Wallbox angeschlossen an einem weißen Auto

Wallbox anmelden.

So einfach geht’s

07.08.2023 Lesezeit: 5 min Erneuerbare Energien

Das eigene E-Auto schnell und sicher zu Hause laden – das machen Wallboxen möglich. Aber Wallboxen müssen angemeldet werden. Zum Glück geht das ganz einfach. Hier gibt es alle Infos zur Anmeldung von privaten Ladestationen.

Mehr als eine Million private und gewerblich genutzte Wallboxen für Elektroautos gibt es laut aktuellen Schätzungen mittlerweile in Deutschland. Die Anzahl dieser nicht-öffentlichen Ladestationen entspricht ungefähr der Zahl der zugelassenen E-Autos hierzulande. Das heißt: Rein statistisch gesehen kann jedes E-Auto an einer eigenen Wallbox laden, ob zu Hause privat genutzt oder als Ladestation für Pkw-Flotten von Unternehmen und Kommunen. Was manche Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos und die, die es bald werden wollen, nicht wissen: Jede Wallbox muss angemeldet werden.

Wallbox anmelden – warum ist das nötig?

Wallboxen müssen angemeldet werden, damit das Stromnetz stabil bleibt und die allgemeine Sicherheit gewährleistet ist. Immer mehr Menschen steigen auf E-Autos um und statten Garage, Carport oder Stellplatz zu Hause mit einer privaten Ladestation aus. Dadurch werden unsere Stromnetze stärker belastet. Ist dem Netzbetreiber bekannt, wie viele Wallboxen in einem bestimmten Gebiet angeschlossen sind, kann er den Strombedarf besser einschätzen und Spitzenlastzeiten vorhersehen. So kann der Netzbetreiber Netzstabilität sicherstellen und verhindern, dass lokale Stromnetze überlastet werden.

Wann muss ich meine Wallbox anmelden?

Alle Wallboxen sind anmeldepflichtig, egal wer sie betreibt und welche Leistung sie aufweisen. Das regelt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV §19 (2)) seit März 2019. Die Wallbox in der Garage oder am Stellplatz muss angemeldet werden, bevor sie installiert wird. Der Netzbetreiber darf der Anmeldung einer Wallbox mit Ladeleistung von 11 Kilowatt (kW) nicht widersprechen. Bei Wallboxen bis einschließlich 22 kW Leistung genügt die Anmeldung nicht. Ladestationen mit 22 kW Ladeleistung benötigen zusätzlich zur Anmeldung auch eine Genehmigung des Netzbetreibers. Innerhalb von zwei Monaten muss der Netzbetreiber reagieren. Lehnt er die Genehmigung ab, muss er das begründen. Die Anmeldung der Wallbox kann über die Internetseite des zuständigen Netzbetreibers erfolgen, in Berlin über die Internetseite von Stromnetz Berlin.

Wallbox anmelden – wie geht das? Die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Eine Wallbox anzumelden ist ganz einfach. So geht es Schritt für Schritt:

  1. Passende Wallbox aussuchen und kaufen, zum Beispiel direkt bei GASAG.
  2. Einen Elektrofachbetrieb mit der Installation der Wallbox beauftragen, denn das ist vorgeschrieben. Private Ladestationen dürfen nicht selbst angeschlossen werden. Die GASAG unterstützt Sie mit einem Komplettangebot von der passenden Wallbox bis zur Installation.
  3. Herausfinden, wer der lokale Netzbetreiber ist. Dieser ist für den Ausbau und die Pflege des lokalen Stromnetzes zuständig (das ist also nicht unbedingt der Stromlieferant). Die Angabe, wer Netzbetreiber ist, findet sich auf der Stromrechnung, auf dem Stromzähler oder mit folgender Suche.
  4. Wallbox beim Netzbetreiber anmelden. Führt die GASAG die Installation aus, übernehmen wir für Sie die Anmeldung als Serviceleistung. Beim Netzbetreiber lässt sich die Anmeldung der Wallbox meist digital und mit wenigen Klicks erledigen. Die Bestätigung kommt in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
  5. Wallbox von der Elektrofachkraft installieren lassen. Und los geht’s mit dem Strom für das E-Auto aus der eigenen Wallbox.

Was kostet die Anmeldung einer Wallbox?

Die Anmeldung einer Wallbox ist kostenlos. Der Netzbetreiber verlangt dafür keine Gebühren. Für die Genehmigung von Wallboxen mit 22 kW Ladeleistung können zusätzliche Kosten entstehen, wenn bauliche Maßnahmen wie die Erweiterung des Stromanschlusses notwendig sind.

Was passiert, wenn ich meine Wallbox nicht anmelde?

Der Netzbetreiber fordert in der Regel dazu auf, die Wallbox anzumelden. Melden Wallboxbesitzer ihre Ladestation trotz mehrmaliger Aufforderung nicht an, ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss vom Netz zu trennen. Denn sollte das Stromnetz überlastet werden, kann es lokal zu Unterbrechungen der Versorgung kommen – der Strom fällt aus. Wenn sich Störungen im Stromnetz auf nicht angemeldete Wallboxen zurückführen lassen, kann der Netzbetreiber die Kosten für den entstandenen Schaden an die Wallboxbesitzerinnen und -besitzer weitergeben.

Wallbox anmelden versus Wallbox genehmigen lassen

Die Anmeldung einer Wallbox und die Genehmigung einer Wallbox sind zwei unterschiedliche Dinge. Wallboxen müssen grundsätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden, unabhängig von der Leistung. Für Wallboxen mit einer Leistung bis 22 kW muss zusätzlich eine Genehmigung vom Netzbetreiber eingeholt werden. Der Netzbetreiber prüft dann, ob das Stromnetz vor Ort für die hohe Ladeleistung ausgelegt ist und ob die feuerpolizeilichen Vorschriften eingehalten werden.

Um Kabelbrände oder Netzüberlastungen zu verhindern, checkt er auch Anschlüsse und Sicherungen. Für die Prüfung hat der Netzbetreiber zwei Monate Zeit. Erteilt er die Genehmigung, muss die Wallbox innerhalb von vier Monaten installiert werden. Bei Gebäuden mit veralteter Elektrik, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, fordert der Netzbetreiber oft Nachbesserungen ein, bevor er den Anschluss einer Wallbox erlaubt.

Doppelt grün: Ökostrom aus der Wallbox

Die Anmeldung einer Wallbox beim Netzbetreiber ist einfach und kostenlos. Sie stellt sicher, dass unser Stromnetz stabil bleibt und alle zu jeder Zeit mit Strom versorgt werden können. Die Wallbox ist dabei die komfortabelste und sicherste Möglichkeit, das eigene E-Auto zu laden. Besonders praktisch an einer privaten Ladestation: Das E-Auto lädt, wenn es sowieso in der Garage steht – also über Nacht oder wenn alle im Homeoffice sind. Wenn Ökostrom aus der Steckdose oder sogar Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach in die Batterie fließt, fährt das Elektrofahrzeug doppelt grün.