechnet automatisch eine Empfehlung, die Sie übernehmen können.

Wie werden meine monatlichen Abschläge berechnet?

Den Abschlag berechnen wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Gas und den aktuellen Energiekosten. Für die Schätzung Ihres voraussichtlichen Energieverbrauchs legen wir Ihren letztjährigen Verbrauch als Maßstab zugrunde. Ihre geschätzten Kosten für ein Jahr teilen wir in der Regel durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung verrechnen wir die geleisteten Zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch.

Wo sehe ich die Höhe meiner Abschläge?

Im Onlineservice MEINE GASAG haben Sie immer und überall Zugang zu Ihrem Abschlagsplan. Zusätzlich erhalten Sie Ihren Abschlagsplan mit unserem Begrüßungsschreiben oder mit Ihrer Jahresrechnung.

Wo sehe ich bereits gezahlte Abschläge?

Sie können bereits gezahlte Abschläge im Onlineservice MEINE GASAG unter „Meine Zahlungen“ einsehen.

Was ist ein Abschlag?

Ein Abschlag ist eine monatliche Teilzahlung für Strom oder Gas. Ihre bereits geleisteten Abschläge werden in Ihrer Rechnung mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie jederzeit Ihre Abschläge anpassen.

Wie kann ich die Termine für meine Abschlagszahlungen verschieben?

Im Onlineservice MEINE GASAG finden Sie diesen Service im Menüpunkt „Meine Zahlungen“ und weiter unter dem Punkt „Abschlagsplan anzeigen“. Ihre Änderungen werden automatisch übernommen und zum nächstmöglichen Termin wirksam.

Warum ist mein neuer Abschlag höher als erwartet?

Sie sind Neukunde: Im Tarifrechner werden die monatlichen Kosten auf den zu erwartenden Gesamtbetrag pro Jahr berechnet. Beim Abschlag werden die Gesamtkosten wiederum auf nur 11 Monate umgerechnet. Deshalb ist der monatliche Betrag höher. Im 12. Monat erfolgt die Schlussrechnung, bei der sich eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ergibt.

Sie sind langjähriger Kunde: Unsere Abschläge werden jedes Jahr bei der Jahresrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verglichen. Sofern zu geringe Abschläge zu einer Nachzahlung geführt haben, erhöhen wir den Abschlag. So kann eine erneute Nachzahlung vermieden werden.

Aber wie auch Ihr Abschlag ausfällt, Sie zahlen immer nur das, was Sie auch verbrauchen.

Kann es passieren, dass ich bei einem Lieferantenwechsel zwischenzeitlich nicht mit Gas oder Strom versorgt wurde?

Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.

Was brauche ich für meinen Wechsel zu GASAG?

Für einen Wechsel zu GASAG benötigen wir nur folgende Daten:

  • Name & Anschrift
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Ihren bisherigen Lieferanten (nur bei Lieferantenwechsel)

Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollten Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.

Wie lange dauert ein Wechsel zu GASAG?

Wie lange dauert ein Wechsel zu GASAG?

Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung. Wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet. Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.

Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?

Bei Preisanpassungen Ihres Vorversorgers haben Sie – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit – die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu GASAG zu wechseln.

Ich bin umgezogen und brauche einen neuen Energieversorger – was muss ich jetzt tun?

Kein Problem, es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie bis zu sechs Wochen nach der Schlüsselübergabe den Energielieferanten Ihrer Wahl rückwirkend wählen können. Bestellen Sie ganz einfach online Ihren Wunschtarif und wir kümmern uns um alles weitere.

Muss ich beim Wechsel zu GASAG meinen bestehenden Strom-/Gasvertrag selbst kündigen?

Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen.

Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.

Wie kann ich meinen Auftragsstatus verfolgen?

Im Onlineservice MEINE GASAG informieren wir Sie kontinuierlich über den Status Ihres Auftrags – so wissen Sie genau, welche Schritte eingeleitet wurden, und haben eine Orientierung, ab wann genau wir Sie beliefern werden. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich ganz einfach und schnell registrieren. Wenn Sie noch keine Vertragskontonummer haben, nehmen Sie die Auftragsnummer für die Registrierung. Diese finden Sie auf der Bestätigung Ihres Auftrags von uns.

Wo kann ich meine fehlenden Daten nachtragen?

Wenn uns wichtige Angaben, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Lieferantenwechsels erforderlich sind, fehlen, melden wir uns direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail bei Ihnen. Sie erhalten einen Direktlink, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten ergänzen können und der Lieferantenwechsel sofort weiterläuft. Sollten Sie bis zwei Wochen nach Ihrem Auftrag nichts von uns hören, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns Daten zukommen zu lassen.

Ab wann kann ich den Wechsel zu GASAG beantragen?

Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für GASAG entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.

GASAG ist Grund- und Ersatzversorger für Erdgas in Berlin. Was bedeutet das?

Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel dann mit Haushaltskunden zustande, wenn sie Erdgas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen und hierfür keinen anderweitigen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben. Der Gas-Grundversorger ist zugleich auch der Gas-Ersatzversorger. Letzterer springt immer dann für die Erdgaslieferung ein, wenn ein Letztverbraucher (egal, ob dieser Haushaltskunde ist oder nicht) Erdgas bezieht, ohne dass dieser einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Energieversorger insolvent gehen und die Belieferung einstellen oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. Mit der Ersatzversorgung stellt der Gesetzgeber sicher, dass allen Letztverbrauchern über einen Zeitraum von drei Monaten auch ohne einen Energieliefervertrag Erdgas fürs Heizen und Warmwasser zur Verfügung steht.

Ich bin zu GASAG gewechselt. Wieso erhalte ich immer noch Abschlagsforderungen von meinem alten Energieversorger?

Prüfen Sie zunächst das Datum des Wechsels. Vielleicht liegt das Ende Ihres bisherigen Gas- oder Stromlieferanten noch in der Zukunft. Solange keine Endabrechnung erstellt wurde, fallen weiterhin Abschläge für einen laufenden Vertrag bei Ihrem Vorversorger an. Ab wann genau Sie von GASAG beliefert werden, entnehmen Sie Ihrem Auftragsstatus im Onlineservice MEINE GASAG.

Wie registriere ich mich für den Onlineservice MEINE GASAG?

Sie können sich ganz bequem auf unserer Registrierungsseite anmelden.
Sie benötigen dafür lediglich einmal Ihre Vertragsnummer und Zählernummer danach können Sie Ihre Anliegen rund um die Uhr erledigen.

Soll ich mein Passwort für den Onlineservice in regelmäßigen Abständen erneuern?

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, Ihr Passwort in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Gehen Sie dazu auf die Klickfläche „Kennwort vergessen?“ und folgen Sie dem Prozess.

Wie gehe ich vor, wenn mein Zugang zum Onlineservice gesperrt ist?

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Passwort zurückzusetzen. Gehen Sie dazu auf die Klickfläche „Kennwort vergessen?“ und folgen Sie dem Prozess. Sie erhalten dann einen Aktivierungslink an Ihre hinterlegte E-Mailadresse. Sollten Sie Ihre hinterlegte E-Mailadresse nicht mehr zur Hand haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Was mache ich, wenn ich meine Zugangsdaten für den Onlineservice vergessen habe?

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Passwort zurückzusetzen. Gehen Sie dazu auf die Klickfläche „Kennwort vergessen?“ und folgen Sie dem Prozess. Sie erhalten dann einen Aktivierungslink an Ihre hinterlegte E-Mailadresse. Sollten Sie Ihre hinterlegte E-Mailadresse nicht mehr zur Hand haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Sehe ich alle meine Verträge mit GASAG im Onlineservice MEINE GASAG?

Ja, in Ihrem Onlineservice MEINE GASAG haben Sie die Möglichkeit, alle GASAG Verträge zu verwalten. Sie sehen ein Vertragskonto nicht? Gehen Sie unter „Meine Verträge“ auf „Vertragskonto hinzufügen“ und tragen Sie im Anschluss Ihr Vertragskonto und die Gas- oder Strom-Zählernummer ein.

Wie kann ich Dokumente herunterladen?

Sie können jederzeit Ihre Dokumente über den Onlineservice MEINE GASAG einsehen. Um das Dokument auf Ihren Rechner zu speichern, klicken Sie bitte auf den Menüpunkt „Mein Postfach“. Klicken Sie auf das Briefsymbol neben dem gewünschten Dokument und der Download startet. Alternativ können Sie auch nach dem Öffnen des Dokumentes über „Datei“ und „Speichern unter“, Ihre Unterlagen an einem beliebigen Ort speichern.

Wie kann ich meinen Zugang zum Onlineservice löschen?

Wenn Sie Ihren Zugang zum Onlineservice MEINE GASAG löschen möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice Nach Vertragsende wird Ihr Zugang nach 12 Monaten automatisch gelöscht.

Wie teile ich Ihnen meine neuen Kontaktdaten mit?

Ändern Sie Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mailadresse am einfachsten über den Onlineservice MEINE GASAG unter dem Menüpunkt „Mein Profil - Kontaktdaten ändern“.

Wie teile ich Ihnen meinen neuen Namen mit?

Für eine Namensänderung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses hinweg gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre Daten gelöscht. Die Festlegung dieser Frist für personenbezogene Daten richtet sich nach der Zweckbindungsfrist (z.B. Vertragsbeendigung, Ausgleich der Schlussrechnung) sowie den gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen (z.B. drei Jahre für rückwirkende Rechnungskorrekturen).

Für welche Zwecke werden meine persönlichen Daten verwendet?

GASAG geht typischerweise zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung sowie zur Vertragsabwicklung mit personenbezogenen Daten um. Nach entsprechender Einwilligung werden die Daten für interne Werbezwecke und den Versand von Newslettern genutzt.

Werden meine Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse für Werbezwecke genutzt?

Wenn Sie uns keine Werbeeinwilligung erteilen, dann erhalten Sie keine Informationen über Angebote, Produkte und Dienstleistungen von GASAG.

Bei welcher Aufsichtsbehörde kann ich mich über den Umgang mit meinen personenbezogenen Daten beschweren?

Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61 in 10555 Berlin, beschweren.

Wo kann ich meine Rechnungen einsehen?

Im Onlineservice MEINE GASAG stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.

Wie ist meine Rechnung aufgebaut?

Ihre Jahresrechnung setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen. Im ersten Teil finden Sie alle vertragsrelevanten Angaben und eine Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet. Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs. In unseren interaktiven Rechnungen für Strom und Gas finden Sie detaillierte Erklärungen für jeden Bereich in Ihrer Rechnung.

Wie erkenne ich auf meiner Rechnung die Mehrwertsteuer-Anpassung?

Die Höhe der berechneten Mehrwertsteuer finden Sie auf Ihrer Rechnung, die Sie über den Onlineservice MEINE GASAG abrufen können. Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde. Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 gefallen sein, berechnet GASAG für den gesamten Abrechnungszeitraum 16 Prozent Mehrwertsteuer. Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01. Januar 2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.

Was bedeutet das R = „rechnerisch ermittelt“?

Liegt uns zum Stichtag kein abgelesener Zählerstand vor, wird dieser von Ihren zuständigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) rechnerisch ermittelt. Diese Berechnung ergibt sich aus der Methode der Verbrauchsschätzung, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken (z.B. Metering-Code VDE-AR-N 4400, DVGW-Norm G685) erfolgt.

Wie kann ich meine Rechnung reklamieren?

Wenn etwas bei Ihrer Rechnung nicht stimmt, können Sie unser Kontaktformular nutzen, um uns auf Fehler hinzuweisen.

Was wird für eine Rechnungsreklamation benötigt?

Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen dazu, was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Daten oder Zählerständen hilft uns zum Beispiel ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.

Wie kann ich meine Rechnung an eine abweichende Adresse senden lassen?

Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.

Wie erfolgt die Umrechnung bei Gas von m³ auf kWh in der Rechnung?

Zur Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wird der abgelesene Verbrauch in Kubikmetern (m3) mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert. Die Rechnung lautet wie folgt: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh

Wie häufig erhalte ich eine Rechnung und was wird für die Rechnungserstellung benötigt?

Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt. Für die Rechnungsstellung wird der Zählerstand zum Abrechnungsdatum benötigt. Über den Onlineservice MEINE GASAG können Sie Ihren Zählerstand unkompliziert melden.

Wann erhalte ich meine Jahresrechnung?

Sie erhalten Ihre Jahresrechnung zu einem festgesetzten Abrechnungstermin. Dieser wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Zur Jahresabrechnung wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen, damit Ihre Rechnung erstellt werden kann.

Wie bekomme ich eine Zwischenrechnung zur Kostenübersicht?

Im Onlineservice MEINE GASAG finden Sie unter „Zahlungen“ Ihr bereits geleisteten Abschlagszahlungen in einer Übersicht. Wenn Sie wissen möchten, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde, können Sie ebenfalls im Onlineservice MEINE GASAG jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.

Kommen zusätzliche Kosten bei einer Ratenzahlung auf mich zu?

Es fallen eine Servicegebühr von 10 Euro sowie Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Diese Beträge werden mit der ersten Rate fällig. Die Servicegebühr entfällt, wenn Sie eine Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE GASAG abschließen.

Wie beantrage ich eine Ratenzahlung?

Wenn Sie eine Ratenzahlung einrichten wollen, füllen Sie das Kontaktformular zur Beantragung von Ratenzahlung aus oder schließen Sie die Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE GASAG ab.

Wie viele Raten sind bei einer Ratenzahlung möglich?

Bei laufendem Gas- oder Stromverbrauch muss der zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bis zur Erstellung der nächsten Rechnung bezahlt sein (maximal 11 Raten nicht über die nächste Rechnung hinaus). Für offene Beträge aus Schlussrechnungen sind maximal bis zu 18 Raten möglich. Auf monatliche Abschlagszahlungen ist keine Ratenzahlung möglich. Die Höhe der Mindestrate beträgt 25,00 Euro.

Wie kann ich meinen Erdgas- oder Stromvertrag bei einem Umzug ummelden?

Sie können Ihren bestehenden Gas- oder Stromvertrag ganz bequem mitnehmen, sofern eine Weiterbelieferung auch an Ihrer neuen Verbrauchsstelle möglich ist. Sobald Sie den genauen Termin für Ihren Umzug wissen, teilen Sie uns diesen direkt im Onlineservice Meine GASAG mit. Die Zählerstände können Sie ganz bequem später nachreichen. Für die Ab- und Anmeldung benötigen wir folgende Daten:

Alte Wohnung:

  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummer
  • Zählerstand zur Schlüsselübergabe

Neue Wohnung:

  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummer
  • Zählerstand zur Schlüsselübergabe

Kann ich meinen Umzug auch online anmelden?

Ja, melden Sie sich dafür in Ihrem persönlichen Onlineservice MEINE GASAG an und wählen Sie in Ihrem Profil den Punkt „Umzug melden“ aus. Hier können Sie uns rund um die Uhr alle wichtigen Daten mitteilen. Außerdem können Sie hier gleich den passenden Tarif für Ihr neues Zuhause auswählen. Sollten Sie noch keinen Zugang zu Ihrem persönlichen Onlineservice haben, können Sie sich schnell und einfach registrieren

Wie und wann teile ich bei einem Umzug die Zählerstände mit?

Bei der Wohnungs- beziehungsweise Schlüsselübergabe lesen Sie in der alten Wohnung sowie in der neuen Wohnung den Zählerstand ab. Den notierten Zählerstand können Sie bequem im Onlineservice MEINE GASAG mitteilen. Ihre Schlussrechnung für Ihr altes Zuhause erhalten Sie an Ihre neue Adresse.

Wie kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?

Es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie bis zu sechs Wochen nach der Schlüsselübergabe den Energielieferanten Ihrer Wahl rückwirkend wählen können. Melden Sie uns Ihren Umzug schnellstmöglich. Wir erledigen dann die Abmeldung Ihrer Wohnung und die Anmeldung in Ihrem neuen Zuhause rückwirkend.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sie wollen kündigen? Das finden wir sehr schade. Lassen Sie uns gern noch einmal über Ihren Kündigungswunsch sprechen und teilen Sie uns mit, was Ihre Gründe sind. Vielleicht haben wir im persönlichen Gespräch eine Lösung für Sie. Sie erreichen unseren Kündigungsservice montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 030 7072-0000-55.
Sie ziehen um? Dann nehmen Sie Ihren Vertrag einfach in Ihr neues Zuhause mit. Teilen Sie uns über unseren Umzugsservice um Onlineservice MEINE GASAG bitte Ihre neue Anschrift und das Datum des Umzuges mit. Um alles Weitere kümmern wir uns!

Wann ist die Kündigung meines Vertrags möglich?

Die Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist finden Sie zum Beispiel in Ihrer letzten Jahresrechnung oder im Onlineservice MEINE GASAG. Es gibt immer eine Alternative zu einer Kündigung. Wenn Ihr Vertrag nicht mehr zu Ihnen passt, beraten wir Sie gern.

Wie lang ist meine Vertragslaufzeit?

Ihre Vertragslaufzeit ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Die aktuelle Vertragslaufzeit finden Sie im Onlineservice MEINE GASAG und auf Ihrer Rechnung.

Wie kann ich meinen Vertrag mit der GASAG widerrufen?

Selbstverständlich können Sie entsprechend unserer Widerrufsbelehrung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Schreiben Sie uns an GASAG AG, EUREF-Campus 23 - 24, 10829 Berlin, oder nutzen Sie unserKontaktformular zum Widerruf.

Wo finde ich meine aktuellen Preise?

Die Preise Ihres aktuellen Tarifs finden Sie in Ihrem Begrüßungsschreiben, auf Ihrer Jahresrechnung oder auch im Onlineservice MEINE GASAG.

Wie kann ich mein Erdgas- oder Stromtarif wechseln?

Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie sich über unsere Tarife informieren und den Wechsel vornehmen.

Kann mein Vertrag auf eine andere Person umgeschrieben werden?

Nein, die Umschreibung auf eine andere Person ist nicht möglich. Im Falle eines Auszugs, prüfen wir für Sie, ob eine Weiterbelieferung auch an Ihrer neuen Verbrauchsstelle möglich ist und Sie ziehen dann ganz einfach mit Ihrem aktuellen Vertrag um.

Was ist eine Vertragskontonummer?

Die Vertragskontonummer ist Bestandteil der Kundendaten, die wir als GASAG vergeben, um Sie als Kunden einwandfrei identifizieren zu können. Unter dieser Nummer führen wir Ihr Kundenkonto mit allen Zahlungsvorgängen. Die Vertragskontonummer ist zur eindeutigen Zuordnung, zum Beispiel bei der Zahlung, erforderlich. Sie finden Ihre Vertragskontonummer in Ihren Vertragsunterlagen sowie auf Ihrer Rechnung.

Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

Teilen Sie uns gern Ihr Anliegen hier mit, wir freuen uns über jedes Feedback.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Bar-Zahlung im Kundenzentrum.
Einzugsermächtigung: Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.

Überweisung:

HypoVereinsbank

IBAN: DE19 1002 0890 0002 6211 42 (Privatkunden)

IBAN: DE94 1002 0890 0002 6211 50 (Geschäftskunden)

BIC: HYVEDEMM488

Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.

Bar-Zahlung: Unser Kundenzentrum auf dem EUREF-CAMPUS hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE GASAG unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“ oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wie wird mir das Guthaben aus der Rechnung auf mein Konto überwiesen?

In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist, oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.

Was kann ich tun, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich war?

Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern. Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten. Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE GASAG einsehen. Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrags über den Onlineservice MEINE GASAG ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Was passiert bei Rücklastschrift oder Zahlungsverzug?

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann GASAG Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die GASAG von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form. Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass der GASAG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Wie kann ich Mahnkosten verhindern?

Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE GASAG. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck angeben – nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.

Warum habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl ich bereits bezahlt habe?

Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:
Falsche oder keine Vertragskontonummer? Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Falscher Betrag? Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.

Was kann ich tun, wenn meine Abschläge direkt vom Jobcenter bezahlt werden und ich trotzdem Mahnungen erhalte?

Ihre monatlichen Abschlagstermine und -beträge können sich nach Ihrer Jahresrechnung ändern. Prüfen Sie daher nach Erhalt genau, wann und in welcher Höhe Ihre neuen Abschläge fällig sind. Bei geänderten Abschlagshöhen veranlassen Sie bitte Ihr Jobcenter, die Überweisungen anzupassen. Dafür benötigt das Jobcenter Ihre Rechnung und den neuen Abschlagsplan.

Wo erkenne ich in der Mahnung, bis wann ich den offenen Betrag zahlen soll?

Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann, und planen Sie deshalb genug Zeit ein.

Wo kann ich meine Mahnung bar bezahlen?

Offene Beträge können Sie in unserem Kundenzentrum auf dem EUREF-Campus 23 - 24, 10829 Berlin, in bar bezahlen. Das Kundenzentrum hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.

Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?

Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.

Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.

Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.

Wie melde ich mich zum GASAG WhatsApp-Kundenservice an?

Befolgen Sie einfach die folgenden Schritte:

  • Speichern Sie die Telefonnummer +49 30 78721130 auf Ihrem Handy.
  • Senden Sie uns eine WhatsApp-Nachricht mit dem Wort "START" an die gespeicherte Telefonnummer.
  • Wir antworten Ihnen und Sie können uns dann direkt Ihr Anliegen senden.
Wie melde ich mich zum GASAG Telegram-Kundenservice an?

Für die Anmeldung beim GASAG Telegram-Kundenservice einfach in Telegram nach GASAGEnergie suchen und verbinden.

Datenschutzhinweise zur Nutzung von WhatsApp und Telegram

Die Kommunikation mit der GASAG per WhatsApp wird über den Dienst „WhatsATool“ ermöglicht, der durch das Unternehmen atms GmbH (Leonard-Bernstein-Straße 10, 1220 Wien, Österreich) angeboten und betrieben wird.
WhatsATool verwendet Ihre Daten ausschließlich, um es der GASAG zu ermöglichen, über den Kommunikationskanal WhatsApp individuelle Nachrichten zu versenden.

Die von WhatsATool erfassten Daten beinhalten, nachdem Sie sich angemeldet haben, Ihren bei  WhatsApp hinterlegten Username, der Ihren Vor- und Nachnamen enthalten kann, Ihre Rufnummer, mit der Sie sich bei unserem WhatsApp Service angemeldet haben und alle Nachrichten, die der GASAG per WhatsApp gesendet wurden oder die die GASAG per WhatsApp mit Hilfe des Dienstes WhatsATool gesendet hat.

Die Speicherung der Nachrichten dient einzig und alleine dem Zweck, dass die GASAG sich mit individuell definierten Nachrichten bei Ihnen zurückmelden kann. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Alle durch WhatsATool gespeicherten Daten werden in Europa verarbeitet und gehostet und unterliegen daher dem EU-Datenschutz. Sämtliche Daten, die durch den Instant Messaging-Dienst WhatsApp selbst gespeichert werden, liegen nicht im Einflussbereich von der GASAG und ihres Dienstleisters atms. Die per WhatsApp ausgetauschten Nachrichten laufen über eine IT Infrastruktur, deren wesentliche Elemente im Ausland insbesondere auch im nicht-europäischen Ausland vorgehalten werden und nicht dem EU-Datenschutz unterliegen.

Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzhinweisen von WhatsATool.
Mit Sendung der Intialnachricht (WhatsApp-Nachricht mit dem Text „START“) an die GASAG, erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch WhatsATool in der zuvor beschriebenen Art und Weise der Datenverarbeitung zu dem angegebenen Zweck einverstanden.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, unseren Service mit einer individuellen Nachricht zu beenden. Senden Sie der GASAG eine WhatsApp-Nachricht mit dem Text "STOP". Sie erhalten bis zu einer neuen Anmeldung keine weiteren Nachrichten von der GASAG. Ihre Telefonnummer und Ihr Username wird von der Messaging Plattform gelöscht.

Welche Prämie erhalte ich für meine Empfehlung?

Ihre erfolgreiche Empfehlung ist bares Geld wert. Empfehlen Sie Ihren Freundinnen, Freunden und Bekannten GASAG-Produkte weiter und Sie erhalten pro erfolgreicher Empfehlung eine Bargeldprämie in Höhe von bis zu 100 Euro.

Muss ich Kundin oder Kunde von GASAG sein, um empfehlen zu können?

Nein, auch Interessenten können GASAG-Tarife weiterempfehlen und erhalten eine Geldprämie als Dankeschön für eine erfolgreiche Freundschaftswerbung.

Wo erhalte ich eine Übersicht über meine Prämien?

Eine detaillierte Übersicht über Ihre ausgesprochenen Empfehlungen, deren Status und Ihre verdienten Prämien erhalten Sie in unserem Empfehlungsportal. Die Zugangsdaten zu unserem Empfehlungsportal erhalten Sie per E-Mail nach dem Versand Ihrer ersten Empfehlung. Wichtig: Hier geben Sie auch das Bankkonto an, auf das wir Ihre Prämien überweisen sollen. Daneben haben Sie in unserem Empfehlungsportal jederzeit Zugriff auf:

  • Ihren aktuellen Prämienstand und alle Auszahlungen, die bisher getätigt wurden
  • Statistiken über sämtliche Online-Auftragserteilungen, die aus Ihren Empfehlungen entstanden sind
  • Ihre persönlichen Daten, die Sie jederzeit aktualisieren können
  • Ihre Bankverbindung, die Sie jederzeit ändern können
  • Ihre Zugangsdaten für den persönlichen Bereich
Wie und wann erhalte ich die Prämie?

Sie erhalten Ihre Prämie, wenn die Empfängerin oder der Empfänger Ihrer Empfehlung folgt und ein Produkt bei uns erfolgreich abschließt. Nach Zustandekommen eines Vertrages geben wir die Prämienauszahlung an Tellja frei. Die Prüfung, ob ein Vertrag zustandegekommen ist, dauert in der Regel etwa sechs bis acht Wochen ab Aktivierung (Bereitstellung) des Produktes, kann aber in Einzelfällen bis zu vier Monate dauern. Die Prämie wird im Folgemonat nach Eingang der Freigabe von Tellja auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Ich habe keine Zugangsdaten zum Empfehlungsportal erhalten, was kann ich tun?

Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail gleich nach dem Versand Ihrer ersten Empfehlung. Sollten Sie keine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten erhalten haben, so kann dies mehrere Gründe haben.

Die E-Mail ist in Ihren Spam-Ordner gelandet: Im Spam-Ordner werden in der Regel E-Mails gesammelt, die an Sie versendet werden, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht direkt in Ihrem Posteingang angezeigt werden. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner auf den Eingang unserer E-Mail. Bei einigen E-Mail-Anbietern heißt der Spam-Ordner auch „Junk-Mail“ oder „Unerwünschte E-Mails“.

Sie haben keine E-Mail von Tellja im Spam-Ordner vorgefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit, auf der Website den Link „Passwort vergessen“ anzuklicken und sich ein neues Passwort zusenden zu lassen.

Sie haben eine falsche E-Mail-Adresse angegeben? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Support per E-Mail an support@tellja.de oder rufen Sie uns unter folgender Rufnummer an: (0)69 8700 429 45 (Kosten Service-Hotline: Es entstehen Kosten im Rahmen Ihres Festnetz- oder Mobilfunktarifs). Sie erreichen uns Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr (mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage sowie Heiligabend und Silvester).

Kann ich mehrere Empfehlungen versenden?

Ja, Sie können beliebig viele Empfehlungen pro Kalendermonat versenden, jedoch nicht dieselbe Empfehlung mehrmals an dieselbe Empfängerin oder an denselben Empfänger. Denken Sie bitte daran: Gemäß unseren Vertragsbedingungen ist Ihnen der Versand von Empfehlungen nur dann erlaubt, wenn Sie sich davon überzeugt haben, dass sich die Empfängerin oder der Empfänger durch die E-Mail nicht belästigt fühlt und mit dem Empfang der E-Mail einverstanden ist. Ansonsten kann dies zum Verlust von Prämienansprüchen oder zur kompletten Sperrung führen.

War meine Empfehlung erfolgreich?

In unserem Empfehlungsportal haben Sie jederzeit Überblick über den Status Ihrer Empfehlung.

Offen: Ihre Empfehlung wurde ausgesprochen. Die Empfohlene oder der Empfohlene hat noch nicht entschieden, ob er oder sie der Empfehlung folgt.

Erfolgreich: Ihre Empfehlung war erfolgreich, die Empfohlene oder der Empfohlene ist der Empfehlung gefolgt und hat bestellt.

Bestätigt: Ihre Empfehlung war erfolgreich und wurde seitens GASAG bestätigt.

Nicht erfolgreich: Ihre Empfehlung war leider nicht erfolgreich.

Was passiert, wenn der Empfehlungsempfänger das Produkt entweder ohne auf den Empfehlungslink zu klicken kauft oder der Link zum Produkt abgelaufen ist?

In diesem Fall können wir leider keine Prämie auszahlen. Es können nur Prämien für Empfehlungen ausgezahlt werden, die online über das „Freunde-werben-Freunde-Programm“ ausgesprochen wurden. Dazu muss die Empfohlene oder der Empfohlene innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Empfehlung auf den Empfehlungslink klicken und das empfohlene Produkt online bestellen. Dabei ist zu beachten, dass die Empfehlungsempfängerin oder der Empfehlungsempfänger im gesamten Empfehlungsprozess Cookies aktiviert haben muss.

Warum wurde meine Empfehlung nicht gewertet?

Eine Empfehlung kann nur gewertet werden,

  • wenn die Empfehlungsempfängerin oder der Empfehlungsempfänger der Empfehlung innerhalb von 30 Tagen über den Link der Empfehlung folgt und online das empfohlene Produkt von GASAG bestellt,
  • im gesamten Empfehlungsprozess Cookies aktiviert hat,
  • das Produkt bei der geworbenen Kundin oder dem geworbenen Kunden ausgeliefert wird und
  • der oder die Geworbene nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Warum kann ich mich nicht einloggen?

Sie befinden sich auf der falschen Website: Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf der Webseite Tellja.de befinden. Nur von dieser Website können Sie sich in Ihren persönlichen Bereich für das Empfehlungsprogramm von GASAG einloggen.

Sie benutzen die falschen Zugangsdaten: Für das Empfehlungsprogramm von GASAG erhalten Sie per E-Mail Zugangsdaten von der Firma Tellja. Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Zugangsdaten, um sich bei dem Empfehlungsprogramm von GASAG auf Tellja einzuloggen.

Sie haben Ihre Zugangsdaten vergessen: Auf der Login-Seite zu Ihrem Empfehlungsportal finden Sie den Link „Passwort vergessen“. Klicken Sie diesen bitte an und folgen Sie den Hinweisen auf der nachfolgenden Seite. Bei Fragen zu Ihrer Empfehlung können Sie sich jederzeit gern unter support@tellja.de an uns wenden oder rufen Sie uns unter folgender Rufnummer an: (0)69 8700 429 45 (Kosten Service-Hotline: Es entstehen Kosten im Rahmen Ihres Festnetz- oder Mobilfunktarifs). Sie erreichen uns Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr (mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage sowie Heiligabend und Silvester).

Bei Fragen zu den Produkten von GASAG wenden Sie sich bitte an die GASAG Service-Hotline.

FAQ zum Thema Erdgas

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Erdgas und den Gastarifen der GASAG.

Kann ich einfach so meinen Gasanbieter wechseln?

Ja, das können Sie! Wie schnell der Wechsel stattfindet und wir Sie mit Erdgas beliefern können, hängt mit der Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Gasanbieter zusammen. Wir müssen zunächst nur wissen, wie viel Gas Sie benötigen, um daraus den monatlichen Abschlag zu berechnen. Das erledigen Sie mit wenigen Klicks: Unser Tarifrechner rechnet den für Sie besten Tarif aus und wir kümmern uns um den Rest.

Wer kann den Gasanbieter wechseln?

Kurze Antwort: alle. Denn neben unserem Grundversorgungstarif GASAG | ERDGAS Komfort bieten wir für Privatkunden in Berlin und ganz Deutschland günstige Varianten an. Mit und ohne Vertragslaufzeit, mit fairer Bestabrechnung, mit Preissicherheit, als schlanken Online-Tarif oder mit vollem Service. Das bedeutet: Wir haben für alle den passenden Gastarif.

Was sollte ich beim Wechsel beachten?

Um die Gaskosten im Griff zu behalten, vermeiden Sie einen häufigen Fehler: ihren Verbrauch zu niedrig anzusetzen. Das mag zunächst ein Vorteil sein – kann jedoch eine Nachzahlung bedeuten. Gerade Altbauten können bei schlechter Dämmung den Verbrauch steigen lassen. Ebenso ein ungewöhnlich kalter Winter. Daher raten wir: Schätzen Sie Ihren Verbrauch realistisch ein. Wir beraten Sie gern!

Ab wann kann ich den Wechsel zu GASAG beantragen?

Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für GASAG entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.

Was brauche ich für meinen Wechsel zu GASAG?

Für einen Wechsel zu GASAG benötigen wir nur folgende Daten:

  • Name & Anschrift
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Ihren bisherigen Lieferanten (nur bei Lieferantenwechsel)

Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese Informationen auf Ihrer letzten Rechnung. Sollten Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gern nachreichen.

Wie lange dauert ein Wechsel zu GASAG?

Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.

Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In unserem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.

Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?

Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.

Muss ich beim Wechsel zu GASAG meinen bestehenden Gasvertrag selbst kündigen?

Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen. Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Gaslieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Die Zusammensetzung des Gaspreises beruht auf verschiedenen Faktoren. Zu den wichtigsten zählen die folgenden:

  • Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Gases
  • Netzentgelte
  • Steuern und weitere Abgaben

Wirtschaftspolitische Entwicklungen, Klimaextreme sowie die Erschließung neuer Gasfelder und technischer Fortschritt nehmen indirekt auch Einfluss auf den Gaspreis und können für Schwankungen sorgen.

Was bedeutet der neue CO₂-Preis für mich als Erdgas-Kunden von GASAG?

Durch die CO2-Bepreisung haben sich seit Januar 2021 die Kosten für die Erdgasbelieferung erhöht.

Der CO2-Preis wirkt sich für Erdgas-Kunden von GASAG in einem höheren Arbeitspreis aus. Auf den Grundpreis hat der CO2-Preis keinen Einfluss, da dieser nicht vom Verbrauch abhängig ist.

Was ist Ökogas?

Unter Ökogas versteht man unter anderem Erdgas, dessen CO2-Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden und das somit eine Klimabilanz nicht belastet. Deshalb spricht man auch von klimafreundliches Gas.

Gibt es einen Unterschied zwischen Erdgas und Ökogas?

In der Zusammensetzung des Erdgases an Ihrem Hausanschluss gibt es keinen Unterschied zwischen klassischem Erdgas und Ökogas. Sie werden genauso beliefert und genießen wohlige Wärme. Den Unterschied macht die Kompensation der Emissionen aus. Deshalb ist Ökogas sinnvoll, wenn Sie Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren möchten. Denn: Obwohl Erdgas im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern äußerst umweltfreundlich ist, entstehen dennoch unvermeidbare Emissionen. Mit Ökogas können Sie diesen CO2-Ausstoß zu 100 Prozent kompensieren und tragen damit zu mehr Klimaschutz bei.

Warum ist Ökogas sinnvoll?

Klimaschutz betrifft den gesamten Planeten. Für das globale Klima ist es deshalb nicht entscheidend, wo genau Emissionen entstehen oder verringert werden. Es ist lediglich wichtig, dass die Bilanz klimafreundlich ausfällt. Durch Ökogas werden unvermeidbare Emissionen an anderer Stelle zu 100 Prozent kompensiert. Deshalb ist es sinnvoll, sich für einen Tarif mit klimafreundlichem Ökogas zu entscheiden. Als Kunde der GASAG machen Sie Ihr Erdgas mit der Option KlimaPro nur einem Mausklick zu klimafreundlichem Gas. Mit dieser Option werden die entstandenen CO2-Emissionen durch die Förderung von Klimaschutzprojekten kompensiert. So unterstützen Sie aktiv den Klimaschutz.

Wie hoch ist der Aufpreis für Ökogas?

Wenn Sie sich für die Option KlimaPro entscheiden, berechnen wir Ihnen pro Kilowattstunde 0,3 Cent (brutto) als Aufpreis auf Ihren Arbeitspreis für Erdgas. Bei einem beispielhaften Jahresverbrauch von 9.000 kWh wären das 27 Euro pro Jahr.

Wie lange gilt die Option KlimaPro?

Die Option KlimaPro ist grundsätzlich an den konkreten Erdgasliefervertrag geknüpft, zu dem sie zwischen den Parteien eigenständig neben dem Erdgasliefervertrag vereinbart wird. Die Zusatzvereinbarung zur Option kann jedoch – unabhängig vom Erdgasliefervertrag – jeweils zu den Zeitpunkten und mit den gleichen Fristen gekündigt werden, zu denen auch der zugehörige Erdgasliefervertrag ordentlich kündbar wäre. Das bedeutet: Bei einem Erdgasliefervertrag mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit gilt diese auch für die Option KlimaPro. Bei einem Vertrag mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit sind es 12 Monate. Wenn ein Vertrag keine Mindestvertragslaufzeit hat, hat auch die Vereinbarung zur Option KlimaPro keine Mindestvertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Vereinbarung zur Option KlimaPro um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Endet der zugehörige Erdgasliefervertrag, endet automatisch – und ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf – auch die Vereinbarung zur Option KlimaPro.

Welche Standards gibt es für die ausgewählten Klimaschutzprojekte?

Klimaschutzprojekte zur Kompensation von Treibhausgasemissionen sollten unbedingt verlässliche Standards erfüllen, die eine langfristige, nachhaltige und auch transparente CO2-Einsparung belegen.

Eines der bekanntesten freiwilligen Standards für die Kompensation von Treibhausgasemissionen ist der Verified Carbon Standard (VCS) der Organisation Verra. Unter diesen Standard fallen auch die von der GASAG erworbenen Zertifikate der Klimaschutz-Projekte Geothermie-Kraftwerk Dora-I in der Türkei und Ghani-Solarkraft in Indien. Das indische Solarkraft-Projekt entspricht zusätzlich dem Standard ÖkoPLUS, zertifiziert durch den TÜV Rheinland. Dieser Standard belegt, dass durch das Projekt die Umsetzung verschiedener weitergehender Nachhaltigkeitsziele unterstützt wird.

Wie funktioniert die Kompensation?

Treibhausgase wirken global – ganz gleich, wo sie entstehen, sie tragen zur globalen Klimaerwärmung bei. Genauso wirken auch Klimaschutzmaßnahmen weltweit. Sie müssen nicht am selben Ort wie der CO2-Ausstoß erfolgen. So können CO2-Emissionen, die zum Beispiel beim Verbrauch von Erdgas entstehen, durch gezielte Einsparungen der gleichen Menge an Emissionen an einer anderen Stelle kompensiert werden. Dies geschieht auch durch geeignete Klimaschutzprojekte, zum Beispiel im Bereich Erneuerbare Energien.

Wie funktioniert ein Klimaschutzprojekt?

Klimaschutzprojekte ermöglichen es Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen oder auch staatlichen Institutionen, sich klimafreundlich zu stellen. Das bedeutet, die verursachten Treibhausgase werden kompensiert, also an anderer Stelle in gleichem Maße vermieden oder gebunden. Dieser Mechanismus der Klimafreundlichkeitsstellung ist weltweit anerkannt und wird als Möglichkeit genutzt, sich im Klimaschutz zu engagieren.

Warum gibt es vor allem Klimaschutzprojekte in Schwellenländern?

Für den Klimaschutz ist es irrelevant, wo auf der Welt CO2-Emissionen entstehen oder wo sie vermieden werden. Viel wichtiger ist, dass die schädlichen Treibhausgase erst gar nicht in die Atmosphäre gelangen. Bei Klimaschutzprojekten in Schwellenländern lassen sich häufig mit dem gleichen Einsatz viel höhere Emissionsreduktionen erzielen als im Inland. Darüber hinaus haben Klimaschutzprojekte dort neben der CO2-Einsparung fast immer positive Zusatzeffekte für die Entwicklung im Land, zum Beispiel über die Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen (Straßenbau, Schienentrassen etc.), der medizinischen Infrastruktur (neue Krankenhäuser, medizinischer Service, mobile Versorgungseinheiten etc.) und der Bildung (Schulen, Weiterbildungsmaßnahmen etc.). Insofern können gerade Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern besonders nachhaltig und wirkungsvoll sein.

Was ist mein CO₂-Fußabdruck?

Beim Kochen und Heizen, bei der Produktion unserer Nahrungsmittel und Konsumgüter, aber auch bei unserer Mobilität — überall entstehen Treibhausgasemissionen wie Kohlendioxid (CO2) oder Methan. In Deutschland sind es im Durchschnitt mehr als elf Tonnen pro Einwohner und Jahr. Viel zu viel! Um das Klima dauerhaft schützen zu können, sollten es weniger als eine Tonne pro Person sein. Dabei kann die persönliche CO2-Bilanz – auch CO2-Fußabdruck genannt – sehr unterschiedlich sein. Bin ich mit dem Fahrrad oder mit dem Auto unterwegs? Fleischesser oder Vegetarier? Nutze ich Ökostrom? Heizbedarf, Auto- und Flugreisen sowie der Konsum tierischer Produkte sind die sogenannten Big Points eines klimafreundlichen Konsums.

Wie kann ich die Ersatzversorgung kündigen beziehungsweise verlassen?  

Die maximal drei Monate dauernde Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Belieferung aufgrund eines Energieliefervertrags erfolgt. Das heißt: Sie können jederzeit die Ersatzversorgung durch Abschluss eines Gasliefervertrags beenden. Auf unser Website finden Sie alternative Angebote in unserem Tarifrechner.

Wann erfolgt eine Anmeldung in der Ersatzversorgung? 

Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger greift nach § 38 Absatz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie aus dem Netz entnimmt. Als typische Sachverhalte, die regelmäßig zur Ersatzversorgung führen, gelten:

  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Unrechtmäßige Kündigung beziehungsweise Liefereinstellung durch bisherigen Lieferanten
  • Kündigung des Netznutzungsvertrages beziehungsweise Bilanzkreisvertrages des Lieferanten (beides sind Verträge, ohne die der bisherige Lieferant seine Kunden nicht mehr beliefern kann)
  • Verzögerter Lieferantenwechsel
Warum wurde ich nicht schriftlich über die Preisanpassung informiert? 

Die Preisanpassung in der Ersatzversorgung erfolgt ohne Vorlauf durch Veröffentlichung im Internet unter https://www.gasag.de/erdgas/ersatzversorgung. Am 28. Juli 2022 wurde neu im § 38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), der die Ersatzversorgung regelt, in Absatz 3 aufgenommen: „Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Der Grundversorger ist verpflichtet, auf seiner Internetseite die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.“

Wieso unterscheiden sich die Preise in Grund- und Ersatzversorgung?  

Die Preise in der Ersatzversorgung berücksichtigen die aufgrund der kurzfristig notwendigen Beschaffung von Gasmengen anfallenden höheren Beschaffungskosten. In der Grundversorgung ist diese kurzfristige Beschaffung dagegen nicht notwendig.

Sie wohnen im Versorgungsgebiet der GASAG und möchten in die Grundversorgung wechseln?

Damit wir Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefern können, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger kündigen. Wenn Sie Ihre Kündigung bereits vorgenommen haben und in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Wir heißen Sie wenige Tage nach dem genannten Kündigungsdatum in der Grundversorgung willkommen.

Definition von Haushaltskunden 

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.

Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?

Wichtige Information vorab: Die Grundversorgung ist nur für Haushaltskunden möglich. Sonstige Letztverbraucher können nur in der Ersatzversorgung oder in der Anschlusslieferung beliefert werden. Folgende Ausnahme für Haushaltskunden gilt: Haushaltskunden, deren Gasversorger von einer Bilanzkreisschließung oder Kündigung des Netznutzungsvertrages („Belieferungsstopp“) betroffen sind, werden für die Dauer von drei Monaten in der Ersatzversorgung beliefert. Anschließend erfolgt automatisch die Belieferung in der Grundversorgung zu den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Konditionen, sofern kein anderer Vertrag abgeschlossen wird. Während der Belieferung in der Ersatzversorgung ist ein Wechsel in einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung auch vor Ablauf der drei Monate möglich.

Definition von Haushaltskunden
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.

Sie wohnen im Versorgungsgebiet der GASAG und möchten in die Grundversorgung wechseln
Damit wir Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefern können, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger kündigen. Wenn Sie Ihre Kündigung bereits vorgenommen haben und in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Wir heißen Sie wenige Tage nach dem genannten Kündigungsdatum in der Grundversorgung willkommen.

FAQ zum Thema Strom

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Strom und den Ökostromtarifen der GASAG.

Was ist Ökostrom?

Strom, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien wie Wind oder Sonne gewonnen wird, wird als Ökostrom bezeichnet. Physikalisch unterscheidet sich Ökostrom nicht vom „normalen“ Strom, er wird nur anders erzeugt. Der Vorteil von Ökostrom ist, dass er auf natürliche und somit unbegrenzt verfügbare Energiequellen setzt und nicht auf fossile oder atomare Brennstoffe. Der Begriff Ökostrom ist rechtlich nicht geschützt. Andere Bezeichnung dafür sind grüner Strom, sauberer Strom, Grünstrom oder Naturstrom.

Ist mein Ökostrom teuer?

Ökostrom ist im Durchschnitt nicht teurer als Normalstrom. Das zeigte ein Preisvergleich von mehr als 1.200 Stromtarifen für Haushaltskunden in Deutschland, den die Bundesnetzagentur 2020 durchgeführt hat. Verglichen mit Grundversorgungstarifen ist Ökostrom sogar etwa zwei Cent pro Kilowattstunde günstiger. Entgegen des weit verbreiteten Vorurteils kann Ökostrom also durchaus preislich mit Normalstromtarifen mithalten. Und zukünftig wird er noch preiswerter, weil vor allem Wind- und Wasserkraft sowie Photovoltaikanlagen immer weiter ausgebaut werden und der Technologiefortschritt für eine höhere Effizienz sorgt.

Warum sollte ich mich für Ökostrom entscheiden?

Ein Wechsel zu Ökostrom ändert erst einmal nichts an der Strommischung, die aus der Steckdose kommt, ist aber dennoch ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende. Denn jeder neue Ökostromkunde fördert den Anteil von grünem Strom im Stromsee. Darüber hinaus wird der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben. Je mehr Ökostromkunden es also gibt, desto mehr Ökostrom kommt auch in die Steckdose.

Wie wird mein Ökostrom produziert?

Ökostrom wird aus diesen regenerativen Energiequellen gewonnen:

  • Wasserkraft, die in Wasserkraftwerken umgewandelt wird
  • Windenergie aus Onshore- oder Offshore-Windkraftanlagen
  • Solarenergie aus Photovoltaikanlagen
  • Biomasse wie zum Beispiel Pflanzen, die in Biogasanlagen verarbeitet werden

Die Vorteile dieser Energiequellen: Sie sind natürlich, erneuern sich selbst und sind somit unbegrenzt verfügbar. Außerdem wird bei der Stromgewinnung aus alternativen Energien weniger oder gar kein CO2 verbraucht.

Woher stammt mein GASAG Ökostrom?

Umweltfreundliche Energieerzeugung ist uns ein wichtiges Anliegen. Für unsere Ökostrom-Tarife wird die Herkunft der Elektrizität zu 100 % aus erneuerbaren Energien aus europäischen Anlagen vom Qualitätslabel RenewablePLUS zertifiziert. Unsere Herkunftsnachweise stammen u. a. aus den norwegischen Wasserkraftwerken Nes, Hunderfossen (Lillehammer), Usta und u. a. aus den finnischen Windanlagen Oltavan und Mustaisneva.

Welche Arten von Ökostrom gibt es?

Zu den relevantesten Arten von Ökostrom in Deutschland zählen unter anderem Windkraft, Solarenergie, Biomasse und Wasserkraft. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Verteilung der einzelnen Ökostrom-Arten. Mit 49 Prozent im Jahr 2022 liegt der Windkraft-Anteil am Ökostrom nämlich deutlich vor Solarenergie mit 24 Prozent, Biomasse mit 20 Prozent und Wasserkraft mit sieben Prozent.

Wie hoch ist der Anteil an Ökostrom in Deutschland?

Im Jahr 2020 stieg der Ökostrom-Anteil bei der Stromerzeugung in Deutschland auf 50,7 Prozent an. Erstmals liefern erneuerbare Energien damit mehr als die Hälfte des in Deutschland erzeugten Stroms. Dies gilt als wichtiges Etappenziel bei der Energiewende, denn bis zum Jahr 2030 soll der Anteil Ökostrom am Strommix in Deutschland auf 65 Prozent wachsen. Im Jahr 2022 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix hingegen bei nur noch 46,2 Prozent.

Was brauche ich, wenn ich zu einem Ökostromanbieter wechseln will?

Wichtig für die Anmeldung sind Ihr Name und Ihre Anschrift. Wechseln Sie im Rahmen eines Umzugs zu GASAG, brauchen wir zusätzlich das Datum der Wohnungsübergabe, die Anschrift der neuen Wohnung und den geplanten Einzugstermin. Diese Angaben teilen Sie uns jedoch erst später im Onlineservice MEINE GASAG mit. Dort tragen Sie auch die Zählernummer und den Zählerstand ein, die für einen reibungslosen Ablauf unbedingt korrekt übermittelt werden sollten. Ab wann wir Sie mit unserem Ökostrom beliefern können, hängt von der Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Stromvertrags ab. Entscheidend für den Wechsel ist die Kündigungsfrist. Werfen Sie am besten einen Blick auf das nächstmögliche Kündigungsdatum in der Vertragsbestätigung oder auf der letzten Rechnung. Haben Sie sich bereits für einen unserer Ökostromtarif entschieden, übernehmen wir gerne die Kündigung Ihres alten Vertrags für Sie. Wenn Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen, weil zum Beispiel die Preise Ihres bisherigen Anbieters gestiegen sind, können wir den Vertrag nicht für Sie kündigen, unterstützen Sie dabei aber gern.

Was ist ein Ökostromanbieter?

Stromanbieter, die auf Strom aus erneuerbaren Energien setzen, werden als Ökostromanbieter bezeichnet. Wenn Stromanbieter erneuerbare Energien bewerben, heißt das aber noch lange nicht, dass ihr Strom auch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Sie wollen beim Stromverbrauch das Klima schonen? Dann achten Sie beim Abschluss Ihres Stromvertrags am besten darauf, dass Ihr Stromanbieter ausschließlich Ökostrom anbietet.

Wie lange dauert mein Wechsel zu GASAG?

Die Anmeldung wird von uns in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet. Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln,

Muss ich beim Wechsel zu GASAG meinen bestehenden Stromvertrag selbst kündigen?

Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen. Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.

Ich bin umgezogen und brauche einen neuen Energieversorger – was muss ich jetzt tun?

Kein Problem, es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie bis zu sechs Wochen nach der Schlüsselübergabe den Energielieferanten Ihrer Wahl rückwirkend wählen können. Bestellen Sie ganz einfach online Ihren Wunschtarif und wir kümmern uns um alles weitere.

Wie kann ich meinen Stromtarif wechseln?

In Ihrem Onlineservice MEINE GASAG können Sie sich über unsere Tarife informieren und den Wechsel vornehmen.

Wer ist für meinen Stromzähler zuständig?

Für den Einbau, Ausbau oder Wechsel von Zählern ist Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Für Fragen zum Stromnetz in Berlin ist das Stromnetz Berlin zuständig:

  • Stromnetz Berlin: 030-492 02-00

FAQ zum Thema Solar

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Solar und unserem PV-Angebot.

Für wen lohnt sich eine Photovoltaikanlage?

Solaranlagen lohnen sich für all jene, die einen hohen Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms haben. Am besten ist es, wenn Ihr Dach Richtung Süden ausgerichtet ist – aber selbst, wenn nicht, sind moderne Photovoltaikanlagen in der Lage, effizient Strom zu produzieren. Mithilfe eines Batteriespeichers können Sie überschüssige Energie aus den sonnenreichen Stunden speichern, um den Strom später selbst zu nutzen. Ob sich eine Solaranlage für Sie lohnt, finden wir im Rahmen unserer Photovoltaik-Beratung für Sie heraus.

Ist mein Dach für eine Photovoltaikanlage geeignet?

Am besten sind Dächer geeignet, die nach Süden ausgerichtet und insbesondere mittags nicht durch Bäume oder andere Gebäude verschattet sind. Doch solche Idealvoraussetzungen treffen längst nicht auf alle Dächer zu. Eine Photovoltaikanlage lohnt sich dennoch, denn oft sind im Vergleich zu einer optimalen Südausrichtung nur geringe Verluste beim Stromertrag die Folge. So lassen sich etwa Dächer mit Westausrichtung durch einen optimalen Neigungswinkel beinahe genauso effizient nutzen wie Dächer mit Südausrichtung. Während Dachneigung und Ausrichtung der Photovoltaikanlage bei Steildächern vom Dachstuhl vorgegeben werden, lassen sich die Module auf Flachdächern frei positionieren und optimal ausrichten.

Welche Dachneigung ist nötig für eine Photovoltaik-Anlage?

Der optimale Neigungswinkel einer Solaranlage liegt zwischen 30 und 35 Grad. Doch auch außerhalb dieses Bereiches ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Photovoltaik lohnt, denn selbst bei einer Abweichung von bis zu 20 Grad sind Solaranlagen noch rentabel.

Welche Voraussetzungen muss mein Dach für eine Solaranlage erfüllen?

Um genügend Strom zu erzeugen, muss eine Photovoltaikanlage möglichst optimal ausgerichtet sein. Die Neigung und die Ausrichtung des Dachs geben dabei die wichtigsten Faktoren vor. Als ideal gilt eine Dachneigung von 30 bis 35 Grad. Eine Ausrichtung nach Süden gilt als optimal. Aber auch Photovoltaikanlagen auf steileren oder flacheren Dächern, auf Südwest- oder Westdächern können einen sehr guten Stromertrag bringen. Wichtig ist, dass das Dach – vor allem mittags – nicht im Schatten von Bäumen oder anderen Gebäuden liegt. Flachdächer sind übrigens, anders als oft angenommen, für Photovoltaikanlagen sehr gut geeignet. Hier können die Module nach Belieben positioniert und ausgerichtet werden. Um hier eine maximale Stromausbeute zu erzielen, gilt es, die Neigung und Verteilung der Module so zu optimieren, dass sie sich nicht gegenseitig beschatten.
Darüber hinaus ist folgendes zu beachten:

  • Sie müssen Eigentümer des Daches sein.
  • Die Statik des Daches muss das Gewicht der PV-Anlage tragen können.
  • Für die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gelten gesonderte rechtliche Bestimmungen.

Wie groß muss eine Photovoltaikanlage sein?

Eine Mindestgröße für Photovoltaikanlagen gibt es im Grunde nicht. Auch kleine Anlagen – etwa Balkonkraftwerke – helfen dabei, den Strombedarf aus dem allgemeinen Stromnetz zu reduzieren. Darüber hinaus kommt es auf Ihren Stromverbrauch an – jetzt und in den kommenden Jahren. Für einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil sollte die Anlage mindestens Ihren jährlichen Stromverbrauch produzieren können und überschüssig produzierte Energie in einem Hausakku speichern. Eine größere Kapazität kann auch in den sonnenschwachen Wintermonaten einen größeren Teil Ihres Bedarfs decken, produziert dafür im Sommer allerdings auch einen größeren Überschuss.

Wie viel kostet eine Photovoltaikanlage?

Photovoltaikanlagen kosten heute weniger als noch vor 15 Jahren. Während man im Jahr 2006 noch 5.000 Euro für einen kWp (Kilowatt Peak) bezahlen musste, sind es heute durchschnittlich nur noch 3.000 Euro pro kWp. Man kann davon ausgehen, dass für einen typischen Haushalt etwa fünf bis zehn kWp ausreichen. Daher sollte man für die Anschaffung einer Solaranlage circa 15.000 bis 25.000 Euro einplanen.

Was passiert mit dem überschüssigen Solarstrom?

Der überschüssige Strom geht selbstverständlich nicht verloren. Wenn Sie ihn nicht selbst nutzen, wird er ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Ihnen dafür eine Vergütung des eingespeisten Stroms für 20 Jahre. Sehr viel rentabler ist aber der Eigenverbrauch des Stromes, für den eine Solaranlage mit Speicher hilfreich sein kann, wenn beispielsweise nachts die Sonne wegbleibt.

Welche Photovoltaikanlage brauche ich?

Das kommt unter anderem auf den Verwendungszweck an. Zwei Technologien sind verbreitet: Photovoltaikanlagen, die elektrischen Strom liefern, und Solarthermie-Anlagen, die Wärme aus der Kraft der Sonne gewinnen. Welche Photovoltaikanlage Sie brauchen, hängt auch davon ab, wo sie angebracht werden soll. Es gibt zum Beispiel Dachanlagen, Fassadenanlagen und Freiflächenanlagen, wobei es für jede Anlagenart verschiedene Untertypen gibt. Zudem lassen sich netzgebundene Anlagen von Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz unterscheiden. Welche Solaranlage für Ihre Zwecke und Ihren Standort am besten geeignet ist, besprechen wir gemeinsam im Rahmen unserer Photovoltaik-Beratung.

Welche Förderungen gibt es für eine Photovoltaikanlage?

Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Fördermaßnahmen für Ihre eigene Photovoltaikanlage in Anspruch zu nehmen. Bundesweit gibt es das KfW-270-Föderprogramm der KfW-Bank als Investitionsförderung sowie die durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelte gesetzliche Einspeisevergütung. Außerdem berücksichtigen wir im Rahmen unserer Photovoltaik-Beratung potenzielle regionale Fördermöglichkeiten.

Funktioniert eine Photovoltaikanlage auch im Winter?

Ja, eine Photovoltaikanlage funktioniert auch im Winter. Zwar ist der Ertrag aufgrund der niedrigeren Strahlungsleistung der Sonne geringer als im Sommer, dennoch generiert die Solaranlage in der dunkleren Jahreszeit Strom. Auch im Winter kann ein Batteriespeicher sinnvoll sein, um den tagsüber produzierten Strom am Abend selbst nutzen zu können.

Lohnt sich eine Solaranlage bei der derzeitigen Einspeisevergütung noch?

Ob sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Größe und dem Ertrag der Anlage, vom eigenen Stromverbrauch und von der Höhe der sogenannten Einspeisevergütung. Letztere meint das Entgelt, das Sie für den Strom erhalten, den Sie nicht selbst verbrauchen oder speichern, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, festgelegt und in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken. Mit der Neufassung des Gesetzes im Sommer 2022, dem EEG 2023, wurden die Vergütungssätze wieder angehoben. Strom erzeugen und einspeisen wird also wieder lukrativer. Noch mehr lohnt es sich jedoch, den selbst produzierten Solarstrom auch selbst zu nutzen. Denn damit sparen Sie mit jeder Kilowattstunde Stromkosten, die weit über der Einspeisevergütung liegen. Ein Stromspeicher ist dabei sinnvoll, denn häufig fallen die Zeitpunkte von Stromerzeugung (tagsüber) und Stromverbrauch (am größten in den Abendstunden) auseinander.

Photovoltaik pachten oder kaufen – was ist für mich sinnvoll?

Sie haben kein großes finanzielles Polster, um die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage zu stemmen, wollen aber trotzdem eigenen Strom produzieren und etwas für den Klimaschutz tun? Dann ist die Pacht eine gute Option für Sie. Auch wenn Sie sich nicht um Wartung, Instandhaltung und Reparaturen kümmern wollen, kann das Rundum-sorglos-Paket „Photovoltaik pachten“ für Sie von Vorteil sein. Verfügen Sie über das nötige Eigenkapital und ist Ihnen die Unabhängigkeit von einem langfristigen Vertragspartner wichtig, dann sollten Sie vielleicht einen Kauf erwägen. In beiden Fällen gilt: Lassen Sie sich gut beraten. Wir helfen gerne weiter.

Wie lang ist die ungefähre Lebensdauer einer Solaranlage?

Als mittlere Lebensdauer eine Photovoltaikanlage werden in der Regel 25 bis 35 Jahre angegeben. Mit zunehmendem Alter verlieren die Module jedoch an Leistungsfähigkeit. Bei einzelnen Komponenten ist teilweise schon früher ein Austausch fällig – beim Wechselrichter beispielsweise nicht selten schon nach zehn bis 20 Jahren. Und auch der Stromspeicher einer Solaranlage hat eine kürzere Lebenszeit: Sie beträgt bei einem Lithium-Ionen-Speicher rund zehn bis 15 Jahre.

Wofür brauche ich einen Photovoltaik-Rechner?

Unser kostenloser Photovoltaik-Rechner hilft Ihnen dabei, die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage zu kalkulieren. So können Sie herauszufinden, ob sich eine Solaranlage für Sie rechnen würde.

Wie viele Photovoltaikmodule brauche ich?

Wie viele Solarmodule für Ihr Dach sinnvoll sind, hängt unter anderem davon ab, wie groß Ihr Dach ist und wie viel Strom Sie verbrauchen. Auf einem normalen Einfamilienhaus ist ungefähr Platz für 50 Quadratmeter Solarfläche. Dort kriegen Sie fünf Solarmodule unter, mit denen sich der durchschnittliche Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie von 4.000 kWh pro Jahr decken lässt.

Wie viel Vergütung gibt es für eine Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert eine Vergütung des eingespeisten Stroms für 20 Jahre. Wie viel die Betreibenden einer Anlage exakt pro Kilowattstunde erhalten, ändert sich Monat für Monat. Seit dem 30. Juli 2022 sind es knapp 8,6 Cent pro Kilowattstunde bei Anlage mit weniger als 10 kWp, die garantiert bezahlt werden. Für größere Anlagen liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 7,5 Cent pro kWh.

Sind Stromspeicher sinnvoll?

Ein Stromspeicher ist dazu da, den überschüssig erzeugten Solarstrom für später zu speichern. Sobald die Sonne kräftig scheint, so dass die Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als in diesem Moment verbraucht wird, gibt es für die Energie nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie wird in einem Stromspeicher gespeichert, um sie später selbst zu verbrauchen, oder der Überschussstrom wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Ein Stromspeicher für Photovoltaik kann Ihnen helfen, weniger Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen und stattdessen einen größeren Anteil Ihres eigenen Stroms auch wirklich selbst zu verbrauchen.

Wie funktioniert eine Solaranlage mit Speicher?

Ein Stromspeicher hilft Ihnen dabei, überschüssig produzierten Strom für den Eigengebrauch zu speichern. Die meiste Energie generieren Photovoltaikanlagen während der Mittagsstunden, wenn die Sonne am kräftigsten scheint. Weil Sie zu dieser Tageszeit meistens weniger Energie brauchen oder gar nicht zu Hause sind, können Sie davon in diesem Moment nicht profitieren. Wenn Sie möchten, dass weniger selbsterzeugter Strom ins öffentliche Stromnetz abfließt – sondern stattdessen zeitverzögert für Sie bereitsteht – ist ein Batteriespeicher also durchaus sinnvoll. Dann wird der von der Solaranlage erzeugte Strom im Akku gespeichert. Zu einem späteren Zeitpunkt – zum Beispiel in den Abendstunden – können Sie den Strom dann verbrauchen.

Was kostet eine Solaranlage mit Speicher?

In den vergangenen zehn Jahren sind Solaranlagen deutlich im Preis gesunken. Mittlerweile ist es möglich, eine Anlage kostendeckend zu betreiben. Musste man 2006 noch 5.000 Euro für einen kWp (Kilowatt Peak) bezahlen, sind es heute durchschnittlich nur noch 3.000 Euro pro kWp. Für einen typischen Haushalt reichen etwa fünf bis zehn kWp aus.

Auch die Preise für die Batteriespeicher sind gefallen. Aktuell kostet ein kleiner Speicher mit bis zu fünf kWh (Kilowattstunden) nutzbarer Speicherkapazität zwischen 800 und 1.000 Euro pro kWh. Größere Geräte mit bis zu 13 kWh Speicherkapazität sind für rund 700 Euro pro kWh zu haben. Eine Anlage mit Speicher für den Heimgebrauch kostet somit circa 15.000 bis 25.000 Euro.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist ein kleines Photovoltaik-System, das Sie auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse installieren, um Strom aus Sonnenenergie zu erzeugen. Dabei handelt es sich um eine kompakte Solaranlage, die aus einem oder mehreren Solarpaneelen, einem Wechselrichter und einem Netzstecker besteht.

Wie funktioniert mein Balkonkraftwerk?

Das Funktionsprinzip Ihres Balkonkraftwerks ist simpel: Die Energie der Sonne wird im Paneel in elektrische Energie umgewandelt. Dabei erzeugt Ihre Photovoltaik-Anlage ausschließlich Gleichstrom (DC). Damit Sie die elektrische Energie zum Betrieb Ihrer Geräte verwenden können, benötigen Sie einen Wechselrichter, der den Gleichstrom in Wechselstrom (AC) umwandelt.Die erzeugte elektrische Energie wird in Ihr Hausnetz eingespeist und idealerweise direkt von Ihren Geräten verbraucht. Überschüssige Energie speisen Sie automatisch ins öffentliche Stromnetz ein. Im Gegensatz zu regulären Photovoltaik-Anlagen erhalten Sie in der Regel für die eingespeiste Energie Ihres Balkonkraftwerks keine Vergütung. Da der Wechselrichter eine externe Stromversorgung benötigt, liefert Ihr Balkonkraftwerk keine elektrische Energie, wenn der Strom ausfällt.

Wie viel Leistung sollte mein Balkonkraftwerk haben?

Die Leistung Ihres Balkonkraftwerks sollte sich nach dem Stromverbrauch Ihres Haushalts richten. Da Sie überschüssige Energie ohne Vergütung ins örtliche Stromnetz einspeisen, sollte Ihre Anlage nicht größer als nötig sein. Ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt Peak (Wp) kann, je nach Standort und Ausrichtung, pro Jahr zwischen 400 und 600 Kilowattstunden Strom erzeugen. Die benötigte Leistung für ein Balkonkraftwerk hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Stromverbrauch Ihres Haushalts und der verfügbaren Fläche für die Installation der Solarmodule. Über den Daumen gepeilt reicht eine Leistung von 600 Wp aus, um etwa 25 bis 30 Prozent des jährlichen Strombedarfs eines Ein-Personen-Haushalts zu decken.

Wo kann ich mein Balkonkraftwerk installieren?

Ihr Balkonkraftwerk können Sie an vielen Orten installieren. Ausreichend Sonneneinstrahlung und eine normale Schuko-Steckdose sind wichtige Voraussetzungen, um Ihr Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihre Solaranlage am Balkon, auf der Terrasse, an der Hausfassade oder auf dem Dach anbringen wollen, benötigen Sie das Einverständnis Ihrer Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft.

Welche Voraussetzungen muss ich für ein Balkonkraftwerk haben?

Die wichtigste Voraussetzung für den Einsatz Ihres Balkonkraftwerks ist ausreichend Sonne. Prüfen Sie zunächst, wie viel Sonneneinstrahlung Sie an Ihrem Standort haben. Ist es an diesem Ort überhaupt sinnvoll, ein Balkonkraftwerk zu installieren? Im Internet gibt es hilfreiche Websites, auf denen Sie den Sonnenlauf nachvollziehen können. Achten Sie auch darauf, ob der Aufstellungsort im Schatten von Bäumen, Gebäuden oder andere Objekten liegt.

Kann ich mein Balkonkraftwerk an eine normale Steckdose anschließen?

Ein normgerechter Anschluss Ihres Balkonkraftwerks ist nur mit einer Wieland-Steckdose garantiert. Eine Wieland-Steckdose ist so konzipiert, dass sie eine einfache und zuverlässige Verbindung herstellt, ohne dass Sie zusätzliche Kabel oder Werkzeuge benötigen. Allerdings sind Häuser und Wohnungen im Normalfall nicht mit Wieland-Steckdosen ausgestattet. Diese müssen erst durch Fachleute installiert werden. Sie können Ihr Balkonkraftwerk aber auch ganz einfach an eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose anschließen. In diesem Fall sollten Sie sicherstellen, dass die elektrische Anlage in Ihrem Haus auf dem neusten technischen Stand ist und über einen FI-Schutzschalter verfügt.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, Ihr Balkonkraftwerk müssen Sie beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. In Berlin ist das die Stromnetz Berlin GmbH. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, sicherzustellen, dass Ihr Balkonkraftwerk sicher und zuverlässig in das öffentliche Stromnetz integriert wird. Zudem muss Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dort werden unter anderem Angaben zur installierten Leistung, zum Stromliefervertrag und zur Art der Anlage erfasst.

FAQ zum Thema Wärme

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unseren Wärmeangeboten wie zum Beispiel zu Wärmepumpen.

Was ist GASAG | WÄRME Heizkomfort?

Eine clevere und komfortable Alternative zum Kauf einer neuen Heizung: GASAG installiert eine neue Wärmepumpe und Sie brauchen dabei nicht einen Cent eigenes Startkapital. Sie zahlen den Grundpreis für die Bereitstellung der Heizungsanlage und unseren Service. Und Sie zahlen für das, was Sie an Wärme effektiv verbrauchen. Als Kunde von GASAG | WÄRME Heizkomfort brauchen Sie sich also um nichts mehr zu kümmern. Sie erhalten alle Dienstleistungen zur Wärmelieferung im Komplettpaket: Planung, Einbau, Wartung und Instandhaltung – um das alles kümmert sich GASAG.

An wen richtet sich GASAG | WÄRME Heizkomfort?

GASAG | WÄRME Heizkomfort ist das clevere Angebot für alle Berliner Eigenheimbesitzer, die günstige, komfortable und umweltschonende Wärme auf Basis einer elektrischen Wärmepumpe genießen möchten. Haben Sie Ihre Immobilie vermietet? Sprechen Sie uns an, ob GASAG | WÄRME Heizkomfort auch für Sie das Richtige ist.

Wie erhalte ich das Angebot GASAG | WÄRME Heizkomfort?

Rufen Sie einfach unter 030 7872-8888 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir informieren Sie ausführlich über GASAG | WÄRME Heizkomfort und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

Wird eine wirklich gute Heizung installiert?

Unsere Kooperation mit vielen namhaften Partnern bietet Ihnen ausgezeichnete Qualität. Wir achten darauf, dass nur hochwertige Marken-Geräte zum Einsatz kommen.

Wie viel investiere ich bei GASAG | WÄRME Heizkomfort?

Für Sie fallen keine anfänglichen Investitionskosten an. Sie zahlen einen monatlichen Grundpreis 1 für Investition, Betrieb und Wartung. Dieser umfasst auch Serviceleistungen wie zum Beispiel einen Notdienst, Reparaturen sowie bei Gasheizungen die Kosten für Schornsteinfegerarbeiten. Die Höhe richtet sich nach der Investitionssumme für die Heizung und nach der gewählten Vertragslaufzeit. Ihr konkreter Grundpreis 1 wird von unserem Berater zusammen mit Ihnen auf Grundlage des Angebots eines Installateurs ermittelt. Weiterhin zahlen Sie einen weiteren Grundpreis 2 für Messung und Energiebereitstellung und einen Arbeitspreis für die von Ihnen verbrauchte Energie.

Wie erfolgt die Auftragserteilung?

Sie erhalten ein detailliertes Auftragsformular mit unseren Geschäftsbedingungen, in dem alle Preise transparent ausgewiesen sind. Gern wird Ihnen unser Berater alle Fragen dazu beantworten. Sie beauftragen uns mit Ihrer Unterschrift auf dem Auftragsformular.

Wie geht es nach der Beauftragung weiter?

Nach Ihrer Unterschrift prüfen wir noch einmal sorgfältig alle Inhalte und führen eine Bonitätsprüfung durch. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, erhalten Sie von uns innerhalb weniger Tage eine Auftragsbestätigung. Wir beauftragen einen Vertragsinstallateur mit dem Einbau der neuen Heizung. Bei Abnahme der fertigen Anlage durch uns erhalten Sie eine Einweisung und eine Bedienungsanleitung des Herstellers.

Was muss ich für die Wartung der Heizungsanlage beachten?

Nichts, wir kümmern uns um alles! Gewähren Sie dem von uns beauftragten Installateur einfach zum vereinbarten Termin Zutritt zur Heizung und unterzeichnen Sie hinterher das Wartungsprotokoll. Auf Wunsch können Sie die Arbeit des Vertragsinstallateurs bewerten.

Wer kümmert sich um den Schornsteinfeger?

Das macht GASAG. Wir achten darauf, dass alle notwendigen Termine eingehalten werden. Wenn Sie sich für eine elektrische Wärmepumpe entscheiden, ist der regelmäßige Besuch des Schornsteinfegers nicht nötig.

Was mache ich bei einer Störung der Heizungsanlage?

Informieren Sie umgehend den zuständigen Installateur. Dieser ist 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar und wird sich um die Störung kümmern – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Die Telefonnummer finden Sie auf dem Aufkleber an der Heizungsanlage. Und sollte sich die Reparatur der Heizung nicht mehr lohnen, erhalten Sie von uns einfach eine neue. Auch das ist beim GASAG | WÄRME Heizkomfort inklusive.

Wie wird mein Wärmeverbrauch abgerechnet?

Sie zahlen jeden Monat einen Abschlag. Einmal im Jahr wird Ihr Verbrauch abgelesen, Sie erhalten eine Abrechnung auf Grundlage der Ablesung und – je nach Verbrauch – werden die Abschläge für das Folgejahr angepasst.

Für wen lohnt sich eine Wärmepumpe?

Luftwärmepumpen decken verschiedene Einsatzbereiche ab und überzeugen durch hohe Qualität. Die Effizienz einer Wärmepumpe hängt unter anderem vom energetischen Zustand Ihres Hauses ab. So können Wärmepumpen sowohl bei Flächenheizungen (z.B. Fußbodenheizungen) als auch bei Heizkörpern zum Einsatz kommen.

Wir beraten Sie gern bei Ihrer Entscheidung für eine Wärmepumpe. Unsere Fachpartner prüfen die Voraussetzungen für den Einbau und die Eignung Ihres Hauses. Wichtige Voraussetzungen sind zum Beispiel:

  • Sie sind Eigentümer des Gebäudes oder besitzen eine entsprechende Vollmacht.
  • Es sollten geeignete Aufstellmöglichkeiten, sowohl für das Innengerät und den Speicher, als auch für das Außengerät vorhanden sein.
  • Sie benötigen in Ihrem Heizkreislauf möglichst niedrige Vorlauftemperaturen für einen effizienten Betrieb, idealerweise nicht mehr als 55 °C.
  • Der Abstand vom Außengerät zum Nachbargrundstück beträgt mindestens drei Meter.

Warum sind Wärmepumpen so umweltfreundlich?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet sehr energiesparend, da der größte Teil der Heizwärme aus kostenloser, natürlicher Umweltenergie erzeugt wird – und das auch, wenn es sehr kalt ist und die Temperaturen unter 0 Grad liegen. Wärmepumpen als moderne und energieeffiziente Heiztechnik erfüllen die heutigen energetischen Anforderungen an Heizsysteme. Auf die Nutzung von fossilen Brennstoffen als Energiequelle wird verzichtet und dafür auf natürliche Ressourcen aus Luft, Erdwärme und Grundwasser gesetzt. Es ist lediglich Strom zum Betrieb nötig. Falls dieser Strom aus erneuerbaren Energien stammt, liefert die Wärmepumpe 100 Prozent grüne Wärme.

Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Im Prinzip ist die Funktionsweise vergleichbar mit der eines Kühlschranks – nur funktioniert die Wärmepumpe genau umgekehrt. Wärmepumpenheizungen sind umweltfreundliche Heizsysteme, denn: Wärmepumpen nutzen die Energie aus Umgebungsluft, der Erde oder dem Grundwasser zum Heizen und/oder zur Aufbereitung von Warmwasser, lediglich Strom ist für den Betrieb einer Wärmepumpen-Heizungsanlage nötig. Wird eine Wärmepumpe mit Ökostrom, beispielsweise aus einer eigenen Photovoltaikanlage, betrieben, arbeitet sie sogar praktisch CO2-neutral und Sie machen sich mit diesem Heizsystem somit unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas. Ein weiterer Vorteil: Mit einer Wärmepumpe können Sie Ihr Gebäude im Sommer auch kühlen.

Funktionieren Wärmepumpen auch in Bestandsgebäuden?

Wärmepumpen sind sowohl für den Neubau als auch für Bestandsgebäude geeignet. Allerdings ist es notwendig, dass beim Einsatz in einem Bestandsgebäude die Verhältnisse vor Ort genau überprüft werden, damit die Wärmepumpe bestmöglich eingesetzt werden kann. Allein im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Bundesverband Wärmepumpe e.V. deutschlandweit über 236.000 dieser Anlagen eingebaut, davon sogar der größere Teil in Bestandsobjekten. Auch der Austausch älterer Wärmepumpen durch eine neue im Rahmen einer Heizungsmodernisierung ist möglich.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe?

Grundsätzlich wird die Eignung des Gebäudes von uns vorher überprüft. Es gibt aber einige Grundregeln, die zu beachten sind:

  • Sie sollten der Eigentümer eines Einfamilienhauses, Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte sein oder besitzen eine entsprechende Vollmacht.
  • Sie benötigen ein wassergeführtes Heizsystem.
  • Sie benötigen in Ihrem Heizkreislauf möglichst niedrige Vorlauftemperaturen für einen effizienten Betrieb, idealerweise nicht mehr als 55 Grad.
  • Wärmepumpen können nicht nur mit Flächenheizungen (Fußbodenheizung), sondern auch mit Heizkörpern eingesetzt werden. Mit Flächenheizungen sind sie jedoch effizienter.
  • Es sollte bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sowohl für das Innengerät und den Speicher als auch für das Außengerät genügend Platz vorhanden sein.
  • Zudem müssen Sie beim Außengerät einen Abstand von circa drei Metern bis zum Nachbargrundstück einhalten. Das ist so in diversen Baurechtsverordnungen vorgeschrieben.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Er dient der optimalen Verteilung des Heizungswassers auf die verschiedenen Heizkörper im Gebäude. So kommt die richtige Wärmemenge zu den Heizflächen. Lassen Sie von Ihrem Installateur einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Der hydraulische Abgleich ist außerdem eine Grundvoraussetzung für die Förderung durch den Staat.

Welcher Heizkörper dient für einen effizienten Betrieb?

Für Wärmepumpen sehr gut geeignet sind die so genannten Niedertemperatur-Heizkörper, weshalb sie auch oft Wärmepumpen-Heizkörper genannt werden. Sie zeichnen sich durch niedrige Vorlauftemperaturen von meistens unter 40 Grad Celsius aus. Gut geeignet sind Flächenheizungen wie Fußbodenheizungen.

Wie hoch sollte die Vorlauftemperatur sein?

Bei einer herkömmlichen Wärmepumpe sollten Vorlauftemperaturen von 55 Grad, wenn möglich, nicht überschritten werden. Es gibt jedoch spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen: Sie leisten Vorlauftemperaturen von 70 Grad – allerdings sinkt dann die Effizienz der Wärmepumpe.

Welche Arten von Wärmepumpen bietet GASAG an?

Wir bieten Luft-Wasser-Wärmepumpen an, da diese für viele Objekte geeignet sind und der Installationsaufwand überschaubar ist. Unsere Wärmepumpen überzeugen durch eine hohe Effizienz, einen sehr geringen Geräuschpegel und die gute Kombinierbarkeit mit einer PV-Anlage.

Wie schnell kann die Wärmepumpe installiert werden?

Wir haben Luft-Wasser-Wärmepumpen auf Vorrat: Sie profitieren von kurzen Lieferzeiten und einer schnellen Installation.

Wer installiert die Wärmepumpe?

Unsere qualifizierten Partner verfügen über langjährige Wärmepumpen-Kompetenz und haben freie Termine für Sie. Den Vertrag über Lieferung und Montage der Wärmepumpe schließen Sie mit der GASAG AG.

Wie laut arbeitet eine Wärmepumpe?

Die Lautstärke einer Wärmepumpe variiert zwischen 25 und 60 dB Schalldruckpegel, je nach Modell und der Betriebsart (Tag-/Nachtbetrieb).

Stört der Betrieb einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mich oder meine Nachbarschaft?

Bei fachgerechter Planung und Installation wird im Vorfeld der beste Aufstellort für die Außeneinheit ausgewählt, so dass die Geräusche durch den Ventilator in der Außeneinheit nicht stören.

Funktionieren Wärmepumpen auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen?

Luft-Wasser-Wärmepumpen funktionieren aufgrund ihrer hohen Effizienz bei tiefen Außentemperaturen bis circa -20 Grad. Dazu schaltet sich vorübergehend ein elektrischer Heizstab als Unterstützung zu. Alternativ können Sie eine Wärmepumpe auch als Hybrid-Anlage mit einer Gasheizung betreiben. Wenn es besonders kalt ist, liefert dann die Gasheizung benötigte Wärme. Auch wenn es draußen kalt wird, müssen Sie mit einer Wärmepumpe nicht frieren.

Was sind die Vorteile gegenüber Öl- und Gasheizungen?

Sie machen sich mit einer Wärmepumpe unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas. Lediglich Strom ist für den Betrieb einer Wärmepumpen-Heizungsanlage nötig. Wird eine Wärmepumpe mit Ökostrom, beispielsweise aus einer eigenen Photovoltaikanlage, betrieben, arbeitet sie sogar praktisch CO2-neutral.

Was ist der BAFA-Zuschuss und wie bekomme ich ihn?

Die Förderanfrage übernehmen wir für Sie. Wenn Sie Ihre Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten, werden bis zu 40 Prozent des Anschaffungspreises gefördert.

Ist der Förderservice immer im Angebot enthalten?

Ja, der Förderservice ist ein Bestandteil unseres Angebots und kann optional gewählt werden. Mit dem Förderservice kümmern wir uns von A-Z um Ihren Förderantrag.

Was hat es mit der Jahresarbeitszahl (JAZ) auf sich?

Die Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, dient zur Ermittlung der Jahresenergiekosten einer Wärmepumpe und ist die wichtigste Größe zur Angabe der Effizienz einer Wärmepumpe. Konkret misst die Jahresarbeitszahl das Verhältnis von zugeführter Energie (Strom) zu erzeugter Energie (abgegebener Wärme). Eine Jahresarbeitszahl von 4 bedeutet: eine kWh Strom erzeugen 4 kWh Wärme. Je größer die JAZ, desto effizienter die Wärmepumpe. Luft-Wasser-Wärmepumpen erzeugen aus einer Einheit Strom circa 4 Einheiten Wärme.

Wie hoch sind die Betriebskosten einer Wärmepumpe?

Wie viel Strom Ihre Wärmepumpe pro Jahr verbraucht, hängt vor allem vom Wärmebedarf des Gebäudes und der Effizienz der Wärmepumpe ab – und diese wird auch durch Ihr Nutzungsverhalten beeinflusst. Die Effizienz wird mit der Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, auf einer Skala von 1 bis 5 angegeben. Teilen Sie den Wärmebedarf Ihres Hauses – dieser steht auf dem Energieausweis – durch die Jahresarbeitszahl und Sie erhalten den ungefähren Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe. Wärmebedarf / JAZ = jährlicher Stromverbrauch der Wärmepumpe. Liegt zum Beispiel der Wärmebedarf bei rund 16.000 kWh und die JAZ bei 4, wird die Wärmepumpe etwa 4.000 Kilowattstunden Strom im Jahr brauchen.

Was ist GASAG | WÄRME Heizkomfort für Wärmepumpen?

Eine clevere und komfortable Alternative zum Kauf einer neuen Heizung: GASAG installiert eine neue Wärmepumpe und Sie brauchen dabei nicht einen Cent eigenes Startkapital. Sie zahlen den Grundpreis für die Bereitstellung der Wärmepumpe und unseren Service. Und Sie zahlen für das, was Sie an Wärme effektiv verbrauchen. Als Kunde von GASAG | WÄRME Heizkomfort brauchen Sie sich also um nichts mehr zu kümmern. Sie erhalten alle Dienstleistungen zur Wärmelieferung im Komplettpaket: Planung, Einbau, Wartung und Instandhaltung – um das alles kümmert sich GASAG.

Bekomme ich eine wirklich gute Wärmepumpe?

Unsere Kooperation mit vielen namhaften Partnerinnen und Partnern bietet Ihnen ausgezeichnete Qualität. Wir achten darauf, dass nur hochwertige Markengeräte zum Einsatz kommen.

Wie viel investiere ich bei GASAG | WÄRME Heizkomfort?

Für Sie fallen keine anfänglichen Investitionskosten an. Sie zahlen einen monatlichen Grundpreis 1 für Investition, Betrieb und Wartung der Wärmepumpe. Dieser umfasst auch Serviceleistungen wie zum Beispiel Notdienst und Reparaturen. Die Höhe richtet sich nach der Investitionssumme für die Wärmepumpe und nach der gewählten Vertragslaufzeit. Ihr konkreter Grundpreis 1 wird von unserer Beraterin oder unserem Berater zusammen mit Ihnen auf Grundlage eines Angebots einer Installationsfirma ermittelt. Weiterhin zahlen Sie einen Grundpreis 2 für Messung und Energiebereitstellung und einen Arbeitspreis für die von Ihnen verbrauchte Energie.

Wie erteile ich den Auftrag?

Sie erhalten ein detailliertes Auftragsformular mit unseren Geschäftsbedingungen, in dem alle Preise transparent ausgewiesen sind. Gern beantwortet Ihnen unsere Beraterin oder unser Berater alle Fragen. Sie beauftragen uns ganz einfach mit Ihrer Unterschrift auf dem Auftragsformular.

Wie geht es nach der Beauftragung weiter?

Nach Ihrer Unterschrift prüfen wir noch einmal sorgfältig alle Inhalte und führen eine Bonitätsprüfung durch. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, erhalten Sie von uns innerhalb weniger Tage eine Auftragsbestätigung. Wir beauftragen eine Vertragsinstallateurin oder einen Vertragsinstallateur mit dem Einbau Ihrer neuen Wärmepumpe. Bei Abnahme der fertigen Anlage durch uns erhalten Sie eine Einweisung und eine Bedienungsanleitung des Herstellers.

Was muss ich bei der Wartung der Wärmepumpe beachten?

Nichts, wir kümmern uns um alles! Gewähren Sie der von uns beauftragten Installationsfirma einfach zum vereinbarten Termin Zutritt zur Wärmepumpe und unterzeichnen Sie nach Abschluss der Wartung das Wartungsprotokoll. Wenn Sie möchten, können Sie die Arbeit der Vertragsinstallateurin oder des Vertragsinstallateurs bewerten.

Muss die Schornsteinfegerin oder den Schornsteinfeger beauftragen?

Wenn Sie sich für eine elektrische Wärmepumpe entscheiden, ist der regelmäßige Besuch der Schornsteinfegerin oder des Schornsteinfegers nicht mehr nötig.

Warum sollte ich einen Sanierungsfahrplan in Auftrag geben?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Ihnen eine strukturierte und geplante Vorgehensweise für Ihre Sanierungsprojekte. Er ermöglicht Ihnen eine transparente Übersicht über den Umfang, den zeitlichen Ablauf und die Kosten der Sanierung. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie Ressourcen effizient nutzen und die Qualität der Sanierungsarbeiten sicherstellen. Zudem dient er als hilfreiches Instrument bei der Finanzierung, da er eine detaillierte Kostenabschätzung und einen klaren Plan für Fördermittel oder Kredite bietet.

Wie wird ein Sanierungsfahrplan erstellt?

Ein Sanierungsfahrplan wird von einem qualifizierten Dienstleister erstellt, der eine umfassende Analyse des Zustands Ihrer Immobilie durchführt. Dabei wird beispielsweise der bauliche Zustand, die Heizungsanlage, die Fenster und die Dämmung untersucht. Auf dieser Basis wird ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt.

Kann ich die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen selbst umsetzen?

Ja, in vielen Fällen können die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen von Ihnen selbst umgesetzt werden. Wenn es jedoch um größere bauliche Veränderungen geht, empfehlen wir Ihnen, einen qualifizierten Handwerker hinzuzuziehen. Gern unterstützen wir Sie hierbei.

Wie oft sollte ein Sanierungsfahrplan aktualisiert werden?

Ein Sanierungsfahrplan sollte in der Regel alle 10 bis 15 Jahre aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass er den aktuellen technischen Standards entspricht und die aktuelle Energieeffizienzgesetzgebung berücksichtigt.

Wozu dient eine Gebäudethermografie?

Mit dem Thermografie-Angebot hilft Ihnen GASAG bei der gezielten Suche von Wärmeverlusten. Eine Gebäudethermografie beantwortet Fragen wie: Ist Ihr Haus optimal gedämmt? Geht im Winter zu viel Wärme verloren? An welchen Stellen müsste der Wärmeschutz verbessert werden? Es werden Wärmebrücken und -verluste aufgezeigt. Mithilfe einer Gebäudethermografie können Sie Durchfeuchtungen, Leckagen sowie undichte Türen und Fenster erkennen. Das Thermografie-Angebot dient Ihnen als wichtige Grundlage für eventuelle Modernisierungsmaßnahmen und damit verbundenen CO2-Einsparungen.

Wie funktioniert die Gebäudethermografie?

Mit einer speziellen, leistungsstarken Infrarotkamera wird die Fassade Ihres Hauses aufgenommen. Auf diese Weise wird die Wärmeverteilung auf der Gebäudeoberfläche sichtbar. Auch kleine Mängel, Leckagen und Schäden, die mit dem bloßen Auge gar nicht erkennbar sind, können durch die Rotfärbung auf den Thermografie-Aufnahmen deutlich werden. Ein anschließender Thermografie-Bericht informiert Sie anhand der erstellten Bilder über den Zustand Ihrer Immobilie in Bezug auf mögliche Wärmeverluste. Das Leistungspaket von GASAG umfasst mindestens sechs Aufnahmen Ihres Hauses und einen Thermografie-Bericht. Sie erhalten diese Leistung für 109 Euro als Nicht-GASAG-Kunde und für 89 Euro als GASAG-Kunde.

Wer kann sich für die Gebäudethermografie-Aktion anmelden?

Das Angebot ist an Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Mehrfamilienhäusern in Berlin gerichtet und kann sowohl von GASAG-Kunden als auch von Nicht-Kunden wahrgenommen werden. Die Preise für die Aufnahmen von Mehrfamilienhäusern sind individuell zu vereinbaren.

Wann findet die Gebäudethermografie-Aktion statt?

Die Aktion findet im Winter statt. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Aktion. Die Aufnahmen finden in Abhängigkeit der Witterung statt.

Welche Leistungen erhalte ich bei der Gebäudethermografie?

Es werden mindestens sechs Aufnahmen von Ihrem Haus gemacht, die Sie anschließend im Thermografie-Bericht „Infrarotbilder Ihres Hauses“ erhalten. Die Aufnahmen stellen die Grundlage der Beurteilung der einzelnen Gebäudeteile dar und zeigen die Schwachstellen auf. Neben allgemeinen Informationen zur Thermografie und zum Energiesparen enthält Ihr Bericht erste Empfehlungen und Modernisierungstipps für Ihre Gebäudeteile. Wir haben für Sie ein anschauliches Muster des Thermografie-Berichts hinterlegt.

Wie erhalte ich meinen Thermografie-Bericht?

Nach der Erstellung des Thermografie-Berichts „Infrarotbilder Ihres Hauses“ erhalten Sie den Katalog inkl. Rechnung an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse.

Wie kann ich mich für die Gebäudethermografie anmelden?

Einsendeschluss des Anmeldeformulars ist der 22. Februar (Posteingang bei GASAG). Bitte benutzen Sie das Bestellformular zur Beauftragung. Das abgeschickte Bestellformular entspricht einer verbindlichen Bestellung. Sollten Sie von Ihrer Anmeldung zurücktreten wollen, so ist das innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. Bitte beachten Sie dazu die Widerrufsbelehrung. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung wird sich das Thermografie-Team telefonisch bei Ihnen melden oder einen Mitteilungsbrief senden und Sie über Ihren Thermografie-Termin informieren.

Was muss ich bei der Gebäudethermografie beachten?

Die Außenaufnahmen Ihres Hauses werden im Winter von der delta GmbH im Auftrag von GASAG aufgenommen. Durch Kundenbündelung und Routenoptimierung können die konkreten Termine nicht frei gewählt werden. Um möglichst große Unterschiede zwischen Innentemperatur und Außentemperatur zu erreichen, werden die Aufnahmen vorrangig in den Morgenstunden (ca. 06:00 bis 09:00 Uhr) und in den Abendstunden (ca. 16:00 bis 22:00 Uhr) durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmen bei entsprechenden Witterungsbedingungen auch nachts durchgeführt werden können.

Das Grundstück muss für das Thermografie-Team in dieser Zeit frei betretbar sein. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, sollte das Haus am Tag der Aufnahme gleichmäßig beheizt sein. Zudem müssen die Fenster geschlossen und die Rollläden geöffnet sein. Ihre Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert.

Wenn Sie an Thermografie-Aufnahmen für ein Mehrfamilienhaus interessiert sind, beachten Sie bitte, dass Sie alle Mietparteien über die Thermografie informieren sollten. Nur so können auch die Mieter die Wohnräume optimal auf die Thermografie vorbereiten und Sie erhalten aussagekräftige Aufnahmen des Miethauses.

Was passiert, wenn die Außentemperaturen nicht niedrig genug sind?

Sollte aufgrund zu milder Witterungsbedingungen oder sonstigen technischen Gründen eine Aufnahme Ihres Hauses nicht möglich sein (die Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur sollte mindestens 10° Celsius betragen), informieren wir Sie umgehend und reservieren Ihnen einen Thermografie-Termin für die kommende Heizperiode. Wir werden im Anschluss daran rechtzeitig zwecks Terminvereinbarung auf Sie zukommen. Sollten Sie das Angebot dann nicht mehr wahrnehmen wollen, hat diese Mitteilung schriftlich zu erfolgen. Ihre Bestellung wird in diesem Fall kostenlos storniert.

Wo kann ich mich über Gebäudethermografie informieren?

Weitere Informationen zum Ablauf der Thermografie erhalten Sie bei unserem Infrarot-Team unter 030 7872-1130 oder per Mail.

FAQ zum Thema Wallbox

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unseren Wallboxangeboten.

Wie lange dauert es, bis mein Auto mit der Wallbox geladen ist?

Die Ladedauer variiert je nach Kapazität des Akkus Ihres Elektrofahrzeugs und der verfügbaren Ladeleistung. Die go-e Charger Gemini hat eine Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt. Bei einer Akkukapazität von 77 Kilowattstunden ist Ihr entladenes Elektroauto in circa vier Stunden mit 22 Kilowatt Ladeleistung wieder voll aufgeladen. Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Ladedauer je nach Fahrzeugtyp variieren kann. Wir empfehlen Ihnen, die Angaben Ihres Fahrzeugherstellers zu berücksichtigen, um die Ladedauer genauer zu bestimmen.

Ich kann mein E-Fahrzeug doch auch über die normale Haussteckdose laden, warum ist eine Wallbox besser?

Eine Wallbox bietet eine höhere Ladeleistung, eine sicherere und stabilere Stromversorgung sowie die Möglichkeit, den Ladevorgang zu überwachen und zu steuern.

Kann ich meinen Parkplatz später um eine zweite Wallbox erweitern?

Ja, es ist möglich, eine zweite Wallbox hinzuzufügen, sofern der Platz und die anliegende Stromversorgung es zulassen.

Wie viel Strom verbraucht ein Elektroauto im Jahr?

Der Stromverbrauch hängt von der Fahrweise und Nutzung des Fahrzeugs ab, aber ein durchschnittliches E-Auto verbraucht in etwa 3.000 bis 4.500 Kilowattstunden pro Jahr.

Kann ich mehrere Autos gleichzeitig an einer Wallbox laden?

Nein, bei den von uns angebotenen Wallboxen ist es nicht möglich, mehrere Fahrzeuge an einer Wallbox gleichzeitig zu laden.

Wo muss ich meine Wallbox anmelden?

Seit dem 1. Januar 2024 entfällt die Genehmigung von Ladeleistungen größer 11 Kilowatt durch den Netzbetreiber. Die Installationsfirma meldet Ihre Wallbox beim Stromnetz als steuerbaren Verbraucher an, unabhängig von der Ladeleistung. Allerdings gilt ab dem 1. Januar 2024 auch die Pflicht, nur noch steuerbare Wallboxen in Betrieb zu nehmen, deren Ladeleistung im Bedarfsfall durch den Netzbetreiber auf 4,2 Kilowatt gedimmt werden kann. Die von uns angebotenen Wallboxen erfüllen diese Vorgabe. Im Rahmen von GASAG | Wallbox Komfort installieren unsere Fachpartnerinnen und -partner eine Steuerleitung zur Wallbox, die die Anforderungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz erfüllt.

Welche Ladeleistung benötige ich zur Betankung meines E-Autos?

Viele gängige Wallboxen sind für einen dreiphasigen Anschluss ausgelegt. Dieser erlaubt bis zu 11 kW (3 x 16 A) oder sogar bis zu 22 kW (3 x 32 A) für noch schnelleres Laden. Da die meisten Elektroautos serienmäßig ein Bordladegerät mit einer maximalen Ladeleistung von 11 kW besitzen, reicht dafür eine 11-kW-Ladestation aus. Zwar können diese E-Fahrzeuge auch an einer Wallbox mit 22 kW laden, aber die Ladeleistung wird gedrosselt. Zudem sind Wallboxen mit einer Leistung über 11 kW vom Stromnetzbetreiber sogar genehmigungspflichtig.

Was ist ein Typ-2 Stecker?

Ein Typ-2-Stecker ist ein Steckertyp für elektrische Fahrzeuge, der in Europa weit verbreitet ist und zum Aufladen der Batterien verwendet wird. Der Stecker ist standardisiert und definiert durch die Norm IEC 62196-2. Der Typ-2-Stecker besteht aus sieben Polen und ermöglicht das Laden von Elektrofahrzeugen mit Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC). Die meisten öffentlichen Ladestationen und Ladegeräte für Elektrofahrzeuge in Europa sind mit diesem Steckertyp ausgestattet. Der Typ-2-Stecker hat im Vergleich zu anderen Steckertypen den Vorteil, dass er eine höhere Ladeleistung unterstützt, was bedeutet, dass die Batterien schneller aufgeladen werden können. Zudem bietet er zusätzliche Sicherheitsmerkmale, wie zum Beispiel einen Verriegelungsmechanismus, der sicherstellt, dass der Stecker während des Ladevorgangs an seinem Platz bleibt.

Dürfen Wallboxen auch in Mehrfamilienhäusern betrieben werden?

Ja, Wallboxen dürfen in Mehrfamilienhäusern betrieben werden, sofern die notwendigen Genehmigungen und Anforderungen erfüllt sind.

Kann mein Vermieter die Installation einer Wallbox verhindern?

Am 01. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität sowie zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von Kosten- und Grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) in Kraft getreten. Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer kann seitdem die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf dem eigenen Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Aber nicht nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, auch für Mieterinnen und Mieter ist es nun deutlich leichter, den Einbau einer Wallbox durchzusetzen. Dafür sorgen Anpassungen und Harmonisierungen im Mietrecht.

Was ist bidirektionales Laden?

Das bidirektionale Laden beschreibt die Fließrichtung des elektrischen Stroms in zwei Richtungen: Vom Stromnetz in einen Speicher und anschießend vom Speicher in ein Stromnetz zurück. Für die Teilnahme des Elektroautos am bidirektionalen Laden ist die Umwandlung des elektrischen Stroms notwendig – von Wechselstrom in Gleichstrom und umgekehrt. Das wird durch technische Einbauten ermöglicht (Wechsel- und Gleichrichter). Generell kann beim bidirektional Laden mit dem Elektroauto zwischen den folgenden drei Varianten unterschieden werden:

  • Vehicle-to-Load (V2L): Im E-Auto befindet sich eine handelsübliche Steckdose, an die elektrische Geräte angeschlossen werden können.
  • Vehicle-to-Home (V2H): Das E-Auto gibt bei Bedarf elektrische Energie über die hauseigene Wallbox an das Stromnetz des Haues ab.
  • Vehicle-to-Grid (V2G): Das E-Auto speist den Strom nicht nur ins hauseigene Stromnetz ein, sondern auch in das örtliche Stromnetz. Obwohl noch in Entwicklung, hat V2G das Potenzial, die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern und die Energieeffizienz zu steigern.

Damit bidirektionales Laden (V2H und V2G) im Eigenheim möglich ist, muss auch ein Energiemanagementsystem vorhanden sein.

Kann ich die Wallbox auch selbst installieren?

Nein, die Installation muss von einem zugelassenen Installateur durchgeführt werden.

Welche Kosten fallen bei der Installation an?

Die Kosten hängen von den Gegebenheiten des Installationsorts und den Anforderungen des Anwenders ab. Faktoren wie beispielsweise Kabellänge, Wanddurchbrüche, Erdarbeiten oder Alter der Elektronik beeinflussen den Preis. Für ein kundenindividuelles Angebot sollte die Meinung eines Installateurs herangezogen werden. 

Warum fallen beim Vor-Ort-Check Kosten an?

Beim Vor-Ort-Check prüft ein Installateur Ihre individuellen Voraussetzungen für eine Installation. Dies ist bei aufwendigeren Installationen notwendig, um Ihnen eine sichere Installation anbieten und die Kosten verlässlich ermitteln zu können. Für den persönlichen Besuch fallen Kosten an, die sich aus der Anfahrt und dem Zeitaufwand des Elektrikers errechnen. Diese Kosten berechnen wir Ihnen nur, falls Sie Ihr individuelles Installationsangebot nicht annehmen.

Kann ich meine Wallbox mit meiner PV-Anlage koppeln und darüber mein E-Auto laden?

Ja, es ist möglich, eine Wallbox mit einer PV-Anlage zu koppeln, um das E-Auto mit selbst erzeugter, erneuerbarer Energie zu laden.

Brauche ich einen Zugangsschutz?

Es hängt von Ihren Anforderungen und dem Einsatzort der Wallbox ab, ob ein Zugangsschutz erforderlich ist. Wenn Sie die Wallbox privat nutzen und der Zugang öffentlich erreichbar ist, empfehlen wir einen Zugangsschutz, um unberechtigten Personen einen Zugriff zu unterbinden.

Was ist eine RFID-Karte du wofür benötige ich sie?

Eine RFID-Karte ist eine Karte, die einen eingebetteten RFID-Chip enthält. RFID steht für „Radio Frequency Identification“ und ist eine Technologie zur kontaktlosen Identifikation und Nachverfolgung von Gegenständen oder Personen. Die RFID-Karte wird verwendet, um Daten drahtlos an ein Lesegerät zu übertragen, das sich in der Nähe befindet, um sich damit zu autorisieren. RFID-Karten haben viele Anwendungen und können in verschiedenen Branchen eingesetzt werden. In unserem Fall der Wallbox dient es der Zugangskontrolle: Anwender mit einer RFID-Karte können die Wallbox benutzen, ansonsten bleibt diese für Fremde gesperrt. So können Sie den Zugang beschränken und zudem jederzeit abrufen, wer die Wallbox wann und wie lange benutzt hat.

Wann benötige ich eine Wallbox mit Zähler?

Ein Zähler ist erforderlich, wenn der Stromverbrauch zum Beispiel für einen Dienstwagen abgerechnet werden soll. Dieser muss für eine automatische Abrechnung eichrechtskonform sein. Für private Abrechnungen oder Überprüfungen reicht ein nicht eichrechtkonformer Zähler.

Wie kann ich den Ladestrom meines Dienstwagens an meinen Arbeitgeber abrechnen?

Die AMTRON Charge Control bietet die Möglichkeit, den Ladestrom eines Dienstwagens genau zu messen und zu verfolgen. Mit diesen Daten können Sie den Ladestrom Ihres Dienstwagens an Ihren Arbeitgeber abrechnen. Sofern Sie eine automatische Abrechnung wünschen, ist ein eichrechtkonformer Zähler notwendig. Hierfür empfehlen wir Ihnen die Mennekes AMTRON Professional, die speziell dafür entwickelt wurde.

FAQ zum Thema Energielage

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu rechtlichen Regelungen in der Energiewirtschaft.

Welche Informationen gibt es zum Notfallplan Gas?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die im Notfallplan Gas vorgesehene Alarmstufe ausgerufen, nachdem Russland die Gasflüsse deutlich reduziert hatte. Mittlerweile fließt kein Gas mehr über Nord Stream 1. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der dazu veröffentlichten Pressemitteilung und den FAQ des Ministeriums. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jeden Donnerstag im Lagebericht eine Einschätzung zur Gasversorgung.

Ist die Energieversorgung in Deutschland gesichert?

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jeden Donnerstag in ihrem Lagebericht eine Einschätzung zur Gasversorgung. Eine Gasmangellage im vergangenen Winter konnte zwar verhindert werden. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen bleibt auch ein sparsamer Gasverbrauch wichtig. Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. Dazu zählen vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger, um die Nachfrage nach Erdgas zu drosseln. Haushaltkundinnen und -kunden sowie Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

Wie unterstützt GASAG einkommensschwache Haushalte?

Sollten Kundinnen und Kunden aufgrund hoher Energiepreise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt der Kundenservice der GASAG auf unterschiedlichen Ebenen. Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen können vereinbart werden, ebenso wird zu Energiesparmöglichkeiten beraten. GASAG ist langjähriges Mitglied im Fachforum Energiearmut und wird dieses Engagement vor dem Hintergrund steigender Energiepreise intensivieren. Zudem tauscht sich der Kundenservice – bei Vorlage einer Vollmacht – auch direkt mit den Jobcentern und Bezirksämtern aus, um staatliche Unterstützung unmittelbar zu sichern. Damit Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es wichtig, dass sich betroffene Kundinnen und Kunden beim Kundenservice melden. Wichtige Hinweise bei Zahlungsverzug finden Sie hier.

Was ist das Energiesicherungsgesetz (EnSiG)?

Das Energiesicherungsgesetz, in der Langfassung „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung“ stammt ursprünglich aus dem Jahr 1975. Es wurde im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise eingeführt, um „lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall zu sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist“ und dieser Zustand ohne staatliches Eingreifen nicht geändert werden kann. Auf dieser Basis hat beispielsweise die Bundesregierung einige in Deutschland tätige Import- und Speichergesellschaften unter Zwangsverwaltung gestellt.

Durch die Änderung des EnSiG zum 20. Mai 2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, zum Beispeil zur verpflichtenden Bevorratung mit Erdgas. Ebenfalls neu ist ein Preisanpassungsrecht für „betroffene Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette“, wenn eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland offiziell festgestellt wird. Voraussetzung dafür ist die im Notfallplan Gas vorgesehene Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung der Reduzierung durch Verkündung im Bundesanzeiger.

Was ändert sich durch das Ende der Preisbremsen?

Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, gilt für Sie ab 01.01.2024 wieder der vertraglich vereinbarte Preis.

Was ändert sich durch das Ende der Preisbremsen?

Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, gilt für Sie ab 01. Januar 2024 wieder der vertraglich vereinbarte Preis.

Sollte ich zum Ende der Preisbremsen meinen Zählerstand ablesen?

Teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum 31. Dezember 2023 gern mit, ganz einfach in unserer MEINE GASAG App oder in unserem Onlineservice MEINE GASAG. Wenn Sie darauf verzichten möchten, werden wir den Zählerstand zur Abgrenzung per 31. Dezember 2023 rechnerisch ermitteln (schätzen).

Ändert sich durch das Ende der Preisbremse mein Abschlag?

Entlastungen durch die Preisbremsen waren nur in den Abschlägen bis Dezember 2023 berücksichtigt. Daher ist keine gesonderte Anpassung Ihres Abschlagsbetrages ab Januar erforderlich.

Was muss ich tun, um die Energiepreisbremse zu erhalten?

Sie müssen nichts tun. Wir werden die Energiepreisbremsen für Sie automatisch berücksichtigen.

Was muss ich tun, wenn ich den Märzabschlag 2023 bereits überwiesen habe, da ich selbst überweise oder einen Dauerauftrag eingerichtet habe?

Das ist kein Problem. Die rückwirkenden Entlastungen für Januar, Februar und März 2023 werden Ihnen in der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag oder Ihre Überweisung nach Erhalt des Informationsschreibens an.

Was muss ich tun, wenn ich ein SEPA-Lastschriftverfahren erteilt habe?

Sie müssen nichts tun. Bitte haben Sie Geduld. Sobald wir Sie über die neu berechneten Abschlagsbeträge informiert haben, buchen wir wie gewohnt ab.

Warum habe ich noch kein Informationsschreiben zur Energiepreisbremse mit ab März 2023 gültigen Abschlägen erhalten?

Seit Mitte Februar 2023 arbeiten wir mit Hochdruck an der Versendung der Kundeninformationen zur Energiepreisbremse. Dennoch kann es zu verspäteten Zustellungen der Informationsschreiben kommen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Warum weicht der im Energiepreisbremsen-Schreiben ausgewiesene „Neue Abschlag vor Entlastung“ von dem mir bekannten Abschlag ab? Warum ist dieser ggf. sogar höher als der mir bekannte Abschlag?

Wir haben Ihre Abschläge ab März 2023 auf Basis aktueller Verbrauchsprognosen sowie den seit 01. Januar 2023 gültigen Preisen neu berechnet. Den so ermittelten Abschlag finden Sie in Ihrem Schreiben in der Abschlagstabelle unter „Neuer Abschlag vor Entlastung“. Durch die Neuberechnung kann es zu Abweichungen zu den Ihnen bekannten Abschlagshöhen kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie im Rahmen einer Preisanpassung zum 01. Januar 2023 keinen neuen Abschlagsplan von uns erhalten haben oder wenn Sie Ihren von uns mitgeteilten Abschlag in der Höhe selbständig angepasst haben.

Was bedeuten die Abkürzungen SLP und RLM?

Strom- und Gaszähler werden nach Standard-Lastprofilen (SLP) und Registrierender Leistungsmessung (RLM) unterschieden. SLP-Zähler werden an Abnahmestellen mit geringerem Verbrauch wie privaten Haushalten und kleineren Betrieben verwendet, RLM-Zähler bei Großverbrauchern, also bei großen Unternehmen und in der Industrie.

Was ändert sich durch das Ende der Preisbremsen?

Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, gilt für Sie ab 01. Januar 2024 wieder der vertraglich vereinbarte Preis.

Sollte ich zum Ende der Preisbremsen meinen Zählerstand ablesen?

Teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum 31. Dezember 2023 gern mit, ganz einfach in unserer MEINE GASAG App oder in unserem Onlineservice MEINE GASAG. Wenn Sie darauf verzichten möchten, werden wir den Zählerstand zur Abgrenzung per 31. Dezember 2023 rechnerisch ermitteln (schätzen).

Ändert sich durch das Ende der Preisbremse mein Abschlag?

Entlastungen durch die Preisbremsen waren nur in den Abschlägen bis Dezember 2023 berücksichtigt. Daher ist keine gesonderte Anpassung Ihres Abschlagsbetrages ab Januar erforderlich.

Was ändert sich durch das Ende der Preisbremsen?

Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, gilt für Sie ab 01. Januar 2024 wieder der vertraglich vereinbarte Preis.

Sollte ich zum Ende der Preisbremsen meinen Zählerstand ablesen?

Teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum 31. Dezember 2023 gern mit, ganz einfach in unserer MEINE GASAG App oder in unserem Onlineservice MEINE GASAG. Wenn Sie darauf verzichten möchten, werden wir den Zählerstand zur Abgrenzung per 31. Dezember 2023 rechnerisch ermitteln (schätzen).

Ändert sich durch das Ende der Preisbremse mein Abschlag?

Entlastungen durch die Preisbremsen waren nur in den Abschlägen bis Dezember 2023 berücksichtigt. Daher ist keine gesonderte Anpassung Ihres Abschlagsbetrages ab Januar erforderlich.

Wann erhalte ich die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse wirkt ab März 2023, sie wird jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2023 berechnet. In den Monaten Januar und Februar gelten die Ihnen bekannten Abschlagsbeträge. Wir informieren Sie rechtzeitig über eine Neuberechnung Ihrer Abschläge inklusive Gaspreisdeckel.

Ab wann reduzieren sich meine Abschlagsbeträge?

Die Abschlagsreduzierung beginnt ab März 2023. Sie erhalten rechtzeitig von uns eine Information über Ihre Abschlagsreduzierung bis zur nächsten Rechnung.
Wichtig: Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Referenzpreis nach dem Preisbremsengesetz (EWPBG) von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto), ändert sich für Sie nichts. Sie zahlen dann für Ihren gesamten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis. Ihr Abschlag ändert sich nicht und Sie erhalten auch keine gesonderte Mitteilung von uns.

Wie wird der Verbrauch ermittelt, der für die Berechnung der Entlastung zu Grunde gelegt wird?

Dafür wird, wie im EWPBG gesetzlich vorgeschrieben, der mit Stand September 2022 für Sie prognostizierte Jahresverbrauch zu Grunde gelegt. Liegt uns keine Verbrauchsprognose für Ihre Verbrauchsstelle vor, ziehen wir die Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers heran. Beachten Sie bitte, dass dies keine tatsächlichen, sondern prognostizierte Werte sind. Daher können die tatsächlichen Verbräuche aus in diesem Zeitraum gelegten Gasrechnungen abweichen.

Was ist, wenn mein Verbrauch niedriger oder höher ist als die Jahresverbrauchsprognose aus September 2022?

Sie erhalten den Referenzpreis immer für das im Vorfeld auf Grundlage der Jahresverbrauchsprognose aus September 2022 berechnete Entlastungskontingent. Dieses beträgt 80 Prozent des im September prognostizieren Jahresverbrauchs, unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Für jede Kilowattstunde, die Sie über dieses Kontingent hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Wenn Sie weniger verbrauchen als prognostiziert wurde, erhalten Sie trotzdem den vollen vorausberechneten Entlastungsbetrag. Sie erhalten jedoch in keinem Fall mehr Entlastung als Sie für Erdgas im betreffenden Zeitraum gezahlt haben.

Ich bin neu in meine Wohnung eingezogen und werde erst seit kurzem von Ihnen beliefert. Welche Jahresverbrauchsprognose wird zur Berechnung meiner Entlastung herangezogen?

Sofern Sie als Mieter der neuen Wohnung einen neuen Gasliefervertrag mit uns abgeschlossen haben (z.B. im Fall einer Etagenheizung), wird zur Berechnung des Entlastungskontingents die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die Entnahmestelle (d.h. für Ihre neue Wohnung) herangezogen. Diese Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers wird in Regel auf dem Vorjahresverbrauch des Vormieters oder Erfahrungswerten von vergleichbaren Wohnungen beruhen.

Was gilt für Mieterinnen und Mieter?

Mieterinnen und Mieter sind oft nicht direkt selbst Kunden beim Gas- oder Wärmeversorger. Kunden sind in diesem Fall die Vermieter, daher erhalten die Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung über den Versorger. Vermieterinnen und Vermieter müssen die Entlastungen aber an ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben, und zwar im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. In bestimmten Konstellationen müssen Vermieterinnen und Vermieter zudem die festgelegte Betriebskostenvorauszahlung senken. Setzen Sie sich bei Fragen bitte direkt mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung.

Was gilt für Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft?

Sofern Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Wohnung selbst bewohnen, haben häufig nicht Sie persönlich den Versorgungsvertrag abgeschlossen, sondern die WEG ist Vertragspartner des Lieferanten. In diesem Fall enthält die WEG die staatlichen Entlastungsbeträge. Im Zuge der Betriebskostenabrechnung für die einzelnen Wohnungen wird der Entlastungsbetrag dann voraussichtlich an die Wohnungseigentümer weitergegeben. Setzen Sie sich dazu ggf. mit der Verwaltung, die Ihre WEG vertritt, in Verbindung.

Sollte ich weiterhin Energie sparen?

Ja, da nur 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauches durch die Preisdeckelung subventioniert sind. Jede weitere Kilowattstunde wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet. Energiesparen lohnt aus diesem Grund weiterhin.

Sind während der Geltungsdauer der Energiepreisbremsen Preisanpassungen zulässig und dürfen diese oberhalb des Referenzpreises liegen?

Ja, Preisanpassungen dürfen auch während der Geltungsdauer der Gaspreisbremse durchgeführt werden und der Verbrauchspreis darf über dem Referenzpreis liegen. Den neuen Verbrauchspreis zahlen Sie dann jedoch nur für den Verbrauch, der über Ihrem Entlastungskontingent liegt.

Wer finanziert die Gaspreisbremse?

Der Bund stellt die finanziellen Mittel für die Gaspreisbremse zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen dem gedeckelten Betrag und dem vertraglichen Arbeitspreis erhält der Energieversorger vom Staat erstattet.

Was ändert sich durch das Ende der Preisbremsen?

Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, gilt für Sie ab 01. Januar 2024 wieder der vertraglich vereinbarte Preis.

Sollte ich zum Ende der Preisbremsen meinen Zählerstand ablesen?

Teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum 31. Dezember 2023 gern mit, ganz einfach in unserer MEINE GASAG App oder in unserem Onlineservice MEINE GASAG. Wenn Sie darauf verzichten möchten, werden wir den Zählerstand zur Abgrenzung per 31. Dezember 2023 rechnerisch ermitteln (schätzen).

Ändert sich durch das Ende der Preisbremse mein Abschlag?

Entlastungen durch die Preisbremsen waren nur in den Abschlägen bis Dezember 2023 berücksichtigt. Daher ist keine gesonderte Anpassung Ihres Abschlagsbetrages ab Januar erforderlich.

Wann erhalte ich die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wirkt ab März 2023, sie wird jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2023 berechnet. In den Monaten Januar und Februar gelten die Ihnen bekannten Abschlagsbeträge. Wir informieren Sie rechtzeitig über eine Neuberechnung Ihrer Abschläge inklusive Strompreisdeckel.

Ab wann reduzieren sich meine Abschlagsbeträge?

Die Abschlagsreduzierung aufgrund der Preisbremsengesetze beginnt ab März 2023. Sie erhalten rechtzeitig von uns eine Information über Ihre Abschlagsreduzierung bis zur nächsten Rechnung.
Wichtig: Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Referenzpreis nach dem Preisbremsengesetz (StromPBG), ändert sich für Sie nichts. Sie zahlen dann für Ihren gesamten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis. Ihr Abschlag ändert sich nicht, und Sie erhalten auch keine gesonderte Mitteilung von uns. Der Referenzpreis liegt bei einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden bei 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) inkl. Netzentgelten, Messentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern und bei einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden bei 13 Cent pro Kilowattstunde (netto) zzgl. Netzentgelten, Messstellenentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern.

Wie wird der Verbrauch ermittelt, der für die Berechnung des Entlastungskontingents zu Grunde gelegt wird?

Zur Ermittlung des Entlastungskontingents wird, wie im StromPBG gesetzlich vorgeschrieben, bei Verbrauchsstellen, die über sogenannte Standardlastprofile bilanziert werden – das dürften alle Privatkunden sowie kleinere und viele der mittelgroßen Unternehmen sein – die aktuelle dem Versorger vorliegende Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers herangezogen. Beachten Sie bitte, dass dies keine tatsächlichen, sondern prognostizierte Werte sind. Daher können die tatsächlichen Verbräuche aus gelegten Stromrechnungen abweichen. Bei Verbrauchsstellen mit registrierender Leistungsmessung – das dürften insbesondere größere Unternehmen sein – wird der tatsächliche Jahresverbrauch des Kalenderjahres 2021 herangezogen.

Was ist, wenn mein Jahresverbrauch niedriger oder höher als der für die Ermittlung des Entlastungskontingentes zugrunde gelegte Verbrauch?

Sie erhalten den Referenzpreis immer für das im Vorfeld berechnete Entlastungskontingent. Für jede Kilowattstunde, die Sie über dieses Kontingent hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Wenn Sie weniger verbrauchen als prognostiziert wurde, erhalten Sie trotzdem den vollen vorausberechneten Entlastungsbetrag. Sie erhalten jedoch in keinem Fall mehr Entlastung als Sie für Strom im betreffenden Zeitraum gezahlt haben.

Ich bin als Haushaltskunde neu in meine Wohnung eingezogen und werde erst seit kurzem von Ihnen beliefert. Welche Jahresverbrauchsprognose wird zur Berechnung meiner Entlastung herangezogen?

Sofern Sie als Mieter der neuen Wohnung einen neuen Stromliefervertrag mit uns abgeschlossen haben, wird zur Berechnung des Entlastungskontingents die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die Entnahmestelle (d.h. für Ihre neue Wohnung) herangezogen.

Ich habe eine Wärmepumpe. Gilt die Strompreisbremse dafür auch?

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Wärmepumpen-Tarife. Entscheidend für den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse ist jedoch, ob der aktuelle vertraglich vereinbarte Arbeitspreis, über dem im StromPBG festgelegten Referenzpreis liegt. Nur, wenn das der Fall ist, greift auch hier eine Entlastung nach dem StromPBG.

Sind während der Geltungsdauer der Energiepreisbremsen Preisanpassungen zulässig und dürfen diese oberhalb des Referenzpreises liegen?

Ja, Preisanpassungen dürfen auch während der Geltungsdauer der Strompreisbremse durchgeführt werden und der Verbrauchspreis darf über dem Referenzpreis liegen. Den neuen Verbrauchspreis zahlen Sie dann jedoch nur für den Verbrauch, der über Ihrem Entlastungskontingent liegt.

Wer finanziert die Strompreisbremse?

Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Den Differenzbetrag zwischen dem gedeckelten Betrag und dem vertraglichen Arbeitspreis erhält der Energieversorger vom Staat erstattet.

Wo kann ich mich über die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ näher informieren?

Alle relevanten Informationen finden Sie in der Verordnung der Bundesregierung unter § 9 „Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden“.

Die Verordnung sieht vor, dass Sie die Berechnungen auf Basis meiner individuellen Verbrauchssituation durchführen. Wo finde ich das in meinem Schreiben?

Aufgrund der Kurzfristigkeit haben wir in dem Schreiben anhand verschiedener Verbrauchsfälle erläutert, welche Auswirkungen die Absenkung Ihrer Raumtemperatur auf Ihre Kostenentwicklung haben könnten. Diese Möglichkeit sieht die Verordnung vor.

In Ihrem Schreiben rechnen Sie einen Einspareffekt in Höhe von 6 Prozent bei Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius vor. Wie kommen Sie auf 6 Prozent?

Die Begründung zur Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV) gibt diesen Rechenansatz vor. Der tatsächlich zu erzielende Einspareffekt ist abhängig von der konkreten baulichen Situation.

Welche Grundversorgungspreise haben Sie für die Berechnung angesetzt?

Das sind die zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens gültigen Preise des für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorgers. Uns ist wichtig, dass unsere Information zu Ihren Energiekosten so aktuell wie möglich ist.

Ich bin kein Kunde der GASAG. In Ihrem Schreiben rechnen Sie das Beispiel anhand des für mich geltenden Grundversorgungstarifes Gas. Wie finde ich meinen Grundversorger?

Ihren Grundversorger können Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber erfragen. Eine Übersicht der deutschen Gasnetzbetreiber nach Bundesland finden Sie im Marktstammdatenregister

In Ihrem Schreiben rechnen Sie das Beispiel anhand des Grundversorgungstarifes. Ich habe einen Laufzeitvertrag bei Ihnen. Was gilt?

Die Verordnung besagt, die Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten unter Berücksichtigung des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif für Erdgas auf Basis des Grund- und Arbeitspreises bereitzustellen.

Muss ich bei einer Preisanpassung meinen Zähler ablesen?

Sie müssen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wenn Sie es wünschen, können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich gern mitteilen.

Muss ich meinen Abschlag bei einer Preisanpassung anpassen?

Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund einer Preisanpassung für Sie notwendig sein, werden Sie in der Regel gesondert von uns informiert. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht in direktem Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.
In unserem Onlineservice Meine GASAG können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen“ den Button „Abschlagshöhe empfehlen“ nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Erhalte ich automatisch eine Zwischenrechnung bei einer Preisanpassung?

Nein, wir grenzen den Zeitraum zu einer Preisanpassung automatisch mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand ab. Gern nehmen wir einen von Ihnen abgelesenen Zählerstand zu diesem Zeitpunkt über das Kontaktformular entgegen. Für eine Zwischenrechnung muss eine Gebühr in Höhe von 12 Euro entrichtet werden.

Wie lang gilt ein vertraglich vereinbarter Festpreis?

Laufzeitverträge mit einer Festpreisphase haben für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit einen eingeschränkten Festpreis. Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen möglich. Nach Ablauf der Festpreisphase ist GASAG jederzeit berechtigt, die Preise nach den Marktgegebenheiten beziehungsweise nach staatlichen Anforderungen anzupassen.