Förderung Heizung: Aktuelle Heizungsförderungen im Überblick.
Eine moderne Heizung spart bares Geld und vermeidet Emissionen. Aktuell gibt es umfangreiche Förderungen für Heizungen sowie deren Installation und Modernisierung. Was wird gefördert und welche Heizungsförderungen gibt es? Das erfahren Sie hier!
Welche förderfähigen Heizsysteme gibt es?
Gemäß der aktuellen Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, die am 29. Dezember 2023 verabschiedet wurde, sind folgende Techniken förderfähige Heizsysteme:
- Solarthermische Anlagen: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung.
- Biomasseheizungen: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab mindestens fünf kW Nennwärmeleistung.
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit effizienten, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen sowie bei bivalenten Kombi-/Kompaktgeräten die anteiligen Ausgaben für Wärmepumpen.
- Brennstoffzellenheizung: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit stationären Brennstoffzellensystemen.
- Wasserstofffähige Heizungen: Gefördert werden bei der Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen die Investitionsmehrausgaben von wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen.
Heizungsförderung: Was umfasst die Förderung?
Seit dem 01. Januar 2024 kann die Förderung, die über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt wird, für Heizungen bis zu maximal 70 Prozent betragen. Das bedeutet, Sie bekommen bis zu 70 Prozent der Kosten für die Modernisierung Ihrer Heizung vom Bund bezuschusst beziehungsweise erstattet.
Diese Maßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst neben Zuschüssen zu einzelnen Maßnahmen auch verschiedene Boni – je nach Heizsystem, das gefördert werden soll. Die folgenden Prozentsätze gelten, wenn Sie Ihren Heizungsaustausch fördern lassen möchten:
Umsetzung | Bonushöhe |
---|---|
Solarthermische Anlagen | 30 Prozent |
Biomasseheizung | 30 Prozent |
Wärmepumpen | 30 Prozent sowie einem Effizienzbonus von 5 Prozent |
Brennstoffzellenheizung | 30 Prozent |
Wasserstofffähige Heizung im Rahmen einer Investitionsmehrausgabe | 30 Prozent |
Hinzu kommen neben dem Zuschuss und eventuellen Effizienzboni noch die Möglichkeit eines Klimageschwindigkeits-Bonus von maximal 20 Prozent sowie eines Einkommens-Bonus von bis zu 30 Prozent.
Förderung für den Heizungsaustausch: Klimageschwindigkeits-Bonus & Einkommens-Bonus
Den Klimageschwindigkeits-Bonus können Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen, die ihre Wohnfläche selbst nutzen. Bedingung für den Bonus ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung, wobei eine Gasheizung mindestens 20 Jahre alt sein muss. Das heißt: Alle, die Geschwindigkeit in den Klimaschutz bringen und auf eine nachhaltige Heizung wechseln, werden durch die Förderung belohnt.
Die Höhe des Bonus erfolgt nach Antragsstellung wie folgt:
- bis 31. Dezember 2028: 20 Prozent
- ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozent
- ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent
- ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozent
- ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentab
- ab 1. Januar 2037 entfällt der Klimageschwindigkeits-Bonus
Der Einkommens-Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro beträgt. Sollte Ihr Einkommen darunter liegen, können Sie diesen Bonus bei der KfW mitbeantragen.
Förderung für Heizung beantragen: Darauf müssen Sie achten
Wenn Sie eine Förderung für Ihre neue Heizung in Anspruch nehmen möchten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit der Antrag bewilligt wird. Zunächst ist dabei der Zeitpunkt wichtig. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bei der Antragstellung muss bereits ein wirksam geschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung versehen sein muss. Beachten Sie außerdem, dass Sie die Förderung zwar mit anderen Fördermitteln kombinieren dürfen, die Summe der Förderungen aber nicht Ihre förderfähigen Kosten übersteigen darf. Im Rahmen der Heizungsförderung wird darüber hinaus ein hydraulischer Abgleich verpflichtend. Weitere Bedingungen hängen von der jeweiligen Heizung ab, für die Sie eine Förderung beantragen möchten.
Heizungsförderung 2024: Wer kann wo den Antrag einreichen?
Eine weitere Neuerung seit Januar 2024: Zuständig für die Bearbeitung der Anträge zur Heizungsförderung ist die KfW. Beim teils zuvor zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können hingegen die Förderungen von Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer der Heizung) sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden.
Als Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden und selbst genutzten Einfamilienhäusern können Sie seit Februar 2024 einen Antrag auf Förderung für Ihre Heizung stellen. Seit Mai 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Vermieterinnen und Vermieter, sprich nicht-selbstnutzende Eigentümer, dürfen seit August 2024 einen Antrag auf Förderung durch den Bund stellen.
Steuerliche Förderung für Heizung nutzen
Seit dem Jahr 2020 werden energetische Baumaßnahmen an selbst genutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus nach Paragraf 53c des Einkommensteuergesetzes gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Wohngebäude bereits älter als zehn Jahre ist. Bis zu 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Baumaßnahmen, maximal jedoch 40.000 Euro, können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen neben den Lohnkosten auch die Materialkosten.
Um die steuerliche Förderung für Ihre Heizung oder sonstige energetische Maßnahmen zu beantragen, benötigen Sie vom ausführenden Betrieb eine entsprechende Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.
Gut zu wissen
Kosten für Energieberatung, Planung und Baubegleitung können Sie im Rahmen der steuerlichen Förderung bis zu 50 Prozent absetzen.
Hohe Förderung für Wärmepumpe
Wärmepumpen gelten zurecht als moderne und umweltfreundliche Heizsysteme. Deshalb ist die Förderung solch einer Heizung noch immer sehr attraktiv. Hier erfolgt neben der 30-Prozent-Förderung auch ein Effizienzbonus von fünf Prozent. Diese Form der Förderung ist für Wärmepumpen geeignet, die mit natürlichen Kältemitteln wie zum Beispiel Propan betrieben werden.