Bei der Wallbox-Installation Eigentumsverhältnisse beachten
Wer im eigenen Haus wohnt, hat es in puncto private Ladestation einfach: Eigenheimbesitzer können selbst entscheiden, ob sie eine Wallbox für das eigene E-Auto installieren. Doch auch Besitzer von Eigentumswohnungen und Mieterinnen und Mieter haben das Recht, am Stellplatz ihres Autos in der Mietgarage oder außen eine Ladestation für ihr E-Auto anzubringen. Voraussetzung dafür ist eine Genehmigung von der Eigentümergemeinschaft oder den Vermietern. Denn das Installieren einer Wallbox gilt als bauliche Veränderung. Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung müssen der Installation zustimmen. Sie haben allerdings ein Mitspracherecht bei Umsetzung und Technik und können mitentscheiden, wo und wie die Wallbox befestigt wird.