Sonnenkollektoren auf Gebäudebalkonen

Balkonkraftwerk: Voraussetzungen, die Sie kennen sollten.

04.02.2025 Lesezeit: 6 min Erneuerbare Energien

Solarstrom einfach selbst produzieren – Balkonkraftwerke machen das auch auf kleinem Raum möglich. Welche Voraussetzungen müssen für den Betrieb erfüllt sein?

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke werden auch Stecker-Solargeräte oder Mini-Solaranlagen genannt. Dahinter steckt ein kleines Photovoltaik-System, das in der Regel aus einem oder zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter, einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis und einigen Montagematerialien besteht. Mit einem solchen Balkonkraftwerk lässt sich auf Balkonen, Garagendächern oder Terrassen Solarstrom selbst herstellen. Dafür erzeugt das Solarmodul aus den Sonnenstrahlen elektrischen Strom, den der Wechselrichter in Haushaltstrom verwandelt. Dieser Strom fließt dann – zum Beispiel über eine Steckdose auf dem Balkon – direkt in einen vorhandenen Stromkreis und kann auf diese Weise für den Betrieb des Kühlschranks, der Telefonanlage, für den Fernseher oder ein anderes Gerät im Haushalt genutzt werden.

Balkonkraftwerk: Voraussetzungen, die Sie als Mieterin oder Mieter kennen sollten

Solargerät kaufen, Stecker rein und los? Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Es gibt einige Aspekte, die Mieterinnen und Mieter einer Wohnung beachten sollten, bevor sie eine Mini-Solaranlage installieren:

Eigentümer und Eigentümergemeinschaften informieren

Als Mieterin oder Mieter einer Wohnung haben Sie es seit Kurzem leichter, ein Balkonkraftwerk auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse zu installieren. Früher benötigten Sie dafür die Zustimmung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin. Seit Oktober 2024 zählen Balkonkraftwerke nun allerdings zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen – gemeint sind damit bauliche Veränderungen, auf deren Genehmigung Sie ein Recht haben. Wichtig ist dabei aber zu wissen: Sie müssen Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin dennoch weiterhin vorab über Ihr Vorhaben informieren. Und: Er oder sie hat auch heute noch ein Mitspracherecht bei der Frage, wie das Balkonkraftwerk am Haus angebracht wird. Bevor Sie also tätig werden und Ihr Solargerät installieren, sollten Sie auf jeden Fall Ihr Vorhaben klar kommunizieren. Tun Sie dies nicht, kann es passieren, dass ein Beseitigungsanspruch entsteht.

Anmeldung nicht vergessen

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Betrieb eines Balkonkraftwerks ist die ordnungsgemäße Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das funktioniert ganz einfach online. Früher mussten Betreiberinnen und Betreiber ihr Gerät auch noch beim Netzbetreiber melden. Der wird neuerdings aber automatisch von der Bundesnetzagentur informiert.

Das richtige Balkonkraftwerk auswählen

Um von der eben beschriebenen vereinfachten Anmeldung zu profitieren, muss Ihr Balkonkraftwerk einige Voraussetzungen erfüllen: Es darf in seiner gesamten Modulleistung 2.000 Watt (Gleichstrom) nicht überschreiten. Bei der Gesamt-Wechselrichterleistung sind es 800 Watt (Wechselstrom).

Sonnigen Aufstellort finden

Ihr Balkon liegt die meiste Zeit im Schatten? Dann ist es vielleicht keine gute Idee, sich ein Balkonkraftwerk anzuschaffen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen guten Stromertrag ist schließlich eine ausreichende Menge an Sonnenstrahlen. Auch kommt es auf die Ausrichtung und den Neigungswinkel ihrer Balkonkraftwerks an. Generell lässt sich sagen, dass eine südliche Ausrichtung am günstigsten ist. Was den Neigungswinkel betrifft, sollte dieser in den Sommermonaten flacher sein als in den Wintermonaten. Wichtig zu wissen: Dies sind nur allgemeine Angaben. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich vor dem Kauf unbedingt von Fachleuten beraten lassen.

Passenden Netzanschluss sicherstellen

Es klingt zwar banal, ist aber essenziell: Ohne Steckdose funktioniert ein Balkonkraftwerk nicht. Prüfen Sie also vor dem Kauf des Balkonkraftwerks, ob Sie in der Nähe Ihres neuen Geräts auch eine entsprechende Außensteckdose haben. Wichtiger Hinweis zur Anschlusssteckdose: An ihr sollte möglichst nichts anderes angeschlossen sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte – was beim Thema Strom immer zu empfehlen ist – lässt die Steckdose von einem Elektroinstallateur oder einer Elektroinstallateurin prüfen. Für Ihren Hintergrund: Die VDE-Normen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) empfehlen derzeit einen speziellen Einspeisestecker anstelle eines herkömmlichen Schuko-Steckers (Schutzkontaktstecker). Allerdings verbietet der Verband den Schuko-Stecker auch nicht ausdrücklich. Um Sicherheit zu gewährleisten, muss das Balkonkraftwerk dann allerdings über spezielle Wechselrichter verfügen, die mit Sicherheitsschaltungen, Isolation und ausreichend schneller Abschaltungsmöglichkeit ausgestattet sind (Grundlagen sind der DGS-Sicherheitsstandard und die zukünftige Produktnorm VDE 0126-95). Für die Zukunft wird erwartet, dass der Schuko-Stecker auch ganz offiziell freigegeben wird. Dies muss aber über Normänderungen (VDE AR-N 4105 und VDE 0126-95) erfolgen. Für welche Bedingungen zur Installation eines Balkonkraftwerks sich der VDE ausgesprochen hat, können Sie online beim Verband nachlesen.

Eventuelle Vorschriften kennen und berücksichtigen

Unter Umständen könnten Ihnen der Denkmalschutz oder bestimmte Bauvorschriften bei der Installation eines Balkonkraftwerks in die Quere kommen. Prüfen Sie vor dem Kauf also unbedingt, welche Vorschriften hier für Ihren individuellen Fall gelten. So könnte es theoretisch passieren, dass Ihnen das Anbringen einer Mini-Solaranlage an einem denkmalgeschützten Haus verwehrt wird. Doch keine Sorge: Ein denkmalgeschütztes Haus ist nicht von vornherein tabu für ein Balkonkraftwerk. Meist wird die Installation genehmigt, wenn das Erscheinungsbild des Hauses davon nicht beeinträchtigt wird. Fragen Sie unbedingt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde nach.

Balkonkraftwerke: Ihre Rechte als Wohnungseigentümer

Wenn Sie selbst eine Wohnung besitzen, könnte man meinen, Sie dürften ganz nach Lust und Laune ein Balkonkraftwerk an Ihrem Eigentum anbringen. Doch auch in diesem Fall gibt es Voraussetzungen, die Sie unbedingt kennen und beachten sollten. Die Wichtigste: Sie müssen Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft über Ihre Pläne informieren. Noch genauer: Sie müssen einen Antrag über den Beschluss zur Anbringung eines Steckersolargeräts zur nächsten Eigentümerversammlung einreichen, woraufhin die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss darüber fassen muss. Die gute Nachricht: Versagen darf sie Ihnen diesen Wunsch in der Regel nicht. Hier gelten für Eigentümer und Eigentümerinnen einer Wohnung dieselben Rechte wie für Mieterinnen und Mieter: Sie haben einen Anspruch auf Zustimmung.

Versicherung für Balkonkraftwerk: Keine Voraussetzung für die Installation

Sie fragen sich, ob Sie zwingend eine Versicherung für Ihr Balkonkraftwerk abschließen müssen? Die Antwort ist klar: Nein. Es gibt keine Pflicht zur Versicherung eines solchen Mini-Solargeräts. Meist lässt es sich teils ohne Aufpreis auch in die bestehende Hausratsversicherung, Haftpflichtversicherung oder in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen. Hier gibt es allerdings dann doch noch eine wichtige Voraussetzung: Ihr Balkonkraftwerk muss bei der entsprechenden Versicherung natürlich bekannt sein. Vergessen Sie also nicht, es anzugeben.