Abschaffung der EEG-Umlage.
Auswirkungen auf den Strompreis und Photovoltaik
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde überarbeitet und ist seit dem 1. Januar 2023 vollständig in Kraft getreten. Die Abschaffung der EEG-Umlage gilt bereits seit dem 1. Juli 2022. Doch wie wirkt sich das auf den Strompreis und Photovoltaik-Anlagen aus?
EEG und EEG-Umlage im Überblick
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde erstmals im Jahr 2000 erlassen. Das Ziel: Den Ausbau regenerativer Energien fördern und so die Energiewende voranbringen. Dazu garantierte der Staat einerseits, den unter anderem durch Photovoltaik-Anlagen produzierten Strom abzunehmen, und andererseits, dafür eine festgelegte Vergütung – die sogenannte Einspeisevergütung – zu bezahlen. Diese Vergütung variiert je nach Art und Größe der jeweiligen PV-Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Denn: Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Einspeisevergütung wird für 20 Jahre gezahlt.
EEG-Konto und EEG-Umlage
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland verkaufen den eingespeisten Strom zu Marktpreisen an der Strombörse. Die Einnahmen landen auf dem sogenannten EEG-Konto, von dem auch die Einspeisevergütung ausgezahlt wird.
Die EEG-Umlage wurde ebenfalls im Jahr 2000 beschlossen und diente dazu, das EEG-Konto auszugleichen und die Einspeisevergütung mitzufinanzieren. Pro Kilowattstunde Strom zahlten Stromkunden zuletzt 3,72 Cent netto EEG-Umlage – bis zum 30. Juni 2022. Denn zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage im Rahmen der Neuregelung des EEG abgeschafft. Das macht sich auf der Stromrechnung bemerkbar, denn durch die Abschaffung der EEG-Umlage werden Stromkunden um insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro entlastet.
Energie- und Klimafonds statt EEG-Umlage
Doch wie wird die Einspeisevergütung nach der Abschaffung der EEG-Umlage sichergestellt? Die Antwort ist einfach, denn der Bund schließt die Finanzierungslücke über das Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF), ehemals Energie- und Klimafonds (EKF). Von dort aus fließen die 6,6 Milliarden Euro auf das EEG-Konto, sodass die Einspeisevergütung auch weiterhin sichergestellt ist und Photovoltaik-Anlagen nicht nur gut für die Umwelt sind und die Energiewende voranbringen, sondern gleichzeitig auch eine lukrative Investition sein können.
Mehr als nur Abschaffung der EEG-Umlage
Das EEG 2023 beinhaltet neben der Abschaffung der EEG-Umlage seit dem 1. Juli 2022 weitere Änderungen, die insbesondere für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen drei und 20 Kilowatt Peak (kWp) interessant sind.
Neue Vergütungssätze
Für Photovoltaik-Anlagen bis 10 kWp, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden und nicht ausschließlich einspeisen, sondern als Eigenverbrauchsanlage fungieren, beträgt die Einspeisevergütung 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Bei größeren Eigenverbrauchsanlagen (über 10 kWp) erhält der Anlagenbesitzer 7,1 Cent Einspeisevergütung.
70-Prozent-Limit gekippt
Bisher durften lediglich 70 Prozent der Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage in das Stromnetz eingespeist werden. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt diese Grenze für neue Anlagen. Für Bestandsanlagen bis maximal 7 kWp gilt sie ebenfalls nicht mehr.
Erzeugungszähler entfällt
Aufgrund der Abschaffung der EEG-Umlage ist bei einigen Bestandsanlagen kein separater Erzeugungszähler mehr notwendig. Das spart nicht nur Geld, sondern erleichtert auch die Abrechnung des eingespeisten Stroms erheblich.
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