Vereinfachungsregelung für Photovoltaik.
Alles Wissenswerte auf einen Blick
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Vereinfachungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung. Diese Regelung hat die Installation und den Betrieb von Solaranlagen deutlich vereinfacht und Photovoltaik noch attraktiver gemacht.
Was genau ist die Vereinfachungsregelung für Photovoltaik?
Die Vereinfachungsregelung für Photovoltaik ist eine gesetzliche Regelung, die speziell für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp Leistung gilt. Damit sollen Bürokratie und administrativer Aufwand bei der Installation und beim Betrieb reduziert werden, um den Ausbau der Sonnenenergie im privaten und gewerblichen Bereich zu beschleunigen.
Welche Vorteile bietet die Vereinfachungsregelung?
Die Vereinfachungsregelung für Photovoltaik bietet Menschen, die eine Solaranlage installieren möchten, erhebliche steuerliche Vorteile:
- Einerseits gilt Einkommensteuerfreiheit, denn laut Paragraf 3, Nummer 72 Einkommensteuergesetz (EstG) sind die Einnahmen und Entnahmen von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp bei Einfamilienhäusern sowie PV-Anlagen mit bis zu 15 kWp Leistung pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern steuerfrei.
- Andererseits ist nach Paragraf 12, Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UstG) keine Umsatzsteuer auf die Lieferung, Einfuhr, innergemeinschaftlichen Erwerb und die Installation einer Photovoltaik-Anlage bis 30 kWp Leistung bei Einfamilienhäusern sowie auf Stromspeicher für Photovoltaik zu entrichten.
Voraussetzungen für die PV-Vereinfachungsregelung
Um die Vorteile der Vereinfachungsregelung für PV nutzen zu können, darf die installierte Leistung der Anlage maximal 30 kWp bei Einfamilienhäusern und 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern betragen. Außerdem muss die Photovoltaik-Anlage die technischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Anwendungsregeln des VDE Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik erfüllen.
Wie funktioniert die Vereinfachungsregelung in der Praxis?
Der Ablauf von Installation und Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage mit der Vereinfachungsregelung ist deutlich vereinfacht:
- Installation der Anlage: Die Photovoltaik-Anlage wird von einem zertifizierten Installationsunternehmen montiert und eingerichtet.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Das Installationsunternehmen meldet die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber an. Dieser ist für die Aufnahme der PV-Anlage in das Stromnetz und die Abrechnung des eingespeisten Stroms verantwortlich.
- Einspeisung und Vergütung: Der ins Netz eingespeiste Strom wird mit 8,11 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Bei Anlagen mit mehr als zehn kWp Leistung entfällt auf den Anlagenteil über zehn kWp eine Einspeisevergütung von 7,03 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Photovoltaik-Anlage mit 15 kWp Leistung ergibt sich somit eine durchschnittliche Einspeisevergütung von 7,75 Cent pro Kilowattstunde. Auch hier gilt die Umsatzsteuerbefreiung: Es wird keine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung erhoben.
Welche weiteren Regelungen sind für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen unter der Vereinfachungsregelung relevant?
Neben den technischen Anforderungen müssen Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen unter der Vereinfachungsregelung auch einige weitere Regelungen und Pflichten beachten:
- Anmeldung beim Marktstammregister: Die Anlage muss beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Anmeldung kann online oder per Post erfolgen.
- Versicherung: Es wird empfohlen, die Photovoltaik-Anlage gegen Sachschäden, wie zum Beispiel durch Sturm oder Hagel, zu versichern.
- Wartung: Die Anlage muss regelmäßig gewartet werden, um ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Die Wartungsintervalle sollten in der Bedienungsanleitung der Anlage angegeben sein.
- Störungsbeseitigung: Bei Störungen an der Anlage müssen diese schnellstmöglich behoben werden, um einen Ausfall der Stromversorgung zu vermeiden.
FAQ zur Vereinfachungsregelung für Photovoltaik
Was bedeutet die Vereinfachungsregelung?
Die Vereinfachungsregelung erleichtert die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp. Anmeldung und Abrechnung der Einspeisung erfolgen automatisch.
Welche PV-Anlagen sind steuerbefreit?
Steuerbefreit sind PV-Anlagen in der Nähe oder auf Wohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden.
Bis wann muss man einen Antrag zur Liebhaberei bei einer PV-Anlage stellen?
Einen sogenannten Antrag auf Liebhaberei muss man seit dem Jahr 2023 nicht mehr stellen. Im Rahmen der Vereinfachungsregelung entfällt die Einkommensteuer auf die Erträge aus Solarenergie sowie die Einspeisevergütung. Dies gilt für alle Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp Leistung bei Einfamilienhäusern und bis zu 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaik?
Bis zum 31. Dezember 2022 hat sich die Kleinunternehmerregelung gelohnt, wenn der Umsatz aus der PV-Anlage 22.000 Euro pro Jahr nicht überstieg. Als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer brauchte man keine Umsatzsteuer zahlen. Mit der seit 1. Januar 2023 geltenden Vereinfachungsregelung für Photovoltaik entfällt dies für private Betreiberinnen und Betrieber einer Photovoltaik-Anlage. Die Kleinunternehmerregelung muss nicht mehr angewendet werden.