Häuser mit Photovoltaik Anlagen

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 2024.

11.08.2024 Lesezeit: 5 min Energiemarkt

Wie hoch die Einspeisevergütung für Photovoltaik ist, hängt davon ab, wann die PV-Anlage in Betrieb ging und wie viel Leistung sie hat. Wir zeigen, wie hoch die Einspeisevergütung 2024 ausfällt und wie sie sich entwickelt.

Was ist die Einspeisevergütung?

Eine Photovoltaikanlage produziert Solarstrom in erster Linie für den Eigenverbrauch, etwa um Haushaltsgeräte, die Wallbox fürs Elektroauto oder eine klimafreundliche Wärmepumpe zu versorgen. Manchmal produziert die PV-Anlage jedoch mehr Strom, als gerade gebraucht wird – etwa zur Mittagszeit, wenn niemand zu Hause ist. Dieser überschüssige Solarstrom kann entweder in einem Stromspeicher für Photovoltaik für den späteren Eigenverbrauch gespeichert oder in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom bekommen die Betreiber der PV-Anlage eine Vergütung, die sogenannte Einspeisevergütung.

Wovon ist die Höhe der Einspeisevergütung abhängig?

Die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Solarstrom ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage, ihrer maximalen Leistung in Kilowattpeak (kWp) und der Art der Einspeisung. Private Haushalte nutzen den Solarstrom vom eigenen Dach meistens erst einmal selbst und speisen nur den Stromüberschuss, also den selbst nicht benötigten Strom, ins Stromnetz ein. Sie bekommen die Einspeisevergütung für Teileinspeisung. Wer den gesamten Stromertrag seiner PV-Anlage im allgemeinen Stromnetz zur Verfügung stellt, bekommt für die Volleinspeisung eine etwas höhere Einspeisevergütung pro kWh.

Die Einspeisevergütung für eingespeisten Strom aus der einmal angeschafften PV-Anlage bleibt für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Jahre gleich. Damit sind dem Haushalt feste Einnahmen garantiert, die zur Amortisation der Solaranlage beitragen. Nach Ablauf der 20 Jahre können Haushalte überschüssigen Strom weiterhin einspeisen, dann zu anderen Bedingungen.

Einspeisevergütung für Photovoltaik 2024 in der Übersicht

Unsere Tabelle zeigt die Sätze für die Einspeisevergütung 2024 für Teileinspeisung in der Übersicht. Haushalte, die eine Photovoltaikanlage mit bis zu 10 kWp zwischen 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb nehmen, erhalten für ihren überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung von 8,11 Cent pro kWh Strom. Geht die Solaranlage zwischen 1. August 2024 und 31. Januar 2025 in Betrieb, gilt dafür die ab dann gültige etwas niedrigere Einspeisevergütung von 8,03 Cent pro kWh. Bei Volleinspeisung liegen die Vergütungssätze bei 12,87 Cent beziehungsweise 12,73 Cent pro kWh.

Leistung der PV-Anlage

Feste Vergütung für Teileinspeisung in Cent pro kWh bei Inbetriebnahme 01.02.–31.07.2024

Feste Vergütung für Teileinspeisung in Cent pro kWh bei Inbetriebnahme 01.08.2024–31.01.2025

Bis 10 kWp

8,11

8,03

Bis 40 kWp

7,03

6,95

Bis 100 kWp

5,74

5,68

Ein Beispiel: Wir nehmen an, dass eine PV-Anlage im März 2024 in Betrieb ging und im Jahr 9.000 kWh Strom produziert. Der Haushalt im Einfamilienhaus hat einen jährlichen Stromverbrauch von 5.000 kWh. Da nicht immer ausreichend Solarstrom zur Verfügung steht, bezieht der Haushalt 1.500 kWh Strom vom Stromanbieter. Pro Jahr verbraucht der Haushalt also 3.500 kWh Solarstrom selbst (5.000 – 1.500 kWh) und speist 5.500 kWh (9.000 – 3.500 kWh) in das allgemeine Stromnetz ein. Dafür bekommt er eine Einspeisevergütung von 0,0811 Euro x 5.500 kWh = 446,05 Euro im Jahr.

Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich behandelt?

Selbst genutzter Solarstrom und eingespeister Solarstrom galten im Steuerrecht früher als Einnahme und mussten daher versteuert werden. Seit 2023 ist sowohl der Eigenverbrauch als auch der Verkauf von Solarstrom aus privaten Photovoltaikanlagen hingegen von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für das Besteuerungsjahr 2022 für PV-Anlagen mit einer Maximalleistung von 30 kWp.

Wie bekommt man die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung lässt sich beim eigenen Netzbetreiber beantragen, wenn die PV-Anlage im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur angemeldet und in Betrieb gegangen ist. Der Netzbetreiber In Berlin ist die Stromnetz Berlin GmbH. Dafür sind zwei Nachweise erforderlich: das Dokument über die Anmeldung im Marktstammdatenregister und das Inbetriebnahmeprotokoll, das der Installationsbetrieb nach Anschluss der PV-Anlage ans Stromnetz ausstellt.

Die Finanzierung der Einspeisevergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stammt aus dem Jahr 2000 und regelt unter anderem die Einspeisevergütung und die garantierte Abnahme des produzierten Stroms von Photovoltaikanlagen. Die Vergütung war von Beginn an von der Art, Größe und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage abhängig und wird nach wie vor für die Dauer von 20 Jahren gezahlt. Nach Abschaffung der EEG-Umlage, die unter anderem zur Finanzierung der Einspeisevergütung diente, erfolgt die Finanzierung heute über das Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dadurch wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen weiterhin sichergestellt und die Energiewende weiter vorangebracht.

Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Die erste Einspeisevergütung im Jahr 2000 lag bei 99 Pfennig pro kWh, was ungefähr 50 Cent pro kWh entspricht. Die Vergütung ist allerdings degressiv angelegt und wird deshalb jährlich reduziert. Dennoch erreichte die Einspeisevergütung im Jahr 2004 mit 57,4 Cent pro kWh den Höchstwert. Der Grund dafür: Das Solarstrom-Vorschaltgesetz legte eine höhere Vergütung fest.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom sank mit den Jahren weiter. Im Jahr 2010 fiel sie auf unter 40 Cent, 2011 dann auf unter 30 Cent pro kWh. 2013 lag die Einspeisevergütung bereits bei unter 20 Cent und seit 2019 unter 10 Cent pro kWh. Mitte 2022 wurde das EEG komplett überarbeitet. Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für ab dann in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung wurde wieder erhöht und richtet sich aktuell danach, ob eine Teil- oder Volleinspeisung stattfindet.

Wie viel Prozent Eigenverbrauch ist üblich?

Wie hoch der Eigenverbrauch in Prozent bei einer Photovoltaikanlage ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem die Leistung der Anlage und der Strombedarf. Im Durchschnitt können private Haushalte mit Photovoltaik einen Eigenverbrauch von 20 bis 35 Prozent erreichen. Kommt eine PV-Anlage mit Stromspeicher zum Einsatz, kann der Eigenverbrauch auf bis zu 80 Prozent steigen. Für ein autarkes Haus sollte der Eigenverbrauch möglichst hoch sein. Er kann zum Beispiel mit einem zusätzlichen Balkonkraftwerk noch gesteigert werden.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Wie viel Einspeisevergütung bekommt man 2024 für 1 kWh Solarstrom?

Für eine Kilowattstunde Solarstrom bekommt man bei Teileinspeisung eine Einspeisevergütung von 8,11 Cent, wenn die Photovoltaikanlage mit bis zu 10 kWp zwischen 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb geht. Für ebensolche Solaranlagen, die zwischen 1. August 2024 und 31. Januar 2025 ihren Betrieb aufnehmen, beträgt die Einspeisevergütung 8,03 Cent pro kWh. Bei Volleinspeisung sind es 12,87 Cent beziehungsweise 12,73 Cent pro kWh.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?

Für Solaranlagen bis 10 kWp, die bis 31. Januar 2025 ans Netz gehen, beträgt die Einspeisevergütung 8,03 Cent pro kWh bei Teileinspeisung. Der Vergütungssatz für Volleinspeisung liegt bei 12,73 Cent pro kWh.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke erzeugen mit ihrer auf 600 Watt begrenzten Wechselrichterleistung vergleichsweise wenig Strom und sind für den Eigenverbrauch gedacht. Falls es doch einen Stromüberschuss gibt, der ins allgemeine Stromnetz fließt, ist die Menge sehr gering. Daher gibt es dafür in der Regel keine Einspeisevergütung.