Zahlungsverzug.
Konnten Sie Ihre offenen Abschläge oder Rechnungen nicht fristgerecht begleichen und haben jetzt eine Mahnung erhalten? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Thema „Mahnung und Zahlung".
Inhaltsverzeichnis
- Warum habe ich eine Mahnung erhalten?
- Wie kann ich meine Mahnung bezahlen?
- Wie vermeide ich zukünftig Mahnungen?
- Was passiert, wenn Sie nicht pünktlich bezahlen?
- Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?
- Wer sind Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner?
- Wo erhalte ich Unterstützung?
- Fragen und Antworten zu Ihren Zahlungen
Warum habe ich eine Mahnung erhalten?
Wenn das Zahlungsziel eines Abschlages beziehungsweise des aus einer Rechnung nachzuzahlenden Betrages verstrichen ist und wir noch keinen Zahlungseingang feststellen konnten, erhalten Sie automatisch eine Mahnung. Bitte achten Sie bei der Bezahlung unbedingt darauf, den auf der Mahnung angegebenen Gesamtbetrag zu bezahlen. Überprüfen Sie im Onlineservice MEINE GASAG, ob eine Zahlung eingegangen oder noch ein Betrag offen ist.
Haben Sie nicht oder zu spät gezahlt?
Wie hoch ist der Abschlag und wann wird er fällig? Ihren aktuellen Abschlagplan können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE GASAG einsehen.
Wurde Ihnen eine Zahlung zurück überwiesen?
Dann prüfen Sie bitte, ob Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung die richtige Vertragsnummer angegeben haben und überweisen den Betrag dann erneut.
Haben sich Ihre monatlichen Abschläge geändert?
Haben Sie in Ihrer aktuellen Jahresrechnung den neuen geänderten Abschlagsplan gesehen? Diesen können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE GASAG einsehen.
Haben Sie Ihren Gaszähler angemeldet?
Sie nutzen Erdgas zum Kochen, Heizen oder zur Warmwasserbereitung? Haben Sie vergessen, Ihren Gaszähler nach dem Einzug bei einem Energieversorger Ihrer Wahl anzumelden?
Wie kann ich meine Mahnung bezahlen?
Ihre Zahlungsmöglichkeiten im Überblick:
Überweisung
Um den Betrag zu überweisen, nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung und geben Sie Ihre Vertragskontonummer an:
HypoVereinsbank
IBAN: DE19 1002 0890 0002 6211 42 (Privatkunden)
IBAN: DE94 1002 0890 0002 6211 50 (Geschäftskunden)
BIC: HYVEDEMM488
Bar einzahlen
Im Kundenzentrum: Lässt Ihr Konto derzeit eine Überweisung nicht zu? Zahlen Sie doch einfach in bar. Unser Kundenzentrum auf dem EUREF-Campus hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr für Sie geöffnet.
SEPA-Lastschriftverfahren
Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat. Bitte beachten Sie, dass dies erst nach dem Ausgleich aller fälligen Forderungen möglich ist.
Ratenzahlung
Können Sie Ihre Jahres- oder Schlussrechnung nicht zum angegebenen Termin zahlen? Gern prüfen wir, ob eine Zahlung in Raten möglich ist.
Wie vermeide ich zukünftig Mahnungen?
Beträge pünktlich bezahlen
- Fälligkeitszeitpunkt beachten
- Banklaufzeiten berücksichtigen
- Abschlags-/Rechnungshöhe überprüfen
- Dauerauftrag auf Aktualität prüfen
- Vertragskontonummer, Abschlagshöhe, Ausführungstermin
SEPA-Lastschriftverfahren
- Bei Wechsel des Bankkontos: die neue Bankverbindung rechtzeitig bekanntgeben
- Ausreichende Kontodeckung sicherstellen
Korrekte Überweisungsdaten verwenden
- Vertragskontonummer im Verwendungszweck beachten
- Bankverbindung der GASAG vor Zahlung prüfen
Tipp: Erteilen Sie uns im Onlineservice Meine GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat und wir ziehen die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein. So müssen Sie die Zahlungstermine nicht mehr im Blick behalten und überweisen stets rechtzeitig.
Was passiert, wenn Sie nicht pünktlich bezahlen?
Gas (Gaslieferverträge für Verbrauchsstellen innerhalb von Berlin)
Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen? | Kosten (EUR) |
---|---|
1. Sie erhalten Mahnungen und eine Androhung der Versorgungssperre via Post/Onlineservice | 1,00/0,00 |
2. Sie erhalten eine Terminankündigung zur Sperrung des Gaszählers | 1,00 |
3. Durchführung der Zählersperrung durch den Außendienstmitarbeiter des Netzbetreibers/Anfahrtskosten für nicht erfolgreiche Sperrung/Stornierungskosten | 65,13 /56,22 /40,30 |
4. War eine Sperrung nicht möglich, beauftragen wir einen Rechtsanwalt mit dem Einleiten einer Zutrittsklage zum Zähler | Individuelle Kosten |
5. Nach Erwirkung des Zutrittstitels wird die Sperrung des Zählers mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durchgeführt | Individuelle Kosten |
6. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben | Individuelle Kosten |
7. Wiederinbetriebnahme des Gaszählers nach Begleichung der offenen Forderungen | 77,50 |
Strom (einschließlich Gaslieferverträge für Verbrauchsstellen außerhalb von Berlin)
Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen? | Kosten (EUR) |
---|---|
1. Sie erhalten Mahnungen und eine Androhung der Versorgungssperre via Post/Onlineservice | 1,00/0,00 |
2. Ihr Vertrag wird gekündigt | - |
3. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben | Individuelle Kosten |
Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?
Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.
Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
Wer sind Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner?
GASAG Service-Hotline
Sie erreichen uns telefonisch unter der Service-Hotline 030 7072 0000-0 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.
Kundenzentrum
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr auf dem EUREF-Campus 23–24, 10829 Berlin.
Kontaktformular
Senden Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.
Onlineservice MEINE GASAG
Unseren Onlineservice MEINE GASAG können Sie für ausgewählte Anliegen nutzen.
Wo erhalte ich Unterstützung?
Hier finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu den Themen Energieschulden und Energieberatung:
Immanuel Beratung – Energieschuldenberatung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, über die Immanuel Beratung eine für Sie kostenlose aber auf Ihre finanzielle Situation abgestimmte Energieschuldenberatung durchführen zu lassen. Gerne vereinbaren wir für Sie mit der Immanuel Beratung einen Termin. Bitte rufen Sie uns hierzu in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 030 7872-1130 an. Oder melden Sie sich direkt bei der Immanuel Beratung unter 0173 1843 874 und vereinbaren einen Beratungstermin. Bitte beachten Sie, dass eine Beratung nur nach erfolgter Terminvereinbarung stattfinden kann. Weitere Informationen zur Immanuel Beratung finden Sie hier.
Immanuel Beratung für GASAG-Kundinnen und Kunden in Berlin:
https://beratung.immanuel.de/was-wir-tun/energieschuldenberatung/gasag-Kunden/
E-Mail: gas-schuldenberatung@immanuel.de
Tel.: 0173 184 38 74
Verbraucherzentrale Berlin e. V. – Energieschulden
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/energieschuldenberatung
E-Mail: energieschulden@vz-bln.de
Tel.: 030 214-5202
Sie haben die Möglichkeit, eine Beratung über Regulierungsmöglichkeiten zur Tilgung Ihrer Energieschulden in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sperrung Ihrer Versorgung abwenden können.
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. – Energieberatung
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/online/
Tel.: 0800 80980-2400
Sie können Beratungsangebote zur Reduzierung Ihres Energieverbrauches nutzen.
Beratungsmöglichkeiten von Jobcenter oder Sozialamt
Der Staat bietet bei Energieschulden bedürftigen Personen in der Regel bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Hilfe an. Sprechen Sie dazu die für Sie zuständigen Kontaktpersonen beim Sozialamt oder Jobcenter an.
Kontakt zum Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen
Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten aus den jeweiligen Schreiben.
Fragen und Antworten zu Ihren Zahlungen
Im Folgenden finden Sie weitere Fragen und Antworten zum Thema Zahlungsverzug und Mahnung.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Bar-Zahlung im Kundenzentrum.
Einzugsermächtigung: Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.
Überweisung:
HypoVereinsbank
IBAN: DE19 1002 0890 0002 6211 42 (Privatkunden)
IBAN: DE94 1002 0890 0002 6211 50 (Geschäftskunden)
BIC: HYVEDEMM488
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.
Bar-Zahlung: Unser Kundenzentrum auf dem EUREF-CAMPUS hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE GASAG unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“ oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wie wird mir das Guthaben aus der Rechnung auf mein Konto überwiesen?
In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist, oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.
Was kann ich tun, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich war?
Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern. Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten. Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE GASAG einsehen. Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrags über den Onlineservice MEINE GASAG ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Was passiert bei Rücklastschrift oder Zahlungsverzug?
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann GASAG Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die GASAG von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form. Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass der GASAG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wie kann ich Mahnkosten verhindern?
Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE GASAG. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck angeben – nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.
Warum habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl ich bereits bezahlt habe?
Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:
Falsche oder keine Vertragskontonummer? Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Falscher Betrag? Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.
Was kann ich tun, wenn meine Abschläge direkt vom Jobcenter bezahlt werden und ich trotzdem Mahnungen erhalte?
Ihre monatlichen Abschlagstermine und -beträge können sich nach Ihrer Jahresrechnung ändern. Prüfen Sie daher nach Erhalt genau, wann und in welcher Höhe Ihre neuen Abschläge fällig sind. Bei geänderten Abschlagshöhen veranlassen Sie bitte Ihr Jobcenter, die Überweisungen anzupassen. Dafür benötigt das Jobcenter Ihre Rechnung und den neuen Abschlagsplan.
Wo erkenne ich in der Mahnung, bis wann ich den offenen Betrag zahlen soll?
Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann, und planen Sie deshalb genug Zeit ein.
Wo kann ich meine Mahnung bar bezahlen?
Offene Beträge können Sie in unserem Kundenzentrum auf dem EUREF-Campus 23 - 24, 10829 Berlin, in bar bezahlen. Das Kundenzentrum hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.
Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?
Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.
Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.