Das KfW-Förderprogramm 270 für Photovoltaik kann beantragt werden von:
- Privatpersonen,
- gemeinnützigen Antragsstellern,
- privaten und öffentlichen Unternehmen,
- Genossenschaften,
- Stiftungen,
- Vereinen,
- Freiberuflern und
- Landwirten
Lediglich der Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbstständige Eigenbetriebe haben keinen Anspruch auf die KfW-Förderung für Photovoltaik.
KfW-Zuschuss 270 für Photovoltaik: KfW-Konditionen im Überblick
Zu welchen Konditionen man sich die KfW-Förderung für Photovoltaik sichern kann, wird individuell anhand des Standorts, der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Qualität der Sicherheiten bestimmt. Grundsätzlich beträgt die Mindestlaufzeit des Darlehens zwei Jahre.
Die Einstufung und somit die Festlegung des Zinssatzes der KfW-Förderung für Photovoltaik findet in neun Preisklassen von A bis I statt und richtet sich nach der Laufzeit. Im günstigsten Fall bekommt man 50.000 Euro aktuell zu einem effektiven Jahreszins von 4,15 Prozent. Doch auch größere Vorhaben lassen sich mit dem Förderkredit finanzieren.
Kredithöhe und Auszahlung:
- Bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten
- Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt
- Abrufbar innerhalb von zwölf Monaten ab Zusage
- Wird wahlweise auf einmal oder in Teilbeträgen ausgezahlt
Rückzahlung des Förderkredits:
- erfolgt über die eigene Hausbank
- Während der tilgungsfreien Zeit fallen lediglich Zinsen sowie eine Bereitstellungsprovision an (0,15 Prozent pro Monat, beginnend nach sechs Monaten und zwei Bankarbeitstagen ab Zusage)
- Anschließend wird der Kredit in vier gleich hohen vierteljährlichen Raten zuzüglich Zinsen zurückgezahlt
- Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich der KfW-Förderkredit auch ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen
Wer es noch genauer wissen möchte: Mithilfe des Tilgungsrechners der KfW kann man seinen eigenen Tilgungsplan erstellen.