Anforderungen an ein Arbeitszimmer
Damit ein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt wird, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen. Wichtig ist zum Beispiel, dass es sich beim Homeoffice um einen eigenen Raum handelt, der durch eine Tür von anderen Wohnräumen getrennt ist. Der Arbeitsplatz am Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer sind deshalb nicht absetzbar.
Das Homeoffice darf darüber hinaus kein Durchgangszimmer sein. Ein Flur lässt sich also ebenfalls nicht als Arbeitszimmer absetzen.
Darüber hinaus spielt die Größe des Arbeitszimmers eine Rolle. Ihre Wohnung oder Ihr Haus muss ausreichend Platz für den übrigen Wohnbedarf bieten. Hier entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Bei einem 20 Quadratmeter großen Arbeitszimmer innerhalb einer 50 Quadratmeter großen Wohnung ist die Gefahr hoch, dass das Finanzamt solch ein großes Homeoffice nicht akzeptiert.
Möchten Sie den Strom und weitere Kosten Ihres Arbeitszimmers absetzen, spielt auch die Verwendung des Raumes und dessen Einrichtung eine wichtige Rolle. Im Normalfall sollte das Homeoffice wie ein klassisches Büro eingerichtet sein. Schreibtisch, Stuhl, Regale, Aktenschränke und Computer deuten darauf hin. Richten Sie Ihr Arbeitszimmer zusätzlich noch mit Gästebett, Bügelbrett oder einer Modelleisenbahn ein, gilt der Raum nicht mehr als Arbeitszimmer. Grundsätzlich sollte die private Nutzung des Raums nicht mehr als zehn Prozent betragen. Es muss nämlich wesentlich oder komplett zur Erzielung von Einkünften genutzt werden.
Wenn das Arbeitszimmer allen Anforderungen entspricht, können Sie Strom und weitere Kosten von der Steuer absetzen.