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Strom an Mieter verkaufen: Chancen für Vermieter und Mieter.
Grünen Solarstrom vom eigenen Dach an Mieterinnen und Mieter zu verkaufen, bietet Vermieterinnen, Vermietern, Mieterinnen und Mietern Vorteile: Günstiger Solarstrom vor Ort senkt Kosten, steigert die Attraktivität der Immobilie und unterstützt die Energiewende.
Inhaltsverzeichnis
- Die Grundlagen des Mieterstrommodells
- Rechtliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten für Mieterstrom
- Schritte zur Umsetzung: Vom Anlagenbau bis zur Abrechnung
- Wirtschaftlichkeit und langfristige Vorteile von Mieterstrom
- Strom an Mieterinnen und Mieter verkaufen: Zukunftsaussichten
- Häufig gestellte Fragen zum Mieterstrom
Die Grundlagen des Mieterstrommodells
Die Grundlagen des Mieterstrommodells Mieterstrom beschreibt Strom, der innerhalb eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes produziert und ohne Netzeinspeisung direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben wird. Meist erfolgt die Stromerzeugung über eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Gebäudes. Ein Mieterstrommodell ermöglicht es Vermietern, diesen selbst erzeugten Solarstrom an die Mieterinnen und Mieter zu verkaufen, was beiden Seiten zugutekommt:
- Dieses Modell bietet Hausbewohnerinnen und -bewohnern die Chance, von günstigem Ökostrom zu profitieren, der in der Regel unter dem Marktpreis liegt.
- Vermieterinnen und Vermieter können so durch den Verkauf eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen und gleichzeitig zur Klimaneutralität beitragen.
Rechtliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten für Mieterstrom
Wer Strom an Mieterinnen und Mieter verkaufen möchte, muss sich an eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben halten, die einen fairen Markt sowie die Rechte der Mieterinnen und Mieter schützen. Zentral hierfür sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Mieterstromgesetz, die unter anderem die Höhe der förderfähigen Anlagenleistung und Vergünstigungen regeln. Für Mieterstromprojekte gibt es spezielle Förderungen, die sowohl die Installation der Anlagen als auch den Betrieb günstiger machen. Dies sorgt für faire Bedingungen und schützt die Mieterinnen und Mieter gleichzeitig vor zu hohen Energiepreisen.
Das Mieterstromgesetz schreibt vor, dass Mieterstromprojekte keine höheren Preise aufrufen dürfen als der jeweils geltende Grundversorgertarif des örtlichen Energieversorgers. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mieterinnen und Mieter von lokalem Strom profitieren, ohne preislich benachteiligt zu werden. Zudem muss der Datenschutz bei der Abrechnung gewahrt werden, weshalb ein automatisiertes Mess- und Abrechnungssystem zu empfehlen ist. Der Einsatz intelligenter Zähler, sogenannter Smart Meter, erleichtert den Prozess, sodass der Verbrauch aller beteiligten Parteien unkompliziert erfasst werden kann.
Schritte zur Umsetzung: Vom Anlagenbau bis zur Abrechnung
Für Vermieterinnen und Vermieter, die Strom an Hausbewohner verkaufen möchten, sind die ersten Schritte eine sorgfältige Planung und die Wahl geeigneter Technik. Der Aufbau einer Photovoltaik-Anlage und gegebenenfalls eines Stromspeichers sind die Basis für eine lokale Energieversorgung. Mithilfe eines Speichers lässt sich der Solarstrom speichern und die Versorgungssicherheit erhöhen. Ein wichtiger Aspekt für den wirtschaftlichen Betrieb ist eine präzise Ertragsprognose, die den Eigenverbrauch sowie die Einspeisemenge berechnet.
Ein weiterer Schritt ist die Einbindung intelligenter Messsysteme. Sie sind für die Abrechnung essenziell und liefern genaue Verbrauchsdaten für die einzelnen Parteien. Ein Messstellenbetreiber übernimmt dabei die Einrichtung und Wartung der Zähler, sodass Vermieterinnen und Vermieter einen transparenten und rechtskonformen Abrechnungsservice anbieten können.
Wirtschaftlichkeit und langfristige Vorteile von Mieterstrom
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage und eines Mieterstromsystems birgt zunächst Investitionskosten, doch diese amortisieren sich durch Förderprogramme und durch den Erlös aus den Stromverkäufen. Es entsteht eine Win-Win-Situation: Mieterinnen und Mieter können ihre Nebenkosten durch günstige Strompreise reduzieren und Vermietende profitieren langfristig von stabilen Einnahmen, die durch den Verkauf von Mieterstrom generiert werden. Da der Mieterstrompreis an den Grundversorgertarif gekoppelt ist, sinkt das Preisrisiko und es bleibt eine stabile Einnahmequelle.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Steigerung der Attraktivität der Immobilie, denn ein nachhaltiges Energiekonzept und niedrige Stromkosten sind für viele Mieterinnen und Mieter von großem Interesse. Immobilien mit Mieterstrommodellen tragen zur Reduzierung der CO₂-Emissionen bei, was sich wiederum positiv auf die Umwelt und das Image der Immobilie auswirkt.
Strom an Mieterinnen und Mieter verkaufen: Zukunftsaussichten
Die Energiewirtschaft entwickelt sich rasant weiter, und dies spiegelt sich auch im Bereich Mieterstrom wider. Moderne Speicherlösungen sowie die Integration von E-Mobilität könnten das Mieterstrommodell zukünftig noch attraktiver machen. Ein großes Potenzial besteht darin, dass Mieterinnen und Mieter in Zukunft E-Autos direkt mit lokalem Strom an der Wallbox aufladen könnten, was die CO₂-Bilanz des Gebäudes weiter verbessert.
Solche Konzepte lassen sich mithilfe von Energiemanagementsystemen und Ladestationen umsetzen, die sowohl den Eigenverbrauch als auch die Ladebedürfnisse der Mieterinnen und Mieter berücksichtigen. Auch im Bereich der Speichertechnologien und der Abrechnungssoftware sind zahlreiche Innovationen zu erwarten, die die Effizienz und Wirtschaftlichkeit solcher Projekte weiter steigern werden.
Häufig gestellte Fragen zum Mieterstrom
Welche Voraussetzungen müssen für Mieterstrom erfüllt sein?
Um Mieterstrom anzubieten, muss die PV-Anlage im selben Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zur Abnahmestelle betrieben werden. Zudem muss die erzeugte Energie vor Ort verbraucht werden, ohne dass sie ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Können Vermieter den Mieterstrompreis selbst festlegen?
Vermieterinnen und Vermieter dürfen den Mieterstrompreis nicht beliebig festlegen. Der Preis darf den örtlichen Grundversorgertarif nicht überschreiten, was Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Stromkosten schützt.
Ist ein Mieterstrommodell für Gewerbeimmobilien zulässig?
Ja, Mieterstrom ist auch für Gewerbeimmobilien zulässig, wenn die Energie vor Ort erzeugt und genutzt wird. Spezifische Förderungen richten sich jedoch vorrangig an Wohngebäude.
Können Mieter den Stromanbieter wechseln, wenn sie Mieterstrom beziehen?
Mieterinnen und Mieter dürfen auch bei Mieterstromprojekten den Anbieter wechseln und haben das Recht, sich gegen den Mieterstrom zu entscheiden und stattdessen einen anderen Anbieter zu wählen.