Solarkraftwerk auf einem Balkon mit Sonnenlichtreflexion

Balkonkraftwerk: Ist eine Genehmigung vom Vermieter nötig?

10.12.2024 Lesezeit: 3 min Erneuerbare Energien

Selbst von kleinen Wohnungen aus lässt sich Solarstrom erzeugen – Balkonkraftwerke machen es möglich. Darf man sie einfach installieren oder benötigt man für das Balkonkraftwerk eine Genehmigung vom Vermieter oder von der Vermieterin?

Was sind Balkonkraftwerke?

Balkonkraftwerke, auch Steckersolargeräte genannt, sind kleine Raumwunder – oder besser: Balkonwunder! Sie machen es möglich, auf dem eigenen Balkon – oder auch auf der Terrasse, von der Fassade oder einer Überdachung aus – Solarstrom zu erzeugen, den man dann direkt für den Haushalt verwenden kann. Das spart Stromkosten und tut der Umwelt gut.

Ein solches Balkonkraftwerk besteht aus einem oder mehreren Photovoltaik-Modulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einer Unterkonstruktion zur Montage. Die Module erzeugen Gleichstrom, der im Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Der Wechselrichter wird mit einem Stecker oder Festanschluss verbunden und speist den Solarstrom in den Verbraucherstromkreis oder einen separaten Stromkreis ein.

Viel Platz benötigt man für ein Balkonkraftwerk in der Regel nicht: Für die meisten Menschen ist ein einziges Photovoltaikmodul ausreichend, denn der Strom aus einem Balkonkraftwerk ist darauf ausgelegt, sofort verbraucht zu werden. Stromüberschüsse werden üblicherweise nicht für den Eigenbedarf gespeichert und fließen dann ohne Vergütung ins öffentliche Stromnetz. Deshalb ist es sinnvoll, die Größe und Leistung des Balkonkraftwerks auf den eigenen Stromverbrauch abzustimmen, damit sich ein Balkonkraftwerk lohnt. Als kleiner Richtwert: Die Dauerlast in einem durchschnittlichen Haushalt liegt meist deutlich unter 100 Watt.

Kann der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Nein, nicht ohne Weiteres. Der Bundesrat hat im September 2024 Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt, die das Anbringen von Steckersolaranlagen in Mietwohnungen und Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern erleichtern. Mit dieser Gesetzesänderung, die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, zählen Steckersolaranlagen nun zu den sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen. Damit können Eigentümergemeinschaften den Einbau eines Balkonkraftwerks in einem Mehrfamilienhaus nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen. Auch Mieterinnen und Mieter haben nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters oder der Vermieterin zur Installation eines Balkonkraftwerks.

Ist ein Balkonkraftwerk zustimmungspflichtig?

Ja, Mieterinnen und Mieter müssen vor Installation eines Balkonkraftwerks um Zustimmung bei Ihrer Vermietung oder der Eigentumsgemeinschaft bitten. Allerdings dürfen diese ihre Zustimmung nicht ohne besondere Gründe verwehren.

Wer muss ein Balkonkraftwerk genehmigen?

Eine echte Genehmigung muss nicht eingeholt werden. Wichtig ist dafür allerdings, dass die gesamte Modulleistung des Balkonkraftwerks 2.000 Watt (Gleichstrom) und die gesamte Wechselrichterleistung 800 Watt (Wechselstrom) nicht überschreitet. Die Anlage muss dann nur noch im sogenannten Marktstammdatenregister angemeldet werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Die Bundesnetzagentur informiert ihn automatisch über das neue Gerät.

Ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister geschehen, prüft der Netzbetreiber, ob ein alter, rückwärtsdrehender Zähler vorhanden ist, der dann ersetzt werden muss. Allerdings darf das Balkonkraftwerk auch dann schon betrieben werden, wenn der Austausch noch nicht stattgefunden hat. Generell sollen alte, analoge Zähler bis 2032 deutschlandweit gegen digitale Zähler ausgetauscht werden.

Balkonkraftwerk: Wie kann ich die Zustimmung vom Vermieter einholen?

Sie haben zwar ein Recht auf Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin, wenn Sie ein Balkonkraftwerk installieren und betreiben wollen. Dennoch müssen Sie Ihrer Vermietung vorab von Ihrem Vorhaben berichten. Wichtig ist es, dies schriftlich zu tun. Sie erhalten dann – hoffentlich unkompliziert – die ebenfalls schriftliche Zustimmung, die Sie zu Ihren Unterlagen legen können. Wenn Sie sich schwertun mit passenden Formulierungen, können Sie auf das Muster des Berliner Mietervereins zurückgreifen. Hier müssen Sie nur noch einige individuelle Angaben ergänzen – und schon ist Ihr Schreiben fertig.

Häufige Fragen rund um das Thema Balkonkraftwerk

Lohnt sich ein Batteriespeicher für mein Balkonkraftwerk?

In der Regel lohnt sich das nicht. Balkonkraftwerke sind darauf ausgelegt, dass der von ihnen erzeugte Strom direkt verbraucht wird. Entsteht doch ein Überschuss an Strom, dürfte er – vor allem in den winterlichen Monaten – eher nicht ausreichen, um den Batteriespeicher überhaupt voll zu laden. Da die Anschaffungskosten für einen solchen Speicher recht hoch sind, lohnt sich dann die Anschaffung nicht.

Wie viel kostet ein Balkonkraftwerk?

Wenn Sie über die Anschaffung eines Balkonkraftwerks nachdenken, sollten Sie dafür Kosten zwischen 350 und 600 Euro einplanen. Ein Finanzvorteil: Seit dem 1. Januar 2023 sind die Steckersolargeräte mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Nicht vergessen: Es können auch noch Kosten für die Befestigung des Balkonkraftwerks anfallen.

Wie viel Strom und Kosten kann ich durch ein Balkonkraftwerk einsparen?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt – zum Beispiel vom Grundverbrauch und von Ihrem Nutzerverhalten. Mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin kommen Sie Ihrer Antwort aber schon näher und erhalten genauere Anhaltspunkte.