Solaranlage in einem Kleingarten

Solaranlage im Kleingarten: Das müssen Sie beachten.

21.01.2025 Lesezeit: 4 min Erneuerbare Energien

Eine Solaranlage im Kleingarten – das wünschen sich viele Pächterinnen und Pächter. Aber: Ist das erlaubt? Und was gibt es zu beachten? Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos.

Solaranlage im Kleingarten – Ist das erlaubt?

Wer mit dem Gedanken spielt, im gepachteten Schrebergarten eine Steckersolaranlage – auch Balkonkraftwerk genannt – zu installieren, muss erst einmal ganz schön recherchieren. Ist das erlaubt? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Die Rechtslage spricht hier nämlich keine eindeutige Sprache. Wir haben uns mit dem derzeitigen Stand der Dinge beschäftigt und geben einen Überblick.

Die rechtliche Lage auf Bundesebene – wenig Klarheit für den Kleingarten

Die rechtliche Lage rund um Solaranlagen in Kleingärten ist nicht klar, denn im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist ihre Nutzung bisher nicht konkret geregelt. Heißt: Sie ist weder ausdrücklich erlaubt, noch verboten. Allerdings gibt es dort einen speziellen Paragraphen, der Rückschlüsse möglich macht – und dadurch für reichlich Verwirrung sorgt. Gemeint ist Paragraph 3 BKleingG. Er besagt, dass eine Laube in einem Kleingarten „nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf“. Außerdem ist laut Gesetz nur eine Laube „in einfacher Ausstattung“ erlaubt.

Nach diesen Vorgaben wäre eine Solaranlage in einem Kleingarten unzulässig, denn: Ein Schrebergarten mit einer Solaranlage begünstigt das dauerhafte Wohnen in der Laube und entspricht nicht einer einfachen Ausstattung. Streng genommen ist laut Paragraph 3 also überhaupt keine Stromversorgung der Parzellen erlaubt – auch, wenn es sich um Strom aus dem öffentlichen Netz handelt.

Gesetzesänderung gewünscht – und abgelehnt

Die rechtliche Lage auf Basis des Bundeskleingartengesetzes ist also schwer zu interpretieren und für Pächterinnen und Pächter eines Schrebergartens unbefriedigend. Um den Betrieb einer kleinen Solaranlage im Kleingarten auf rechtssichere Beine zu stellen, hat der Bundesrat deshalb im Jahr 2023 eine Gesetzesänderung vorgelegt. Forderung war, den Paragraphen 3 des Bundeskleingartengesetzes um einen Satz zu ergänzen. Er solle künftig besagen, dass es möglich ist, kleine Solaranlagen bis 800 Watt in Kleingärten aufzustellen. Doch diese Änderung wurde von der Bundesregierung abgelehnt – mit der Begründung, dass die Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten für Arbeitsstrom bereits zulässig sei. Dabei spiele es keine Rolle, ob dieser Strom leitungs- oder nichtleitungsgebunden geliefert werde. Mit "Arbeitsstrom" ist Strom gemeint, der ausschließlich zur Bewirtschaftung des Kleingartens genutzt werden darf – also zum Beispiel für den Rasenmäher oder die Wasserpumpe.

Pachtvertrag lesen und im guten Austausch mit dem Kleingartenverein stehen

Und nun? Grauzone! Für Pächterinnen und Pächter, die sich eine Solaranlage im Kleingarten wünschen, heißt das: Vorsichtig sein und vor jeglichen baulichen Aktionen im Kleingarten in gutem Austausch mit dem Verpächter oder der Verpächterin sowie mit dem jeweiligen Kleingartenverein und dem Verband stehen. Denn neben dem Bundeskleingartengesetz gibt es immer auch lokale Vorschriften, einen Pachtvertrag sowie Vereins- und Verbandsregelungen. Bestenfalls finden Sie dort entsprechende Informationen, ob einer Solaranlage in Ihrer Gartenanlage erlaubt ist, die ausschließlich dazu bestimmt ist, Arbeitsstrom zu erzeugen.

Solanlage für den Kleingarten: So händelt es Berlin

Die rechtliche Lage auf Bundesebene ist also verwirrend. Nichtsdestotrotz gibt es beispielsweise in Berlin spezielle Förderungen für Pächterinnen und Pächter von Kleingärten, die eine Solaranlage installieren möchten: das Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Es stellt Kleingärtnerinnen und -gärtnern einen Zuschuss von 500 Euro zur Verfügung, wenn sie sich eine kleine Photovoltaikanlage für ihren Schrebergarten beschaffen möchten.

Voraussetzung dafür ist, dass die Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorliegen muss, wenn das Steckersolargerät auf Dachflächen installiert werden soll. Eine solche Zustimmung ist allerdings nicht nötig, wenn die PV-Anlage an Terrassen, Zäunen, Fassaden oder ebenerdig angebracht oder aufgestellt wird. Außerdem muss der Förderantrag vor dem Kauf der kleinen Solaranlage gestellt worden sein. Die genauen Förderrichtlinien von SolarPLUS finden Sie in diesem PDF.

Häufig gestellte Fragen zu Solaranlagen im Kleingarten

Lohnt sich eine Solaranlage in Kleingartenanlagen? 

Um diese Frage für sich beantworten zu können, sollten Sie wissen, auf welche Summe sich Ihre Jahres-Stromrechnung beläuft und wie hoch der Strom-Durchschnittsverbrauch in Ihrem Kleingarten ist. Im zweiten Schritt können Sie dann die Kosten für die Anschaffung der Solaranlage betrachten, um zu schauen, ob diese Anschaffungskosten im richtigen Verhältnis zu Ihrem Strombedarf stehen. Bedenken Sie dabei aber unbedingt: Der von Ihnen im Schrebergarten erzeugte Strom darf nur für Arbeiten rund um den Kleingarten eingesetzt werden (Arbeitsstrom). Das heißt, der Strombedarf in einem Kleingarten kann und darf aufgrund dieser Richtlinien nicht sehr hoch sein. Am besten lassen Sie sich vor dem Kauf einer Solaranlage für den Kleingarten ausführlich beraten und bedenken unbedingt auch die rechtliche Lage rund um eine solche Solaranlage.

Wie kann ich meine Solaranlage im Schrebergarten ohne Netzanschluss betreiben? 

Viele Kleingärten haben keinen Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Ohne Netzanschluss produziert die PV-Anlage allerdings keinen Strom. Gelöst werden kann das Problem durch sogenannte Inselsysteme – sie können unabhängig vom Stromnetz betrieben werden. Nachteil: Ohne zusätzlichen Speicher müssen Sie den Strom direkt verbrauchen. Außerdem produziert das Inselsystem nur in den Sonnenmonaten Strom, sodass Sie über viele Monate im Jahr nichts von Ihrer Lösung haben werden. Kaufen Sie sich hingegen einen zusätzlichen Speicher, um den Solarstrom flexibler nutzen zu können, müssen Sie mit recht hohen Kosten rechnen. Hier ist dann die Frage, das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Anwendung im Kleingarten wirklich stimmt.

Was kostet eine Solar-Inselanlage für den Kleingarten?

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt, müssen Sie für ein Basis-Set aus einem 400-Watt-PV-Modul, dem erforderlichen Laderegler, sonstigen Kleinteilen und einem Batteriespeicher mit einer Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität ungefähr 1.000 Euro einplanen (Stand Juli 2023). Fördermittel für Inselanlagen stehen nicht zur Verfügung. Außerdem gut zu wissen: Inselanlagen ohne Verbindung zum öffentlichen Stromnetz fallen nicht unter die Null-Prozent-Umsatzsteuer-Regelung. Sie müssen 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen.