Schräges Hausdach mit Photovoltaik Anlage

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen 2024.

07.06.2024 Lesezeit: 4 min Erneuerbare Energien

Die Einspeisevergütung von Photovoltaik hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage ab. Wir zeigen, wie sich die Vergütung verändert hat und wie hoch sie 2024 ausfällt.

Was ist eine Einspeisevergütung?

Eine Photovoltaik-Anlage bietet in erster Linie die Möglichkeit, den produzierten Solarstrom selbst zu verbrauchen. Produziert die Anlage jedoch mehr Strom als gerade verbraucht wird, kann dieser Überschuss entweder in einem Stromspeicher für Photovoltaik für den späteren Eigenverbrauch gespeichert oder in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Für diese Einspeisung bekommt man eine Vergütung, die sogenannte Einspeisevergütung.

Die Finanzierung der Einspeisevergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stammt aus dem Jahr 2000 und regelt unter anderem die Einspeisevergütung und die garantierte Abnahme des produzierten Stroms von Photovoltaik-Anlagen. Die Vergütung war von Beginn an von Art, Größe und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage abhängig und wird nach wie vor für 20 Jahre gezahlt.

Durch die Abschaffung der EEG-Umlage, die unter anderem zur Finanzierung der Einspeisevergütung diente, erfolgt die Finanzierung heute über das Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dadurch wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen weiterhin sichergestellt und die Energiewende vorangebracht.

Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

Die erste Einspeisevergütung lag bei 99 Pfennig pro Kilowattstunde, was ungefähr 50 Cent pro Kilowattstunde entspricht. Die Vergütung ist allerdings degressiv angelegt und wird deshalb jährlich reduziert. Dennoch erreichte die Einspeisevergütung im Jahr 2004 mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde den Höchstwert. Der Grund dafür: Das Solarstrom-Vorschaltgesetz legte eine höhere Vergütung fest.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom sank mit den Jahren weiter. Im Jahr 2010 fiel sie auf unter 40 Cent, 2011 dann auf unter 30 Cent pro Kilowattstunde. 2013 lag die Einspeisevergütung bereits bei unter 20 Cent und seit 2019 unter 10 Cent pro Kilowattstunde. Seit dem 30. Juli 2022 richtet sich die Vergütung danach, ob eine Teil- oder Volleinspeisung stattfindet.

Wer im Jahr 2023 eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 10 Kilowatt Peak in Betrieb genommen hat, bekommt bei Teileinspeisung 8,2 Cent pro Kilowattstunde und bei Volleinspeisung 13 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Die Einspeisevergütung wurde im Februar 2024 erneut angepasst: Für zwischen dem 01. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Peak Leistung, gibt es 8,11 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,87 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung.

Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik in 2024

Wird eine Photovoltaik-Anlage nach dem 01. August 2024 in Betrieb genommen, ist die Vergütung von der Leistung und der Art der Einspeisung abhängig. Für private Haushalte ist in den meisten Fällen die Teileinspeisung relevant, da eine Einspeisung in das Stromnetz lediglich mit dem Überschuss, also dem nicht selbst benötigten Strom, erfolgt.

Leistung der Anlage

Feste Vergütung für Teileinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde

Feste Vergütung für Volleinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde

Bis 10 kWp

8,03

12,73

Bis 40 kWp

6,95

10,68

Bis 100 kWp

5,68

10,79

Haushalte, die ab 01. August 2024 eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 10 Kilowatt Peak in Betrieb nehmen, erhalten für die Teileinspeisung also 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Hierfür ein Beispiel: Wir nehmen an, dass die Anlage im Jahr 9.000 Kilowattstunden produziert und der Haushalt einen Stromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden hat. Da nicht immer ausreichend Solarstrom zur Verfügung steht, fällt ein Netzbezug von 1.500 Kilowattstunden an. Das bedeutet, pro Jahr verbraucht der Haushalt 5.000 - 1.500 = 3.500 Kilowattstunden Solarstrom und speist 9.000 - 3.500 = 5.500 Kilowattstunden in das allgemeine Stromnetz ein. Dafür bekommt der Haushalt eine Einspeisevergütung von 0,0803 Euro x 5.500 Kilowattstunden = 441,65 Euro im Jahr.

Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich behandelt?

Bereits seit 2023 ist der Eigenverbrauch für Photovoltaik-Anlagen steuerfrei. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für das Besteuerungsjahr 2022.

Wie viel Prozent Eigenverbrauch ist üblich?

Wie hoch der Eigenverbrauch in Prozent bei einer Photovoltaik-Anlage ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem die Leistung der Anlage und der Strombedarf. Im Durchschnitt können private Haushalte mit Photovoltaik einen Eigenverbrauch von 20 bis 35 Prozent erreichen. Kommt ein Stromspeicher zum Einsatz, kann der Eigenverbrauch auf bis zu 80 Prozent steigen. Wird ein autarkes Haus angestrebt, sollte der Eigenverbrauch möglichst hoch sein.