Häuser mit Photovoltaik Anlagen

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 2025.

27.01.2025 Lesezeit: 5 min Energiemarkt

Die Einspeisevergütung von Photovoltaik hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage ab. Wir zeigen, wie sich die Vergütung verändert hat und wie hoch sie 2025 ausfällt.

Was ist die Einspeisevergütung?

Eine Photovoltaik-Anlage bietet in erster Linie die Möglichkeit, den produzierten Solarstrom selbst zu verbrauchen. Produziert die Anlage jedoch mehr Strom als gerade verbraucht wird, kann dieser Überschuss entweder in einem Stromspeicher für Photovoltaik für späteren Eigenverbrauch gespeichert oder in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Für diese Einspeisung bekommt man eine Vergütung, die sogenannte Einspeisevergütung.

Wovon ist die Höhe der Einspeisevergütung abhängig?

Die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Solarstrom ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage, ihrer maximalen Leistung in Kilowattpeak (kWp) und der Art der Einspeisung. Private Haushalte nutzen den Solarstrom vom eigenen Dach meistens erst einmal selbst und speisen nur den Stromüberschuss, also den selbst nicht benötigten Strom, ins Stromnetz ein. Sie bekommen die Einspeisevergütung für Teileinspeisung. Wer den gesamten Stromertrag seiner PV-Anlage im allgemeinen Stromnetz zur Verfügung stellt, bekommt für die Volleinspeisung eine etwas höhere Einspeisevergütung pro kWh.

Die Einspeisevergütung für eingespeisten Strom aus der einmal angeschafften PV-Anlage bleibt für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Jahre gleich. Damit sind dem Haushalt feste Einnahmen garantiert, die zur Amortisation der Solaranlage beitragen. Nach Ablauf der 20 Jahre können Haushalte überschüssigen Strom weiterhin einspeisen, dann zu anderen Bedingungen.

Einspeisevergütung für Photovoltaik 2025 in der Übersicht

Wird eine Photovoltaik-Anlage nach dem 01. Februar 2025 in Betrieb genommen, ist die Vergütung nach wie vor von der Leistung und der Art der Einspeisung abhängig. Für private Haushalte ist in den meisten Fällen die Teileinspeisung relevant, da eine Einspeisung in das Stromnetz lediglich mit dem Überschuss, also dem nicht selbst benötigten Strom, erfolgt.

Leistung der PV-Anlage

Feste Vergütung für Teileinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde

Feste Vergütung für Volleinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde

Bis 10 kWp

7,96

12,61

Bis 40 kWp

6,89

10,57

Bis 100 kWp

6,89

10,57

Haushalte, die ab 01. Februar 2025 eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 10 Kilowatt Peak in Betrieb nehmen, erhalten für die Teileinspeisung 7,96 Cent pro Kilowattstunde. Hierfür ein Beispiel: Wir nehmen an, dass die PV-Anlage im Jahr 9.000 Kilowattstunden produziert und der Haushalt einen Stromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden hat. Da nicht immer ausreichend Solarstrom zur Verfügung steht, fällt ein Netzbezug von 1.500 Kilowattstunden an. Das bedeutet, pro Jahr verbraucht der Haushalt 5.000 - 1.500 = 3.500 Kilowattstunden Solarstrom und speist 9.000 - 3.500 = 5.500 Kilowattstunden in das allgemeine Stromnetz ein. Dafür bekommt der Haushalt eine Einspeisevergütung von 0,0796 Euro x 5.500 Kilowattstunden = 437,80 Euro im Jahr.

Wie bekommt man die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung lässt sich beim eigenen Netzbetreiber beantragen, wenn die PV-Anlage im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur angemeldet und in Betrieb gegangen ist. Der Netzbetreiber In Berlin ist die Stromnetz Berlin GmbH. Dafür sind zwei Nachweise erforderlich: das Dokument über die Anmeldung im Marktstammdatenregister und das Inbetriebnahmeprotokoll, das der Installationsbetrieb nach Anschluss der PV-Anlage ans Stromnetz ausstellt.

Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich behandelt?

Selbst genutzter Solarstrom und eingespeister Solarstrom galten im Steuerrecht früher als Einnahme und mussten daher versteuert werden. Seit 2023 ist sowohl der Eigenverbrauch als auch der Verkauf von Solarstrom aus privaten Photovoltaikanlagen hingegen von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für das Besteuerungsjahr 2022 für PV-Anlagen mit einer Maximalleistung von 30 kWp.

Die Finanzierung der Einspeisevergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stammt aus dem Jahr 2000 und regelt unter anderem die Einspeisevergütung und die garantierte Abnahme des produzierten Stroms von Photovoltaik-Anlagen. Die Vergütung war von Beginn an von Art, Größe und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage abhängig und wird nach wie vor für 20 Jahre gezahlt.

Durch die Abschaffung der EEG-Umlage, die unter anderem zur Finanzierung der Einspeisevergütung diente, erfolgt die Finanzierung heute über das Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dadurch wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen weiterhin sichergestellt und die Energiewende vorangebracht.

Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Die erste Einspeisevergütung lag bei 99 Pfennig pro Kilowattstunde, was ungefähr 50 Cent pro Kilowattstunde entspricht. Die Vergütung ist allerdings degressiv angelegt und wird deshalb jährlich reduziert. Dennoch erreichte die Einspeisevergütung im Jahr 2004 mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde den Höchstwert. Der Grund dafür: Das Solarstrom-Vorschaltgesetz legte eine höhere Vergütung fest.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom sank mit den Jahren weiter. Im Jahr 2010 fiel sie auf unter 40 Cent, 2011 dann auf unter 30 Cent pro Kilowattstunde. 2013 lag die Einspeisevergütung bereits bei unter 20 Cent und seit 2019 unter 10 Cent pro Kilowattstunde. Seit dem 30. Juli 2022 richtet sich die Vergütung danach, ob eine Teil- oder Volleinspeisung stattfindet.

Wer im Jahr 2023 eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 10 Kilowatt Peak in Betrieb genommen hat, bekommt bei Teileinspeisung 8,2 Cent pro Kilowattstunde und bei Volleinspeisung 13 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Die Einspeisevergütung wurde im Februar 2024 erneut angepasst: Für zwischen dem 01. Februar und 31. Juli in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Peak Leistung, gibt es 8,11 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,87 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung.

In der Zeit vom 01. August 2024 bis 31. Januar 2025 gelten 8,03 Cent pro Kilowattstunde (Teileinspeisung) und 12,73 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung für neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen.

Wie viel Prozent Eigenverbrauch ist üblich?

Wie hoch der Eigenverbrauch in Prozent bei einer Photovoltaik-Anlage ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem die Leistung der Anlage und der Strombedarf. Im Durchschnitt können private Haushalte mit Photovoltaik einen Eigenverbrauch von 20 bis 35 Prozent erreichen. Kommt ein Stromspeicher zum Einsatz, kann der Eigenverbrauch auf bis zu 80 Prozent steigen. Wird ein autarkes Haus angestrebt, sollte der Eigenverbrauch möglichst hoch sein. Übrigens: Bereits seit 2023 ist der Eigenverbrauch für Photovoltaik-Anlagen steuerfrei.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Wie viel Einspeisevergütung bekommt man 2025 für 1 kWh Solarstrom?

Für eine Kilowattstunde Solarstrom bekommt man bei Teileinspeisung eine Einspeisevergütung von 8,11 Cent, wenn die Photovoltaikanlage mit bis zu 10 kWp zwischen 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb geht. Für ebensolche Solaranlagen, die zwischen 1. August 2024 und 31. Januar 2025 ihren Betrieb aufnehmen, beträgt die Einspeisevergütung 8,03 Cent pro kWh. Bei Volleinspeisung sind es 12,87 Cent beziehungsweise 12,73 Cent pro kWh.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?

Für Solaranlagen bis 10 kWp, die bis 31. Januar 2025 ans Netz gehen, beträgt die Einspeisevergütung 8,03 Cent pro kWh bei Teileinspeisung. Der Vergütungssatz für Volleinspeisung liegt bei 12,73 Cent pro kWh.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke erzeugen mit ihrer auf 600 Watt begrenzten Wechselrichterleistung vergleichsweise wenig Strom und sind für den Eigenverbrauch gedacht. Falls es doch einen Stromüberschuss gibt, der ins allgemeine Stromnetz fließt, ist die Menge sehr gering. Daher gibt es dafür in der Regel keine Einspeisevergütung.