KfW 270: Das Förderprogramm im Überblick.
Was wird im Rahmen des KfW-270-Förderprogramms gefördert und welche Konditionen bietet der Förderkredit? Wir geben einen Überblick.
Was ist das KfW-270-Förderprogramm?
Das KfW-270-Förderprogramm bietet einen zinsgünstigen Förderkredit für Strom und Wärme. Die Mittel können für verschiedene Investitionen im Bereich der regenerativen Energien genutzt werden. Entscheiden Sie sich dafür, können Sie darüber hinaus weitere, projektspezifische Zuschüsse und Förderungen in Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
Das KfW-270-Förderprogramm lässt sich sowohl in Deutschland als auch im Ausland zur „Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation“ nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlagen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbaren Energien entsprechen. Konkret fallen darunter folgende Anlagen:
- Photovoltaik-Anlagen
- Wasserkraft-Anlagen zur Stromerzeugung, bis maximal 20 Megawatt Leistung
- Windkraft-Anlagen
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) auf Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Biogas-Anlagen
- Stromspeicher
Darüber hinaus können Sie den KfW-270-Förderkredit auch nutzen, um Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien zu errichten, zu erweitern oder zu erwerben. Darunter fällt auch Solarthermie.
Hinweis: Für private Solarthermie-Anlagen und Wärmepumpen für Wohngebäude gibt es auch die Programme KfW 261 und 262.
Wenn Sie ein Wärme-/Kältenetz oder einen Wärme-/Kältespeicher betreiben möchten, das oder der aus regenerativen Energien gespeist wird, können Sie dafür ebenfalls den KfW-270-Förderkredit verwenden.
Außerdem umfasst das Förderprogramm auch die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie die Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die regenerativen Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren. Als Beispiele dafür führt die KfW Power-to-X-Technologien an sowie Lastmanagement und Mess- und Steuersysteme. Die KfW-270-Förderung gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch Nachrüstung.
Zu guter Letzt sind auch Contracting-Vorhaben sowie Modernisierungen mit Leistungssteigerung förderberechtigt.
Wer kann die KfW-270-Förderung beantragen?
Das KfW-270-Förderprogramm gilt für
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragssteller, die einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme in das allgemeine Netz einspeisen,
- Freiberufler,
- Landwirte,
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine,
- inländische und ausländische private und öffentliche Unternehmen sowie
- Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunale Zweckverbände.
Im Ausland werden deutsche Privatunternehmen und deren Tochtergesellschaften gefördert sowie Joint Ventures mit maßgeblich deutscher Beteiligung.
Was wird nicht gefördert?
Der KfW-270-Förderkredit kommt nicht für Investitionen im Bereich fossiler Energien infrage. Außerdem dürfen Sie mit dem Kredit keine Umschuldungen vornehmen oder bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben nachfinanzieren. Treuhandkonstruktionen sowie In-Sich-Geschäfte sind ebenfalls von der Förderung ausgenommen. Weitere Informationen zu nicht geförderten Vorhaben bekommen Sie in der Ausschlussliste der KfW.
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbstständige Eigenbetriebe können die Förderung ebenso wenig erhalten wie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen.