Heizungsgesetz.
Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz ab 2024
Das Gebäudeenergiegesetz oder Heizungsgesetz bringt seit Anfang 2024 Änderungen für Haushalte mit sich. Was das reformierte Gesetz beinhaltet und welche Ausnahmen und Übergangsfristen es für das Heizen vorsieht, erklären wir hier.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
- Wen betrifft das Heizungsgesetz aktuell?
- Was sieht das neue Heizungsgesetz für andere Wohngebäude vor?
- Gibt es eine Austauschpflicht für Heizungen?
- Welche Ausnahmen für die Austauschpflicht gibt es im Heizungsgesetz?
- Wann muss eine alte Heizung, die noch funktioniert, ausgetauscht werden?
- Wie lange ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen noch erlaubt?
- Wie lange dürften Gas- und Ölheizungen noch betrieben werden?
- Welche neuen Heizungen sind laut Gebäudeenergiegesetz erlaubt?
- Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?
- Wie steigt die CO2-Steuer 2024?
- FAQ zum neuen Heizungsgesetz 2024
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), häufig auch Heizungsgesetz genannt, gibt Regelungen für die Heizungs- und Klimatechnik in Gebäuden vor. Aktuell heizen die meisten Haushalte in Deutschland noch mit den konventionellen Energieträgern Öl und Gas. Mit dem neuen Heizungsgesetz soll sich das ändern. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab 2024 generell nur noch Heizsysteme eingebaut werden, die mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe soll schrittweise umgesetzt werden. Damit sorgt das neue Heizungsgesetz 2024 dafür, dass klimafreundlicher geheizt wird und die Wärmewende vorankommt. Das GEG zahlt im Gebäudesektor auf das Ziel ein, Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen.
Wen betrifft das Heizungsgesetz aktuell?
Das neue Gebäudeenergiegesetz betrifft zunächst Neubauten in Neubaugebieten. Seit 1. Januar 2024 dürfen Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer in diese neuen Häuser nur noch Heizungen einbauen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, zum Beispiel klimafreundliche Wärmepumpen.
Was sieht das neue Heizungsgesetz für andere Wohngebäude vor?
Für alle anderen Gebäude, also neue Häuser außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude, gibt es Übergangsfristen. In Neubauten – etwa in Baulücken – können also noch andere Heizungssysteme eingebaut werden. Genau wie bei Bestandsgebäuden ist in diesen Fällen die kommunale Wärmeplanung entscheidend. Erst wenn die Gemeinde oder Stadt einen konkreten Plan zum klimaneutralen Heizen in der Region vorlegt, sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, eine klimafreundliche Heizung auf Basis der 65-Prozent-Regel in ihrem Haus zu installieren. Große Städte mit 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder mehr müssen das bis zum 30. Juni 2026 tun, kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Auch wenn es bereits eine kommunale Wärmeplanung gibt, dürfen Hauseigentümerinnen und -eigentümer für eine Übergangsfrist von fünf Jahren weiterhin eine fossile Heizung installieren. Erst danach gilt die 65-Prozent-Vorgabe.
Gibt es eine Austauschpflicht für Heizungen?
Nein, eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen schreibt das Heizungsgesetz nicht vor. Das bedeutet, dass Hausbesitzer bestehende Heizungen vorerst weiter nutzen können. Es ist auch erlaubt, eine kaputte Heizung zu reparieren, sodass kein unmittelbarer Austausch nötig ist. Ist eine Heizungsanlage dagegen havariert, also unreparierbar kaputt, gibt es hierfür weitere Sonderregelungen. So lässt sich etwa eine gebrauchte Heizung ersatzweise verwenden. Sie muss erst nach einer Übergangsfrist einem Heizsystem, das den neuen Vorgaben entspricht, weichen. Solche Übergangsregelungen sowie eine finanzielle Förderung erleichtern der Umstieg auf eine moderne Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien.
Welche Ausnahmen für die Austauschpflicht gibt es im Heizungsgesetz?
Nicht alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen zwingend eine neue klimafreundliche und effiziente Heizung einbauen. Ausnahmen macht das Gebäudeenergiegesetz zum Beispiel für Eigentümerinnen und Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind und in einem Haus mit bis zu sechs Wohnungen leben. In solch einem Fall gilt die 65-Prozent-Vorgabe erst, wenn das Haus vererbt oder verkauft wird. Die geltenden Regelungen sind dann mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren umzusetzen. Auch in Härtefällen können Hauseigentümerinnen und -eiegntümer sich von der Austauschpflicht befreien lassen, etwa wenn sie einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen, pflegebedürftig sind oder die Kosten für das Heizsystem den Wert ihres Hauses übersteigen würde.
Wann muss eine alte Heizung, die noch funktioniert, ausgetauscht werden?
Alte Heizungen müssen nach wie vor ausgetauscht werden, wenn sie 30 Jahre alt sind. An dieser Gesetzeslage hat sich nichts geändert. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wer sein eigenes Haus mindestens seit Januar 2002 bewohnt, für den gilt Bestandsschutz. In diesem Fall kann die alte Heizung auch über 30 Jahre Betriebsdauer hinaus weiter genutzt werden. Erst wenn das Haus weitervererbt oder verkauft wird, greift die Austauschpflicht.
Wie lange ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen noch erlaubt?
Es ist noch bis zum 18. Oktober 2024 möglich, eine Gas- oder Ölheizung einzubauen. Voraussetzung ist, dass die Heizungsanlage vor dem 19. April 2023 bestellt wurde. Nach dem 18. Oktober 2024 ist es nicht mehr möglich, eine Öl- oder Gasheizung zu installieren.
Wie lange dürften Gas- und Ölheizungen noch betrieben werden?
Bestehende und funktionierende Heizungssysteme, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas heizen, dürfen bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Nach diesem Stichtag soll es ein Betriebsverbot für diese Heizungsanlagen geben.
Welche neuen Heizungen sind laut Gebäudeenergiegesetz erlaubt?
Ist der Einbau einer neuen Heizung nach dem Gebäudeenergiegesetz nötig, kommen verschiedene Heizsysteme infrage. Grundsätzlich gilt beim Einbau Technologieoffenheit. Es kann also zum Beispiel eine mit Strom betriebene Wärmepumpe eingebaut werden oder eine Hybridheizung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist damit etwa der Einbau einer Gasheizung, die mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden kann, möglich. Wer schon heute mit Biogas und Wasserstoff heizen möchte, findet zum Beispiel mit GASAG | Naturgas passende Tarife.
Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?
Zusammen mit dem neuen Heizungsgesetz ist am 1. Januar 2024 auch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Wer die eigene Heizung austauscht und auf eine Heizanlage mit 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigt, kann Förderungen bei der KfW über das Förderprogramm 458 beantragen. Die Grundförderung für klimafreundliche Heizsysteme in Wohngebäuden beträgt 30 Prozent. Maximal ist eine Förderung von 70 Prozent möglich. Bei Einfamilienhäusern sind höchstens 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch förderfähig. In Mehrfamilienhäusern gilt das für die erste Wohneinheit, bei weiteren Wohneinheiten werden höhere Kosten gefördert.
Welche weiteren Förderungen sind möglich?
Neben der Grundförderung gibt es zwei Bonusförderungen. Die erste Bonusförderung beträgt ebenfalls 30 Prozent und wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen des Haushaltes 40.000 Euro nicht übersteigt. Entscheidend ist außerdem, dass das Haus selbst bewohnt und nicht vermietet wird.
Den zweiten Bonus in Höhe von 20 Prozent kann beantragen, wer eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung vor dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung austauscht. Durch diesen Geschwindigkeitsbonus soll ein Anreiz zum schnellen Wechsel geschaffen werden. Ab Ende 2028 wird diese zweite Bonusförderung alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte sinken.
Wie werden Wärmepumpen gefördert?
Für den Umstieg auf Wärmepumpen lassen sich die Grundförderung und die Bonusförderungen beantragen. Zusätzlich werden effiziente Wärmepumpen mit einem klimafreundlichen Kältemittel und Erdwärmepumpen mit weiteren fünf Prozent gefördert.
Wie steigt die CO2-Steuer 2024?
Der CO2-Preis ist am 1. Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 gestiegen. Im Jahr 2023 betrug er 30 Euro. 2025 soll der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne steigen. Ab 2026 werden die Emissionszertifikate versteigert. Dabei gilt eine Preisspanne von 55 bis 65 Euro für jede Tonne CO2. Ab 2027 bildet sich der CO2-Preis durch Angebot und Nachfrage am Markt. Da die CO2-Steuer auch für fossile Brennstoffe wie Heizöl und Gas gilt, lohnt sich der Heizungstausch immer mehr.
FAQ zum neuen Heizungsgesetz 2024
Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?
Seit 1. Januar 2024 dürfen nur noch Heizungsanlagen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen zum Beispiel Wärmepumpen oder Hybridheizungen. Das gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten müssen diese Regelung erst später umsetzen.
Für wen gilt das neue Heizungsgesetz?
Das neue Heizungsgesetz gilt zunächst nur für Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die ein Haus in einem Neubaugebiet bauen. Für Bestandsgebäude und Neubauten, die außerhalb von Neubaugebieten entstehen, greift die 65-Prozent-Regel nach einer Übergangsfrist.
Wie lange darf ich meine Heizung noch betreiben?
Bestehende und funktionierende Heizungssysteme, die mit Öl oder Gas betrieben werden, müssen erst ausgetauscht werden, wenn sie 30 Jahre alt sind. Auch wenn mit fossilen Energien betriebene Heizungsanlagen kaputtgehen, gelten Übergangsfristen. Nach dem Stichtag 31. Dezember 2044 soll es ein Betriebsverbot für diese Heizungsanlagen geben.
Wer muss nach 30 Jahren die Heizung erneuern?
Alte Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, müssen ausgetauscht werden, wenn sie 30 Jahre alt sind. Doch es gibt Ausnahmen: Wer sein eigenes Haus mindestens seit Januar 2002 bewohnt, kann Bestandsschutz geltend machen und die alte Heizung auch über 30 Jahre Betriebsdauer hinaus weiter nutzen. Wenn das Haus jedoch weitervererbt oder verkauft wird, greift die Pflicht zum Austausch gegen eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien.