Zahlungen einsehen.
Sie haben Fragen zu Ihren Rechnungen und Zahlungen für Strom und Gas von GASAG? Wir erklären Ihnen, wo Sie alle wichtigen Zahlungsinformationen finden.
Zahlungen einsehen
Im Onlineservice MEINE GASAG bekommen Sie eine Übersicht über alle erforderlichen Zahlungen: In Ihrem digitalen Postfach finden Sie Ihre Rechnungen. Außerdem können Sie auf Wunsch Ihre Bankdaten ergänzen oder ändern sowie Ihre Abschläge anpassen.
Sollten Sie Ihre Rechnungen nicht begleichen können, helfen wir Ihnen gern beim Thema Zahlungsverzug und Mahnung.
Fragen und Antworten zum Thema Ablesung und Zähler
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema Zahlung einsehen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Bar-Zahlung im Kundenzentrum.
Einzugsermächtigung: Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.
Überweisung:
HypoVereinsbank
IBAN: DE19 1002 0890 0002 6211 42 (Privatkunden)
IBAN: DE94 1002 0890 0002 6211 50 (Geschäftskunden)
BIC: HYVEDEMM488
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.
Bar-Zahlung: Unser Kundenzentrum auf dem EUREF-CAMPUS hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE GASAG unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“ oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wie wird mir das Guthaben aus der Rechnung auf mein Konto überwiesen?
In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist, oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.
Was kann ich tun, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich war?
Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern. Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten. Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE GASAG einsehen. Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrags über den Onlineservice MEINE GASAG ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Was passiert bei Rücklastschrift oder Zahlungsverzug?
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann GASAG Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die GASAG von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form. Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass der GASAG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wie kann ich Mahnkosten verhindern?
Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE GASAG. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck angeben – nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.
Warum habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl ich bereits bezahlt habe?
Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:
Falsche oder keine Vertragskontonummer? Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Falscher Betrag? Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.
Was kann ich tun, wenn meine Abschläge direkt vom Jobcenter bezahlt werden und ich trotzdem Mahnungen erhalte?
Ihre monatlichen Abschlagstermine und -beträge können sich nach Ihrer Jahresrechnung ändern. Prüfen Sie daher nach Erhalt genau, wann und in welcher Höhe Ihre neuen Abschläge fällig sind. Bei geänderten Abschlagshöhen veranlassen Sie bitte Ihr Jobcenter, die Überweisungen anzupassen. Dafür benötigt das Jobcenter Ihre Rechnung und den neuen Abschlagsplan.
Wo erkenne ich in der Mahnung, bis wann ich den offenen Betrag zahlen soll?
Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann, und planen Sie deshalb genug Zeit ein.
Wo kann ich meine Mahnung bar bezahlen?
Offene Beträge können Sie in unserem Kundenzentrum auf dem EUREF-Campus 23 - 24, 10829 Berlin, in bar bezahlen. Das Kundenzentrum hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.
Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?
Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.
Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.