Strompreis pro kWh.
Was kostet eine Kilowattstunde Strom?
Was kostet eigentlich eine Kilowattstunde Strom? Wie hoch sind die Kosten für Ökostrom? Und wie setzt sich der Strompreis zusammen? Wir informieren über alles Wichtige rund um den Strompreis!
Der aktuelle Strompreis pro kWh in Deutschland
Eine Kilowattstunde (kWh) Strom kostet in Deutschland aktuell durchschnittlich 41,35 Cent, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ermittelte (Stand: Juli 2024). Das ist ein Durchschnittswert, denn der Strompreis pro kWh unterscheidet sich je nach Region, Stromverbrauch und gewähltem Tarif beim Stromanbieter. In den letzten Jahren ist der Strompreis pro kWh kontinuierlich gestiegen. 2021 kostete die Kilowattstunde Strom im Durchschnitt 32,16 Cent; 2022 kostete sie 40,07 Cent und 2023 lag der durschnittliche Strompreis bei 46,27 Cent. Damit setzte sich der langfristige Aufwärtstrend der Strompreisentwicklung fort. Allerdings ist 2024 im Vergleich zu 2023, der Strompreis pro kWh um 4,38 ct/kWh gesunken.
Wie viel Ökostrom pro kWh kostet
Ist Ökostrom teurer als Normalstrom? Nicht unbedingt! Während die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Grünstrom und konventionellem Strom enorm sind, hat sich die Preisspanne zwischen beiden generell verringert – Ökostrom kann sogar günstiger sein als Graustrom. Denn die Preise für Ökostrom sinken mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Effizienz der Anlagen für Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.
Wer auf Ökostrom umsteigen möchte, findet bei Ökostromanbietern mittlerweile eine große Anzahl verschiedener Ökostromtarife. Je nach individueller Präferenz stehen Tarife mit mehr Flexibilität, mit Preisgarantie oder mit Ökostrom aus der Region zur Verfügung. Bei der Suche nach einem guten Ökostromanbieter helfen Gütesiegel. Das Qualitätslabel Renewable Plus, mit dem der GASAG | Ökostrom ausgezeichnet ist, wird vom TÜV Rheinland regelmäßig überprüft. Egal auf welchen Ökostromtarif die Wahl fällt und wie viel der grüne Strom pro kWh kostet: Jeder einzelne Ökostromkunde sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass der Stromsee immer grüner wird.
Die Zusammensetzung des Strompreises
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Er enthält einen Grundpreis, eine Art monatliche Grundgebühr, und den Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Man unterscheidet außerdem zwischen drei Kostenblöcken:
- Kosten für Strombeschaffung, Lieferung und Vertrieb
- Netzentgelte und Kosten für Stromzähler, die gesetzlich reguliert werden
- Steuern, Abgaben und Umlagen, die staatlich festgelegt sind
Kosten für Strombeschaffung, Lieferung und Vertrieb: 43 Prozent
Stromanbieter kaufen den Strom für ihre Kunden auf den weltweiten Energiemärkten, etwa an der Strombörse in Leipzig, oder bei den Stromerzeugern selbst, zum Beispiel bei Kraftwerken. Angebot und Nachfrage bestimmen die Strompreise auf dem Energiemarkt. Auf den Terminmärkten werden Stromlieferungen mit einem Vorlauf von mehreren Jahren gehandelt. Die kurzfristigen Spotmärkte dagegen bieten Strom mit Lieferung am selben oder am nächsten Tag an, wenn sich die tatsächlichen Verbrauchs- und Erzeugungsmengen gut vorhersagen lassen.
Wir als GASAG kaufen den Ökostrom für unsere Kunden so günstig wie möglich ein. Als Stromanbieter können wir nur diesen Bestandteil des Strompreises beeinflussen – doch wenn die Einkaufspreise auf dem Strommarkt steigen, wirkt sich das auch auf den Strompreis pro kWh aus. In diesem Preisbestandteil sind außerdem die Kosten für Service, Vertrieb, Lieferung und alles, was ein Stromversorger noch macht, enthalten.
Steuern, Abgaben und Umlagen: 29 Prozent
Der zweite Kostenblock besteht aus staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen. Neben der Umsatzsteuer und der Stromsteuer von 2,05 Cent pro kWh sind das folgende Kosten:
Konzessionsabgabe: Die Stromnetzbetreiber führen diese Gebühr an Städte und Gemeinden ab, um Leitungen im öffentlichen Raum verlegen zu dürfen, etwa unter Straßen und Wegen. 2024 beträgt sie 1,32 bis 2,39 Cent pro kWh Strom.
KWK-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Damit wird Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung gefördert, etwa aus Blockheizkraftwerken, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. 2024 fallen 0,275 Cent pro kWh Strom aus der Steckdose an.
Umlage nach Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung: Unternehmen, die überproportional viel Energie verbrauchen, können sich von Netznutzungsentgelten befreien lassen. Um das zu kompensieren, wird auf den Strompreis der anderen Verbraucher momentan pro kWh 0,643 Cent aufgeschlagen.
Offshore-Netzumlage: Damit gleichen die Netzbetreiber mögliche Entschädigungszahlungen an Betreiber von Windparks auf See aus. Diese Zahlungen (0,656 Cent pro kWh in 2024) fallen an, wenn die Anlagen ihren Strom wegen eines fehlenden Anschlusses noch nicht ins Stromnetz einspeisen können und deswegen keine gesetzliche Vergütung erhalten.
Netzentgelte und Kosten für Stromzähler: 28 Prozent
Neben den Stromanbietern, die Strom kaufen und an ihre Kunden weiterverkaufen, gibt es Netzbetreiber, die die Strominfrastruktur bereitstellen. Sie erheben Kosten für Ausbau, Betrieb und Pflege der Stromnetze und Messstellen. Diese Kosten geben die Stromanbieter über den Strompreis an die Endkunden weiter. Die Netzentgelte sind staatlich reguliert. Sie werden nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur jährlich neu festgelegt und unterscheiden sich je nach Region. Das führt in Deutschland zu regional unterschiedlichen Strompreisen pro kWh.
So entwickelte sich die Zusammensetzung des Strompreises
Da die Beschaffung von Strom in den letzten Jahren sehr viel teurer geworden ist, nun aber wieder sinkt, hat sich die Gewichtung der drei Bestandteile verschoben. Mittlerweile machen Beschaffung sowie Vertrieb 43 Prozent aus, wie der BDEW aufschlüsselt. Der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen am Haushaltsstrompreis 2024 im Vergleich zum Vorjahr ist allerdings gestiegen: Er trägt zu 29 Prozent zum Strompreis pro kWh bei. 2023 waren es 27 Prozent. Im ersten Halbjahr 2022 waren es 39 Prozent, 2021 sogar noch 51 Prozent. Der Einfluss von Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis ist damit sehr viel geringer. Auch die Netzentgelte sind anteilig gestiegen; sie haben ihren Anteil von 21 Prozent auf 28 Prozent erhöht.