Erneuerbare Energien für die Mietwohnung.
Diese Möglichkeiten haben Mieterinnen und Mieter
CO2 einsparen, Umwelt und Klima schützen, Energiekosten sparen: Es gibt viele Gründe für erneuerbare Energien. Welche Möglichkeiten Mieterinnen und Mieter haben, erneuerbare Energien in ihrer Mietwohnung zu nutzen, erklären wir hier.
Inhaltsverzeichnis
- Mit dem Balkonkraftwerk eigenen Solarstrom produzieren
- Mieterstrom vom Dach
- Gemeinsam eine Bürgersolaranlage betreiben oder sich an einer beteiligen
- Ökostrom direkt aus der Steckdose für Haushalt und E-Auto
- Eine Wärmepumpe für die Wohnung
- Energiewende selbst gemacht in der Mietwohnung
- Erneuerbare Energien für die Mietwohnung: Wichtige Fragen kurz beantwortet
Ob Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage, ob Wärmepumpe oder Holzpelletheizung – für Hauseigentümerinnen und -eigentümer ist es einfach, erneuerbare Energien im eigenen Zuhause zu nutzen. Sie können selbst entscheiden, ob ab jetzt eine Photovoltaikanlage mit Speicher auf ihrem Dach selbst produzierten Solarstrom liefert oder eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe für wohlige Wärme im ganzen Haus sorgt. Für Mieterinnen und Mieter ist es nicht ganz so einfach, regenerative Energien in der Wohnung zu nutzen und aktiv an der Energiewende teilzuhaben. Doch es gibt auch für Bewohner von Mehrfamilienhäusern verschiedene Möglichkeiten, sich Erneuerbare in die Mietwohnung zu holen und damit den eigenen CO2-Fußabdruck zu verkleinern.
Mit dem Balkonkraftwerk eigenen Solarstrom produzieren
Schon mal etwas von Balkonkraftwerken gehört? Damit kann die Mietwohnung schnell und einfach mit selbst produziertem Solarstrom versorgt werden. Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen, die auf dem Balkon, an der Fassade eines Gebäudes, auf einem Flachdach, im Garten oder auf einer anderen geeigneten Fläche installiert werden können. Der Betrieb ist denkbar einfach: selbst aufbauen, Stecker in die Steckdose, und schon produziert das Balkonkraftwerk Solarstrom für den Eigenbedarf. Geräte, die gerade laufen, ziehen sich den selbst erzeugten Strom direkt.
Die Stecker-Solaranlagen bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem integrierten Wechselrichter und einem Kabel mit Stecker, das direkt an die Steckdose in der Wohnung angeschlossen wird. Die Leistung der Kleinst-PV-Anlagen ist in Deutschland momentan auf 600 Watt Wechselrichterleistung begrenzt. Geplant ist aber, diese Grenze auf 800 Watt hochzusetzen. Mit ihrer Maximalleistung von momentan 600 Watt können Mini-Solaranlagen etwa zehn bis 20 Prozent des Strombedarfs eines Haushalts abdecken. Das senkt die Stromkosten, was sich vor allem in Zeiten hoher Strompreise bemerkbar macht.
Mieterstrom vom Dach
Durch das Solargesetz Berlin wird es immer mehr Photovoltaikanlagen auf Berliner Dächern geben. Beim Energie-Atlas Berlin lässt sich über die Adresssuche herausfinden, wie viel Solarpotenzial das Dach des Mehrfamilienhauses hat und ob es für eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Wer nicht warten will, bis Vermieterinnen und Vermieter selbst auf die Idee kommen, eine PV-Anlage zu installieren, spricht andere Hausbewohnerinnen und -bewohner an und bekundet mit ihnen zusammen Interesse an günstigem Solarstrom direkt vom Hausdach. Vielleicht lassen sich umweltbewusste Vermieterinnen und Vermieter überzeugen, eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus zu installieren und so Mieterinnen und Mietern sogenannten Mieterstrom zur Verfügung zu stellen.
Entweder Vermieterinnen und Vermieter betreiben die Photovoltaikanlage selbst oder sie verpachten das Dach ihrer Immobilie an einen Mieterstrom-Contractor, der als Stromanbieter tätig wird. Mieterstrom hat einige Vorteile: Da er vor Ort produziert und auch verbraucht wird, muss er nicht durchs Stromnetz. So entfallen Gebühren etwa für die Netznutzung. Außerdem bekommt das Unternehmen, das die Anlage betreibt, mit dem Mieterstromzuschlag eine Förderung. Und die Mieterinnen und Mieter erhalten günstigen Solarstrom. Der muss nämlich mindestens zehn Prozent billiger sein als der Grundversorgungstarif.
Gemeinsam eine Bürgersolaranlage betreiben oder sich an einer beteiligen
Auch wenn Vermieterinnen und Vermieter nicht mitziehen, haben Bewohnerinnen und Bewohner von Mietwohnungen die Möglichkeit, Mieterstrom zu beziehen. Sie können als Mietergemeinschaft oder zusammen mit anderen Privatpersonen auf ihrem oder einem anderen Gebäude eine PV-Anlage gemeinschaftlich betreiben. Die Investitionskosten für so eine „Bürgersolaranlage“ teilen sich alle, genauso wie die Erträge aus dem Verkauf des Solarstroms. Bürgersolaranlagen sind etwas für Menschen, die aktiv etwas bewegen wollen und auch bereit sind, Zeit und Geld zu investieren, um die Energiewende voranzutreiben. Außerdem ist es möglich, sich an schon bestehenden Bürgersolaranlagen zu beteiligen. Anteile sind oft schon ab 500 oder 1.000 Euro zu haben. Sie funktionieren wie Aktien. Unsere Übersichtsseite Photovoltaik stellt Ihnen alle Informationen zum Thema Solaranlagen zur Verfügung.
Ökostrom direkt aus der Steckdose für Haushalt und E-Auto
Bisher noch nichts dabei gewesen? Die einfachste Möglichkeit, als Mieterin oder Mieter das eigene Zuhause mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen, ist es, zu Ökostrom zu wechseln. Das geht schnell und ist mit ein paar Klicks erledigt. Der GASAG | Ökostrom etwa besteht zu 100 Prozent aus europäischen Anlagen und ist klimafreundlich. Er kommt direkt aus der Steckdose. Wer Ökostrom aus der Nähe bevorzugt, für den ist GASAG | Spreestrom die beste Wahl. Spreestrom stammt aus Photovoltaik- und Windanlagen in der Region Berlin-Brandenburg.
Ökostrom ist nicht nur für Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher und Co. geeignet, sondern kann auch das Elektroauto antreiben. Denn E-Autos sind nur dann wirklich grün, wenn sie mit Ökostrom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit einer Ladestation fürs E-Auto, einer sogenannten Wallbox, in der Garage, dem Carport oder dem Stellplatz, funktioniert das Laden denkbar einfach: Mieterinnen und Mieter haben mittlerweile das Recht, den Stellplatz ihres Autos in der Mietgarage oder außen mit einer Wallbox zu versehen.
Das müssen sie allerdings bei Vermieterinnen und Vermietern, der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der zuständigen Hausverwaltung beantragen. Diese müssen der Installation zustimmen, können aber bei Umsetzung und Technik mitreden. Die Ladestation zahlt entweder die Mietpartei, die den Antrag gestellt hat. Oder die Hauseigentümerinnen und -eigentümer verteilen die Kosten auf mehrere oder alle Mietparteien, die die Ladestation nutzen.
Eine Wärmepumpe für die Wohnung
Wärmepumpen sind heute in Neubauten die erste Wahl, wenn es ums umweltbewusste Heizen geht. Was viele nicht wissen: Wärmepumpen gibt es auch für Wohnungen, nicht nur für Einfamilienhäuser. Für Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen sind kleine Luft-Wärme-Pumpen geeignet. Ein separates Außengerät gewinnt die nötige Heizenergie aus der Umgebungsluft. Auch Warmwasser-Wärmepumpen sind in Wohnungen möglich.
Die einfachste Variante einer Wärmepumpe – eine Klimaanlage mit Heizfunktion – ist schon für unter 1.000 Euro plus Installationskosten zu bekommen. Nicht jede Wohnung beziehungsweise jedes Mehrfamilienhaus ist fürs Heizen mit Wärmepumpe geeignet. Eine sehr wichtige Rolle spielt die Heizlast. Diese sollte weniger als 20 Kilowatt (kW) betragen, damit eine Wärmepumpe die Wohnung effizient heizen kann.
Wer eine Wärmepumpe in der Mietwohnung (oder eine Klimaanlage zum Heizen) betreiben möchte, braucht dazu das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters. Auch Besitzerinnen und Besitzer von Eigentumswohnungen müssen sich mit der Wohnungseigentümergemeinschaft absprechen. Denn die Heizungsanlage gilt als Gemeinschaftseigentum. Wird die Wärmepumpe in der Wohnung mit erneuerbaren Energien – sprich Ökostrom – betrieben, verfügen Mieterinnen und Vermieter über ein besonders nachhaltiges Heizsystem.
Energiewende selbst gemacht in der Mietwohnung
Dieser Überblick zeigt, dass auch Mieterinnen und Mieter verschiedene Möglichkeiten haben, erneuerbare Energien in ihrer Mietwohnung zu nutzen und die Energiewende mitzugestalten. Ob durch Balkonkraftwerk, Mieterstrom, Bürgersolaranlage, Ökostrom aus der Steckdose oder Wärmepumpe – mit erneuerbaren Energien reduzieren Mieterinnen und Mieter ihren Kohlendioxidausstoß und verkleinern ihren CO2-Fußabdruck. Das ist gut für die Umwelt, das Gewissen – und oft auch für den Geldbeutel. Strom anmelden nach einem Umzug oder zu einem neuen Stromtarif wechseln geht ganz einfach und schnell.
Erneuerbare Energien für die Mietwohnung: Wichtige Fragen kurz beantwortet
Wie kann ich als Mieterin oder Mieter Strom erzeugen?
Mieterinnen und Mieter haben verschiedene Möglichkeiten, selbst Strom zu produzieren. Am einfachsten geht das mit einem Balkonkraftwerk. Das ist eine Mini-Solaranlage mit einer Leistung von bis zu 600 Watt. Der damit produzierte Solarstrom deckt einen Teil des Stromverbrauchs ab, sodass weniger Strom vom Stromanbieter nötig ist. Andere Optionen sind Mieterstrom durch eine PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses, die von Vermieterinnen und Vermietern oder einer anderen Stelle betrieben wird. Außerdem können sich Mieterinnen und Mieter an einer Bürgersolaranlage beteiligen oder zusammen mit anderen selbst eine betreiben.
Kann ich als Mieterin oder Mieter eine Photovoltaikanlage installieren?
Mieterinnen und Mieter können eine Mini-Photovoltaikanlage mit bis zu 600 Watt Leistung auf dem eigenen Balkon oder im Garten installieren. Ein Balkonkraftwerk wird direkt an eine Steckdose in der Mietwohnung angeschlossen und deckt einen Teil des Strombedarfs ab. Möchten Mieterinnen und Mieter die Mini-Photovoltaikanlage am Balkongeländer, an der Fassade oder auf dem Dach des Gebäudes anbringen, brauchen sie die Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin. Auch für eine größere PV-Anlage auf dem Dach, die Mieterstrom produzieren könnte, braucht es die Genehmigung der Vermietenden.