Neue Wohnung? Strom ummelden!
Sie ziehen um? Wir kommen mit!
Strom ummelden beim Umzug
Der Umzug in eine neue Wohnung steht an: Der Möbeltransporter ist bestellt? Alles ist fix und fertig gepackt? Aber zieht auch der Stromvertrag in die neue Wohnung ein? Kein Problem, wir als Stromanbieter ziehen mit Ihnen um. Das Einzige, was Sie tun müssen: Strom ummelden beim Umzug. Das geht einfach und schnell – ganz gleich, ob Sie unseren GASAG | Ökostrom schon beziehen oder ob Sie zu uns wechseln wollen.
Bei Umzug Strom ummelden und Stromanbieter wechseln – wie geht das?
Sie ziehen um und wollen ab sofort GASAG | Ökostrom beziehen? Das ist ganz einfach! Bei einem Umzug können Sie den Strom in Ihrer alten Wohnung abmelden und sich mit wenigen Klicks für einen unserer Ökostrom-Tarife entscheiden. So geht es Schritt für Schritt:
- Den bisherigen Stromvertrag kündigen: Das geht entweder regulär unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder per Sonderkündigungsrecht. Das gilt beim Umzug, wenn der bisherige Stromanbieter die neue Wohnung nicht mit Strom beliefern kann oder dafür einen höheren Preis verlangt.
- Mithilfe unseres Tarifrechners Ihren neuen Ökostrom-Tarif auswählen: Dann Bestellformular ausfüllen und online den neuen Vertrag abschließen. Damit wir Sie möglichst direkt ab Einzug beliefern können, sollten Sie den Wechsel spätestens sechs Wochen vor dem Umzug in die neue Wohnung anmelden.
- Ganz auf Ihren Umzug konzentrieren: Um alles Weitere kümmern wir uns!
Ausgezeichnet: GASAG
Umweltfreundlich, transparent und fair – wir von GASAG reden nicht nur, wir machen auch. Das bestätigen unabhängige Institute und Verbände. Die Test- und Prüfkriterien unserer Siegel und Prüfzeichen sind unter gasag.de/siegel zu finden.
Strom ummelden mit dem GASAG Umzugsservice
Alle, die schon unseren GASAG | Ökostrom beziehen, können ihren Stromvertrag ganz bequem in ihr neues Zuhause mitnehmen. Sofern dort eine Weiterbelieferung möglich ist, behalten Sie einfach Ihre gewohnt fairen Konditionen. Innerhalb Berlins ist das der Fall – und meist auch deutschlandweit. So funktioniert die Stromummeldung:
- Umzug anmelden: Ihr genauer Umzugstermin steht fest? Teilen Sie uns diesen ganz bequem online oder per Telefon mit. Dazu brauchen wir noch die Anschrift Ihrer neuen Wohnung und die Zählernummer des dortigen Zählers. Die Zählerstände können Sie entspannt später nachreichen.
- Onlineservice MEINE GASAG aufrufen: Besonders unkompliziert funktioniert die Meldung Ihres Umzugs mit unserem Umzugsservice. Wählen Sie im Onlineservice MEINE GASAG unter „Meine Verträge“ den Punkt „Umzug melden“ aus. Hier können Sie uns rund um die Uhr alle notwendigen Daten mitteilen, Ihren Stromvertrag mit wenigen Klicks übertragen oder zusätzlich einen passenden Gastarif für Ihr neues Zuhause auswählen.
- Ganz auf Ihren Umzug konzentrieren: Wir kümmern uns um den Rest und sorgen dafür, dass Ihr Strom termingerecht mit umzieht!
Strom ummelden: Diese Daten brauchen wir
Für die Ab- und Anmeldung Ihres Stroms bei Umzug brauchen wir diese Daten von ihrer alten und ihrer neuen Wohnung:
Für die alte Wohnung:
- Datum der Wohnungsübergabe
- Zählernummer
- Zählerstand zur Wohnungsübergabe
Für die neue Wohnung:
- Anschrift der neuen Wohnung
- Datum der Schlüsselübergabe
- Zählernummer
- Zählerstand zur Schlüsselübergabe
Stromanbieterwechsel beim Umzug – das müssen Sie wissen
Wir möchten Sie möglichst direkt ab Einzug mit Strom beliefern. Deshalb sollten Sie den Anbieterwechsel spätestens sechs Wochen vor dem Umzug anmelden. Doch wir wissen: Im Umzugsstress geht schon mal etwas unter. Keine Angst vor einer Versorgungslücke! Wenn Sie vergessen haben, uns über Ihren Umzug zu informieren, holen Sie dies einfach schnellstmöglich nach. Wir kümmern uns rückwirkend um die Abmeldung Ihrer alten Wohnung und die Anmeldung in Ihrem neuen Heim. Aus den Steckdosen in Ihrer neuen Wohnung kommt auf jeden Fall Strom, ganz ohne Unterbrechung. Der örtliche Grundversorger liefert automatisch so lange Strom, bis wir als Ihr neuer Stromanbieter das tun können. Das ist gesetzlich festgelegt. Übrigens: Die Abschlussrechnung für Ihr altes Zuhause geht an Ihre neue Adresse.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie für Ihren Umzug wirklich an alles gedacht haben? Nutzen Sie unsere Checkliste zum Umzug mit allen Wichtigen ToDos – vom Strom ummelden bis zum Nachsendeauftrag bei der Post.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Strom ummelden
Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Strom ummelden aufgrund eines Umzugs.
Wie kann ich meinen Erdgas- oder Stromvertrag bei einem Umzug ummelden?
Sie können Ihren bestehenden Gas- oder Stromvertrag ganz bequem mitnehmen, sofern eine Weiterbelieferung auch an Ihrer neuen Verbrauchsstelle möglich ist. Sobald Sie den genauen Termin für Ihren Umzug wissen, teilen Sie uns diesen direkt im Onlineservice Meine GASAG mit. Die Zählerstände können Sie ganz bequem später nachreichen. Für die Ab- und Anmeldung benötigen wir folgende Daten:
Alte Wohnung:
- Datum der Schlüsselübergabe
- Zählernummer
- Zählerstand zur Schlüsselübergabe
Neue Wohnung:
- Anschrift der neuen Wohnung
- Datum der Schlüsselübergabe
- Zählernummer
- Zählerstand zur Schlüsselübergabe
Kann ich meinen Umzug auch online anmelden?
Ja, melden Sie sich dafür in Ihrem persönlichen Onlineservice MEINE GASAG an und wählen Sie in Ihrem Profil den Punkt „Umzug melden“ aus. Hier können Sie uns rund um die Uhr alle wichtigen Daten mitteilen. Außerdem können Sie hier gleich den passenden Tarif für Ihr neues Zuhause auswählen. Sollten Sie noch keinen Zugang zu Ihrem persönlichen Onlineservice haben, können Sie sich schnell und einfach registrieren
Wie und wann teile ich bei einem Umzug die Zählerstände mit?
Bei der Wohnungs- beziehungsweise Schlüsselübergabe lesen Sie in der alten Wohnung sowie in der neuen Wohnung den Zählerstand ab. Den notierten Zählerstand können Sie bequem im Onlineservice MEINE GASAG mitteilen. Ihre Schlussrechnung für Ihr altes Zuhause erhalten Sie an Ihre neue Adresse.
Wie kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?
Es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie bis zu sechs Wochen nach der Schlüsselübergabe den Energielieferanten Ihrer Wahl rückwirkend wählen können. Melden Sie uns Ihren Umzug schnellstmöglich. Wir erledigen dann die Abmeldung Ihrer Wohnung und die Anmeldung in Ihrem neuen Zuhause rückwirkend.